Haftstrafe angetreten – Star-Koch Schuhbeck ist im Gefängnis

Star-Koch Alfons Schuhbeck sitzt jetzt im Gefängnis. Er hat seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten
Schuhbeck war im Oktober 2022 vor dem Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.
Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis.Foto: Sven Hoppe/dpa
Epoch Times23. August 2023

Der prominente Koch Alfons Schuhbeck hat seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Am Mittwoch traf der 74-Jährige in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech ein, wie die „Augsburger Allgemeine“ am Donnerstag unter Berufung auf die Leiterin der Haftanstalt, Monika Groß, berichtete.

Schuhbeck war im Oktober vom Landgericht München I zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Seine Revision lehnte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe weitgehend ab. Das Landgericht musste nur neu darüber verhandeln, wie viel Geld Schuhbeck zurückzahlen muss.

Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der 74-Jährige Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte. In seinen beiden Münchner Restaurants habe er über mehrere Jahre mehr als vier Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen. Dafür nutzte er demnach unter anderem ein von einem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm.

Die Einnahmen habe er in den Steuererklärungen der GmbHs und der übergeordneten Holding verschwiegen. Er habe so insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro Einkommensteuer hinterzogen. Zugunsten der Holding habe er rund 635.000 Euro an Umsatzsteuer und 314.000 Euro an Gewerbesteuer verkürzt.

Schuhbeck hatte sich über viele Jahre selbst zu einer Marke gemacht. Er umgab sich gern mit Prominenten, begleitete den FC Bayern als Koch auf zahlreichen Reisen, trat in unzähligen Kochsendungen auf und vermarktete praktisch alles rund ums Kochen. (afp/dl)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion