Er kann’s nicht lassen: 150 Mal ohne Führerschein gefahren, 373 Punkte und auf Bewährung – Speyrer übertreibt

Fahren ohne Führerschein scheint für einen 37-jährigen Mann aus Speyer zum Hobby geworden zu sein. Nun hat die Polizei genug.
Titelbild
Abgeschleppter SUV Audi Q7 eines Verkehrssünders.Foto: Polizei Neustadt
Epoch Times12. September 2019

Wieder einmal war Herr „X“ mit seinem 35.000-Euro-SUV, einem Audi Q7, auf Spritztour gegangen, wieder einmal ohne gültigen Führerschein. Nun fährt er möglicherweise ab ins Gefängnis.

Derzeit wird von der Polizei in Neustadt an der Weinstraße eine Akte für die Staatsanwaltschaft zusammengestellt, so ein Polizeisprecher. Die Bewährungsstrafe zuvor hatte offenbar nichts genützt.

Der Richter verhängte eine Bewährungsstrafe und stellte unmissverständlich klar, dass eine wiederholte Tatbegehung dem Angeklagten unweigerlich einen Platz in der Justizvollzugsanstalt sichern würde.“

(Polizeibericht)

Bisher wurde der 37-jährige Lagerist aus Speyer laut Polizeiangaaben mehr als 150 Mal erwischt. Jedesmal gab es zwei Punkte im Flensburger Register. Zudem habe sich der Mann mit einem ungültigen italienischen Führerschein erfolgreich um einen Busfahrer-Job beworben.

Doch am Dienstag, 11. September, war Schluss: „Erneut händigte er einen rechtswidrig erlangten Führerschein aus“, so die Polizei. Sein SUV wurde beschlagnahmt, nachdem er auf frischer Tat erwischt wurde. Dabei hatte er noch Bewährung. Durch seine vielen Fahrten ohne Fahrerlaubnis habe er in der Flensburger Verkehrssünderkartei bereits 373 Punkte angesammelt, so die Polizei Neustadt weiter.

Völlig sprachlos war der Beschuldigte, als er realisierte, dass sein Fahrzeug nun nicht mehr ihm gehörte.“

(Polizeisprecher)

Wie „Tag24“ weiter schreibt, hält ein Rechtsexperte aus der Pfalz eine Gefängnisstrafe für den Fahrer für möglich. Es kommt nicht nur das Fahren ohne Führerschein, sondern auch wegen des ungültigen italienischen Führerscheins eine Urkundenfälschung auf den Tisch. Erschwerend ist der Umstand, dass sich der Mann bereits in Befwährung befindet. So sei das Risiko einer Haftstrafe „deutlich höher“. (sm)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion