Köln: Weitere Details zum Tod eines 19-Jährigen bekannt

Ein Jogger entdeckte frühmorgens einen sterbenden jungen Mann. Die Behörden geben nun weitere Details zu den Hintergründen bekannt.
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Symbolbild.Foto: Jens Büttner/dpa
Von 26. September 2023

Ein Horrorszenario für jeden Jogger: In Köln entdeckte ein 45-jähriger Sportler am frühen Samstagmorgen gegen 6.40 Uhr einen jungen Mann leblos in einem Hauseingang liegen. Viel Blut am Oberkörper der Person deutete auf ein Verbrechen hin. Wenig später war der 19-Jährige tot. Noch am Abend wurde ein 23-jähriger Tatverdächtiger festgenommen, wie Epoch Times bereits berichtete.

Auf Nachfrage der Epoch Times bei der Staatsanwaltschaft gibt es nun weitere Details zum Hintergrund der Tat und den Personen.

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, erklärte, seien der 19-Jährige und der 23-Jährige in den frühen Morgenstunden des vergangenen Samstags, 23. September, in einen Streit geraten. Die Auseinandersetzung fand den Behördenangaben nach zwischen 2:30 Uhr und 4:00 Uhr auf der Römerstraße statt. Dort wurde später auch der 19-Jährige von dem Jogger gefunden.

Tödlicher Messerstich im Streit

Beide Personen, beide deutsche Staatsangehörige, waren sich zuvor schon bekannt. „Nach den bisherigen Ermittlungen führte der Beschuldigte ein Messer mit sich, mit dem er dem Geschädigten einen – so das Ergebnis der bereits durchgeführten Obduktion – todesursächlichen Stich in den Oberkörper versetzte“, erklärte Oberstaatsanwalt Bremer.

Nachdem der zufällig vorbeikommende Jogger den 19-Jährigen gefunden hatte, alarmierte er den Notarzt. Dieser habe jedoch „nur noch den Tod des Geschädigten feststellen“ können, so Bremer.

Haftbefehl und Untersuchungshaft

Den Angaben des Oberstaatsanwalts zufolge wurde am Montag vom Amtsgericht Köln der Haftbefehl „wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags“ gegen den Tatverdächtigen erlassen. „Insbesondere Zeugenaussagen haben die Ermittler auf seine Spur gebracht“. Derzeit befindet sich der 23-Jährige in Untersuchungshaft.

Auf der Suche nach dem Motiv

Wie OStA Bremer weiter erklärte, mache der „anwaltlich vertretene Beschuldigte“ von seinem Schweigerecht Gebrauch. Die weiteren Hintergründe seien „allerdings noch völlig unklar“ und die Ermittlungen, „insbesondere auch zur Motivation des Beschuldigten“ würden noch andauern.

Eines konnte Oberstaatsanwalt Bremer jedoch bereits verraten: Es gebe keinerlei Hinweise auf Bandenkriminalität.



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