Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung: Mann war während Corona-Quarantäne im Fitnessstudio

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Im Fitnessstudio (Symbolbild).Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times12. Januar 2021

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat einen Mann, der sich der amtlichen Quarantäne-Anordnung widersetzte, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt. Die Person hatte im Mai in einem Fitnessstudio trainiert und wurde gemeldet. Weshalb der Mann in Quarantäne war, ob er Symptome hatte und infiziert war, darüber liegt derzeit keine Information vor.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen beschreibt den Fall wie folgt: Der Mann habe trotz amtlicher Quarantäne-Anordnung und in Kenntnis seiner Infektion zweimal in einem Fitnessstudio trainiert. Dabei habe er die Ansteckung anderer Menschen mit einem potenziell tödlichen Erreger in Kauf genommen, teilte die Anklagebehörde in Göttingen am Montag mit.

Der Vorgang ereignete sich bereits im Mai 2020. Stadtbedienstete hatten den Mann während des Trainings im Fitnessstudio erkannt.

Er habe durch seine Handlungen „versucht, andere Personen durch die Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen körperlich zu misshandeln und an ihrer Gesundheit zu schädigen“, erklärte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf.

Die Anklage erging am Amtsgericht. Dieses entscheidet nun, ob es zum Prozess kommt. (afp/sm)



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