Katholischer Gemeindereferent gesteht Vergewaltigung

Er war der Jugendseelsorger seines psychisch kranken Opfers und hatte den Eltern angeboten, sich um ihre Tochter zu kümmern. Die Prozessparteien einigen sich auf einen Deal.
Der Angeklagte sitzt beim Auftakt seines Prozesses im Gerichtssaal in Traunstein.
Der Angeklagte sitzt beim Auftakt seines Prozesses im Gerichtssaal in Traunstein.Foto: Uwe Lein/dpa
Epoch Times19. April 2023

Ein Gemeindereferent hat am Landgericht Traunstein die Vergewaltigung einer jungen Frau gestanden. Er räumte ein, die Frau, die er als Jugendseelsorger einer katholischen Kirchengemeinde in Rosenheim kennengelernt hatte, als sie 16 Jahre alt war, 2018 in einem Münchner Hotel vergewaltigt zu haben. „Es tut mir wahnsinnig leid“, sagte der heute 37-Jährige. „Ich finde dafür einfach gar keine Worte.“ Er versprach, „bei allem, was mir heilig und lieb ist, dass sowas nicht nochmal vorkommt“.

Durch das Geständnis dürfte der Prozess sich deutlich abkürzen. Denn die Prozessparteien hatten sich in einem Rechtsgespräch kurz nach Beginn der Verhandlung auf einen sogenannten Deal geeinigt, der dem Angeklagten eine Strafe von anderthalb bis höchstens zwei Jahren auf Bewährung in Aussicht stellt, wenn er seinem psychisch kranken Opfer durch sein Geständnis die Aussage vor Gericht erspart. Teil des Deals ist außerdem die Zahlung von 10.000 Euro im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs.

Zusätzlicher Missbrauchsvorwurf eingestellt

Angeklagt war der Mann nicht nur wegen Vergewaltigung, sondern auch wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener. Er soll schon Sex mit seinem Opfer gehabt haben, als die junge Frau noch keine 18 Jahre alt und er ihr Jugendseelsorger war.

Laut Anklage bot der Mann den Eltern an, sich um das Mädchen zu kümmern, das an Depressionen litt. Er soll sich regelmäßig mit der damals 16-Jährigen getroffen haben – im Musik-Proberaum der Kirche oder auch zu Spaziergängen. Bei diesen Treffen und unter anderem auch bei einer Ferienfreizeit soll er sie missbraucht haben. Als die Eltern davon erfuhren, sollen sie ihrer Tochter den Umgang mit dem Mann verboten haben.

Das Gericht regte aber an, den Anklagepunkt des Missbrauchsvorwurfs einzustellen. Es kam zu dem Schluss, dass „letztendlich kein Anvertrautsein bestand“, das den Vorwurf des Missbrauchs Schutzbefohlener gestützt hätte. Das Urteil soll voraussichtlich am Dienstag kommender Woche fallen. (dpa/dl)



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