500 Euro Bußgeld: 62-Jähriger fuhr Enkel zu spät nach Hause
Der Weg ins Freisinger Hinterland kommt einem 62-jährigen Großvater teuer zu stehen. Am Dienstagabend (22. Dezember) hatte er gegen 23 Uhr seine Enkelkinder nach Hause fahren wollen – zum Ärger der Polizei. Diese beanstandete einen Verstoß gegen die Bayerische Infektionsmaßnahmeverordnung.
500 Euro Bußgeld soll der Fahrer wegen der nicht eingehaltenen Ausgangssperre zahlen. Eine Ausnahmesituation sahen die Beamten nicht vorliegen.
In Bayern gilt seit dem 16. Dezember eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr früh. Die Bevölkerung wurde gebeten, in der Zeit bis zum 10. Januar von „nicht zwingend notwendigen“ Reisen im In- und Ausland abzusehen. Aus diesem Grund sollen Reisen so geplant werden, dass die Zielwohnung bis 21 Uhr erreicht beziehungsweise der räumliche Geltungsbereich der Ausgangssperre verlassen ist.
Wer auf seiner Reise Bayern passiert, darf nachts durch das Bundesland fahren – vorausgesetzt, dass kein Aufenthalt stattfindet. Tanken und das Aufsuchen einer Raststätte seien jedoch weiterhin möglich, ebenso das Umsteigen an Bahnhöfen. (sua)
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