Gutachter stuft Halle-Attentäter als voll schuldfähig ein

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Stephan B., der beschuldigt wird, zwei Menschen erschossen zu haben, nachdem er versucht hatte, eine Synagoge in Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt) zu stürmen, liest ein Dokument, während er auf den Beginn des 18. Tages seiner Verhandlung am 03. November 2020 vor dem Landgericht Magdeburg (Sachsen-Anhalt) wartet.Foto: RONNY HARTMANN/AFP über Getty Images
Epoch Times3. November 2020

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Halle-Attentäter Stephan B. hat ein Gutachter den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. „Es spricht nichts für eine krankhafte Störung“, sagte der Sachverständige Norbert Leygraf am Dienstag in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg. Der Gutachter attestierte B. zwar eine „komplexe Persönlichkeitsstörung“. Die Steuerungsfähigkeit sei dadurch aber nicht beeinträchtigt.

Die Beurteilung der Schuldfähigkeit ist entscheidend für die spätere Strafzumessung. Der psychiatrische Sachverständige attestierte B. eine „komplexe Persönlichkeitsstörung im Sinne einer seelischen Abartigkeit“ mit autistischen Zügen. „Die Auffälligkeiten in der Persönlichkeit haben Parallelen zu Merkmalen von autistischen Menschen“, sagte Leygraf. Dies führe aber nicht zu einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten und dessen Einsichtsfähigkeit. Der Angeklagte habe die Taten langfristig und „minutiös“ vorbereitet.

Gutachter: Weder isolierte wahnhafte Störung, noch psychiatrische Erkrankung

Dem Sachverständigen zufolge gibt es keinen Hinweis darauf, das B. zur Tatzeit an einer psychiatrischen Erkrankung gelitten habe. Es liege auch „keine isolierte wahnhafte Störung“ vor. Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit sei „aus psychiatrischer Sicht nicht anzunehmen“, sagte der Gutacher.

Er schilderte B. als wortkargen Einzelgänger, der kaum gewöhnlichen Kontakt zu anderen Menschen habe. Er habe Schwierigkeiten, sich in sein soziales Umfeld einzugliedern. Leygraf hatte B. im vergangenen November und Dezember mehrfach befragt und während des Prozesses beobachtet.

Leygraf: „Ausländerfeindliche Überzeugungen und paranoide Verschwörungstheorien mit Antisemitismus verbunden“

In seinem Weltbild hätten sich „ausländerfeindliche Überzeugungen und paranoide Verschwörungstheorien mit Antisemitismus verbunden“, sagte Leygraf. Wann das geschehen sei, sei offen. „Er hat den Stoff, aus dem sich dieses Weltbild speist, offenbar durchgehend durch Internetaktivitäten zusammengetragen.“ Dort habe er auch Gleichgesinnte gefunden.

Eine Psychologin beschrieb den Angeklagten zuvor vor Gericht als durchschnittlich intelligent. Sie attestierte Stephan B. Züge von Narzissmus. Er bewerte seine eigenen Grundsätze, nach denen er sein Leben gestalte, als hoch und fühle sich darin anderen überlegen.

Psychologin: „misstrauische, selbstbezogenen und unsichere Person“

Zugleich zeichnete der Angeklagte in mehreren Tests von sich das Bild einer „misstrauischen, selbstbezogenen und unsicheren Person“. Er sei zudem verschlossen und introvertiert, sagte die Expertin.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Halle-Attentäter B. hatte im Juli begonnen. Ihm werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten zur Last gelegt.

B. soll am 9. Oktober vergangenen Jahres während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine Passantin und einen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte.

B. räumte die Tatvorwürfe zum Prozessauftakt ein

Seine Taten filmte der mit mehreren Waffen und Sprengstoff ausgerüstete B. und stellte die Aufnahmen live ins Netz. Die Gewalttat löste in Deutschland und weltweit Entsetzen aus.

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft handelte B. aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus. B. räumte die Tatvorwürfe zum Prozessauftakt grundsätzlich ein.

Ab Mitte November könnten die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung gehalten werden. Bislang sind mögliche Fortsetzungstermine bis Dezember eingeplant. Der Prozess findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. (afp)



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