ICE-Anschläge in Deutschland: Iraker wollte aus Hass auf Angela Merkel töten

Zahllose Menschen entkamen der Katastrophe nur wegen eines "technischen Fehlers". Der Täter wollte mit den Anschlägen ein politisches Statement gegen Deutschland abgeben.
Epoch Times27. März 2019

Aus Rache wollte er so viele Leben wie möglich auslöschen und Hass war sein Motiv – Hass auf Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Nur ein „technischer Fehler“ verhinderte die Katastrophen bei den beiden Anschlägen auf ICE-Strecken in Deutschland, berichtet die „Krone“ über das Geständnis des Irakers Quaser A., der am Montag in Wien von Spezialkräften der „Cobra“-Einheit festgenommen wurde.

Politisches Statement gegen Deutschland

Den Angaben des Irakers zufolge wollte er ein politisches Statement gegen Deutschland“ abgeben. Ein Terrorist sei er jedoch nicht, behauptet der 42-jährige, fünffache Familienvater, der vor fast 20 Jahren nach Österreich kam und bis heute kaum ein Wort Deutsch spricht. Mittlerweile wurde auch seine Frau wegen Verdachts auf Beihilfe festgenommen. Sie wird derzeit verhört.

Vier Monate waren die Ermittler der deutschen und österreichischen Geheimdienste dem Iraker auf der Spur. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei dem Mann nicht um einen Einzeltäter. Sie glauben an eine IS-Terrorzelle in Europa.

Täter wollte Züge entgleisen lassen

Bei den beiden Anschlägen wurden Stahlseile mithilfe von Wurfankern zwischen den Oberleitungen der ICE-Strecken gespannt. Zugleich wurden mit Metall präparierte Holzkeile auf den Gleisen montiert. Der Anschlag bei Berlin-Karlshorst sollte am 24. Dezember 2018 stattfinden, die „Ungläubigen“ am Heiligen Abend treffen.

In beiden Fällen hinterließ der Täter IS-Flaggen, in einem Fall ein Bekennerschreiben, dass die Ermittler letztlich zu ihm führten.

Die Staatsanwaltschaft Wien sprach von einem „technischen Fehler“ als Grund, dass die Züge nicht wie geplant entgleisten, die Katastrophen nicht eintraten.

Den Iraker droht nun möglicherweise eine lebenslange Haftstrafe wegen „Verbrechen der terroristischen Straftat des versuchten Mordes, der terroristischen Straftat der schweren Sachbeschädigung, der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation“. (sm)



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