Mordprozess in Freiburg: Lebenslange Haft für einen Messertäter

Ein Mordprozess in Freiburg geht zu Ende. Der Täter bekam lebenslange Haft für den Mord an einer Frau und den versuchten Mord an einer weiteren.
Titelbild
Gericht bei einer Urteilsverkündung (Symbolbild).Foto: iStock
Von 10. August 2023

Das Landgericht Freiburg fällte am Mittwoch, 9. August, sein Urteil über einen 63-jährigen Mann. Dieser hatte am Morgen des 11. Januar in Freiburg zwei Frauen mit einem Messer angegriffen. Eine 59-jährige Frau starb später im Krankenhaus infolge des Angriffs. Das 30-jährige zweite Opfer erlitt nach Polizeiangaben erhebliche Verletzungen.

Der Mann wurde wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine vorzeitige Haftentlassung wird aufgrund der vom Gericht erkannten besonderen Schwere der Schuld ausgeschlossen, wie ein Gerichtssprecher nach dpa-Angaben mitgeteilt habe.

In einem gemeinsamen Statement von Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Freiburg wenige Stunden nach der Tat hieß es, dass der deutsche Staatsangehörige den beiden Frauen morgens um 07:10 Uhr auf offener Straße aufgelauert hatte. Der Angriff erfolgte, nachdem die beiden Frauen, Mutter und Tochter, ebenfalls deutsche Staatsangehörige, ihr Domizil am Falterweg, einer Einfamilienhaussiedlung im Freiburger Westen, gerade verlassen hatten. Diese versuchten noch, in ihre Wohnung zu flüchten, konnten dem Täter aber nicht entkommen. Am Hauseingang konnte er die Flüchtenden einholen und begann auf die Frauen einzustechen. Anschließend flüchtete der Mann vom Tatort.

Eine Großfahndung wurde eingeleitet, die gegen 08:30 Uhr bereits zur Festnahme des Täters führte. Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Offenburg hatten ihn im Bereich Achern/Bühl in einem Fahrzeug auf der A5 entdeckt. Der Mann ließ sich auf einem Parkplatz widerstandslos festnehmen.

Die weiteren Ermittlungen hatten ergeben, dass es sich bei dem Verbrechen um eine Beziehungstat gehandelt hatte. Nach Polizeiangaben befand sich der 63-Jährige noch kurz vor der Tat „in einer Beziehung mit der 30-Jährigen“. Im Zusammenhang mit der Trennung sei es zudem zu polizeilichen Einsätzen gekommen und ein Annäherungsverbot für den Mann gegenüber der Ex-Partnerin erlassen worden.

Die Staatsanwaltschaft gab als Motiv für das Verbrechen Rache für die Trennung an. Nach Angaben der „Bild“ hatte der Mann bereits vor einem Monat vor Gericht ein Geständnis abgelegt. In der Erklärung des 63-Jährigen habe es geheißen, dass er mit der Frau (Ex-Freundin) nur habe reden wollen. Plötzlich habe er das Messer in der Hand gehabt und zugestochen. An den genauen Ablauf habe er sich nicht mehr erinnern können, hieß es.



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