Gescheiterte Pkw-Maut: Schadenersatz-Anspruch für Betreiber

Nach dem spektakulären Aus für die umstrittene Pkw-Maut warnten Kritiker immer wieder vor Millionen-Folgen für die Steuerzahler. Dazu lief im Stillen ein Schiedsverfahren - jetzt gibt es Neuigkeiten.
Die gescheiterte Pkw-Maut könnte für den Bund teuer werden. (Symbolbild)
Die gescheiterte Pkw-Maut könnte für den Bund teuer werden. (Symbolbild)Foto: Jens Büttner/zb/dpa
Epoch Times26. März 2022

Das Bundesverkehrsministerium will eine Schiedsentscheidung im Streit um die gescheiterte Pkw-Maut prüfen. Es sei ein „Teilschiedsspruch“ ergangen, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums am Samstag in Berlin auf Anfrage.

„Behandelt werden bestimmte Aspekte des Anspruchsgrundes, aber nicht der Anspruchshöhe. Das Gericht hat auch auf mögliche Schadenersatzansprüche des Bundes hingewiesen.“ Das Verfahren sei vertraulich, über das weitere Vorgehen sei nun zu entscheiden.

Am Vorabend hatten die eigentlich vorgesehenen Betreiberfirmen CTS Eventim und Kapsch TrafficCom mitgeteilt, das Schiedsgericht habe einen Anspruch auf Schaden- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik festgestellt. In der nun folgenden zweiten Phase des Schiedsverfahrens werde über die Höhe des Anspruchs entschieden.

CSU-Projekt rechtswidrig

Die Pkw-Maut – ein CSU-Prestigeprojekt – war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Die vorgesehenen Betreiber fordern 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge nach dem Urteil kündigte. Der Bund und der zuständige damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatten die Ansprüche zurückgewiesen, es folgte das Schiedsverfahren. Inzwischen wird das Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) geführt.

Das Schiedsgericht habe bestätigt, dass die angemeldeten Ansprüche ihres für die Maut gegründeten Gemeinschaftsunternehmens Autoticket „dem Grunde nach bestehen“, teilten Kapsch und CTS Eventim mit.

Das gehe aus dem Zwischenschiedsspruch hervor, der den Betreiberparteien am Freitag übermittelt worden sei. Das Bundesverkehrsministerium habe sich demnach nicht „einseitig und entschädigungslos“ von dem Vertrag lossagen dürfen. Mit dem Schiedsspruch sei auch der behauptete Kündigungsgrund einer „Schlechtleistung“ abgelehnt worden.

Scheuer vs. Betreiberfirmen

Scheuer hatte wiederholt betont, die Betreiber hätten keinen Anspruch auf Entschädigung. Sie hätten vertragliche Leistungen nicht erfüllt und auch nach der Kündigung die Verträge vorsätzlich und treuwidrig verletzt. Diese seien daher aus mehreren triftigen Gründen gekündigt worden. In diesem Fall sei die Vertragslage „zugunsten des Bundes“.

Die Betreiberfirmen hatten dagegen argumentiert, dass ihre Tochter Autoticket im vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung Anspruch auf entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit habe – vorgesehen waren zwölf Jahre. Weiterhin sehe der Betreibervertrag einen Ausgleich von „Beendigungskosten“ vor, zu denen auch Schadenersatzansprüche von Unterauftragnehmern gehörten.

Das Vorgehen Scheuers hatte in der vergangenen Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigt. Die damalige Opposition warf ihm Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor und warnte vor Millionenkosten für die Steuerzahler wegen der Vertragskündigung. Scheuer hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Im Visier stand dabei auch, dass Scheuer die Betreiberverträge schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. In dem 2021 vorgelegten Abschlussbericht des U-Ausschusses hieß es, dem Risiko eines vollständigen Scheiterns der Pkw-Maut vor dem EuGH hätte „in der Risikoabwägung eine größere Bedeutung zukommen müssen“. Festgestellt wurde zugleich, es habe „kein Fall einer Lüge, bewusster Verheimlichung oder Manipulation“ des Ministeriums oder des Ministers glaubhaft nachgewiesen werden können. (dpa/red)



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