„King Abode“ ist frei: Gericht fällt spektakuläres Bewährungs-Urteil – „König Aufenthalt“ kann wieder lachen

Nicht für seine treuen Dienste im Gastland, sondern wegen seiner angeblichen Jugend wurde Mohamed Youssef "King Abode" T. (22 ?) erneut auf Bewährung aus dem Gerichtssaal entlassen.
Titelbild
"King Abode" im Landgericht Bautzen.Foto: Screenshot Youtube
Epoch Times30. Oktober 2019

„King Abode“, Sachsens „König Aufenthalt“ führt wieder das deutsche Justizsystem an der Nase herum. Gleich bei Prozessbeginn erklärte er dem Gericht überraschend, dass er eigentlich eineinhalb Jahre jünger sei als bisher angegeben. So fiel sein Fall  unter das Jugendstrafrecht, zudem wurde die Öffentlichkeit sogleich ausgeschlossen.

Zwar führte das Gericht den Libyer in den Unterlagen mit Geburtsdatum Februar 1996, er selbst gab jedoch an, eigentlich im August 1997 geboren zu sein. Diese kleine Änderung in den Daten machte „King Abode“ in einer der zu verhandelnden Straftaten, einer Körperverletzung aus dem Jahr 2015, zu einem Jugendlichen. Das war eine entscheidende Änderung für den Prozess.

Ein Intensiv-Täter vor Gericht

Die Liste seiner Straftaten ist lang, seine Herkunft ungeklärt, sein Alter ein Geheimnis und die Polizei kennt ihn gut. Das Landgericht Bautzen hatte aktuell nach sechs Verhandlungstagen über Sachbeschädigung und Beleidigung in zwei Fällen, fünffachen Hausfriedensbruch, vorsätzliche Körperverletzung, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung sowie versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen zu urteilen.

Der Intensivtäter war bereits Ursache für mehr als zwei Dutzend Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Drogenbesitz, Beleidigung, Widerstand gegen Polizeibeamte. Zweimal verhängte die Stadt Bautzen bereits ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot gegen den Asylbewerber, da man die öffentliche Ruhe gefährdet sah. Er war auch als ein Rädelsführer der Auseinandersetzungen zwischen Asylbewerbern und Einheimischen in der sächsischen Stadt ausgemacht worden.

Das Milde-Urteil

Das Urteil von Jugendrichterin Jana Ritschel (47): Mohamed Youssef T. (eventuell 23) alias „King Abode“ (dt.: König Aufenthalt) erhielt am Montag, 28. Oktober, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Dabei hatte das Gericht nach Angaben des „MDR“ sogar in allen Fällen auf „schuldig“ befunden und weitere Strafen aus früheren Verurteilungen sollen ebenso in das Urteil eingeflossen sein. Bezüglich weitergehender Tatvorwürfe sei der Angeklagte allerdings freigesprochen worden, so der Sender. Mit Erklärungen hielt sich das Gericht jedoch zurück.

Mit Rücksicht auf das Alter des Angeklagten und den besonderen Persönlichkeitsschutz des Jugendgerichtsgesetzes können weitere Auskünfte zu Verhandlungen und Urteil nicht erteilt werden.“

(Landgericht Bautzen)

Keine günstige Umgebung zu Hause?

Lediglich vor einem Jahr wurde Mohamed Youssef T. vom Dresdner Amtsgericht zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Doch dagegen läuft gerade Berufung.

Eigentlich wäre Mohamed Yussef T. als abgelehnter Asylbewerber ausreisepflichtig. Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom Oktober 2018 drohe dem Asylbewerber in Libyen keine politische Verfolgung. Doch wegen der angeblich unsicheren Lage in seinem angeblichen Heimatland Libyen kann der angeblich 23-Jährige nicht abgeschoben werden. Derzeit lebt der „King“ im Asylheim in der Lessing-Stadt Kamenz, im Landkreis Bautzen. (sm)

 



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion