Staatsanwaltschaft Landau: Todesursache der 13-jährigen Schülerin weiterhin ungewiss

Am Nachmittag des 7. September brach eine 13-Jährige aus dem Landkreis Germersheim in einem Schulbus zusammen. Sie verstarb später im Krankenhaus Karlsruhe. Der Fall hatte Aufsehen erregt. In den sozialen Medien wird spekuliert, ob die Maskenpflicht zum Tod des Kindes beigetragen haben könnte.
Von 30. September 2020

Eine 13 Jahre alte Schülerin ist in einem Schulbus bei Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim) zusammengebrochen und danach im Krankenhaus gestorben.

Dies geschah, als sie am Nachmittag mit ihren Mitschülern im Bus auf dem Weg nach Hause war, berichtete die „Rheinpfalz“. Rettungskräfte kümmerten sich vor Ort um die 13-Jährige. Sie kam in eine Klinik und starb kurze Zeit später. Ein Kriseninterventionsteam kümmerte sich um die mehr als 30 weiteren Schüler im Bus.

Eine Anfrage der Epoch Times bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bezüglich des Todesfalls der Schülerin aus Germersheim ergab, dass eine Obduktion bereits durchgeführt wurde.

„Nach deren vorläufigem Ergebnis hat diese bisher keine Klarheit zur Todesursache erbracht“, heißt es von der leitenden Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig von der Staatsanwaltschaft Landau, die den Fall weiter bearbeitet. Die nun zuständige Staatsanwaltschaft Landau habe zur Ermittlung der Todesursache weitere rechtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben. „Deren Ergebnis liegt – ebenso wie das endgültige Gutachten über die Obduktion – noch nicht vor“, erklärt Möhlig weiter.

„Auch die Frage, ob das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod gestanden haben könnte, ist Gegenstand der noch andauernden rechtsmedizinischen Untersuchungen“, heißt es.

Erkenntnisse darüber, wann mit einem Ergebnis der weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen zur Todesursache zu rechnen ist, liegen hier nicht vor, teilte Oberstaatsanwalt Dr. Bastian Rotmann auf eine nochmalige Anfrage mit. Die „hypothetische Frage, ob und gegen wen möglicherweise ein Ermittlungsverfahren einzuleiten wäre“, hänge vom Ergebnis der Untersuchungen ab und könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Neurologin: Masken sind für Kinder und Jugendliche „ein absolutes No No“

Die Neurologin Margarete Griesz-Brisson warnt indes eindringlich vor den gesundheitlichen Schäden, die durch das Tragen der sogenannten Alltagsmasken entstehen. Die gebürtige Rumänin ist während der sozialistischen Diktatur unter Nicolae Ceaușescu aufgewachsen und warnt ausdrücklich vor der Vorgehensweise der deutschen Regierung in Zeiten des Coronavirus. Die Maßnahmen hätten sich als „absolute Katastrophe“ entpuppt, betont sie.

Ein Mensch könne nach Aussagen der Medizinerin wochenlang ohne Nahrung und tagelang ohne Wasser überleben, aber nur wenige Minuten ohne Sauerstoff. Das Tragen der Maske führe zu einem Sauerstoffmangel. Durch das Einatmen der Ausatemluft komme es zu einer Kohlendioxid Überflutung. Dies würde das menschliche Gehirn dauerhaft schädigen. Die Leistungsfähigkeit und Effizienz einer Person würden abnehmen. Durch diese Maßnahme könnte es in der gesamten Bevölkerung zu einer Steigerung der Demenzfälle kommen.

„Für Kinder und Jugendliche sind Masken ein absolutes No No“, erklärt die Neurologin. „Kinder und Jugendliche haben naturgemäß ein sehr aktives und adaptives Immunsystem und brauchen die ständige Auseinandersetzung mit dem Mikrobiom der Erde. Ihr Gehirn ist eben so wahnsinnig aktiv. Es hat so viel zu lernen. Das Gehirn eines Kindes oder eines Jugendlichen dürstet nach Sauerstoff.“

Der Sauerstoffmangel hemme aber die Entwicklung des Gehirns und würde die Kinder nicht nur am Lernen hindern, auch die Organe wären negativ davon betroffen. Und der dadurch entstandene Schaden könne nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie sagt: „Einem Kind oder Jugendlichen den Sauerstoff zu rauben, oder auch nur einzuschränken ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern absolut kriminell.“

RKI erklärt Haftungsausschluss

Wer die Haftung im Fall eines gesundheitlichen Schadens durch die Corona-Politik übernimmt, ist unklar. Das Robert Koch-Institut erklärt auf seiner Homepage Haftungsausschluss. Wörtlich heißt es:

„Das Robert Koch-Institut übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, für Abweichungen der Programminhalte von Originaltexten, Übertragungsfehler von Schriftstücken und Irrtümer bei Dokumenten, die für die Internetseiten erstellt wurden, sowie unbefugte Veränderung der Angaben auf dem Server durch Dritte.

Die Inhalte dieser Internetseiten dienen nicht der Erteilung medizinischer oder anderer Ratschläge oder Anweisungen in Bezug auf Arzneimittel oder bestimmten Therapien.  Die Informationen stellen keine Alternative zur Beratung durch einen Arzt oder Apotheker dar. Wer Rat zu spezifischen Gesundheitsproblemen benötigt, wendet sich bitte ausschließlich an den Arzt…

Die Nennung von Produkten und/oder Verfahren bedeutet keine Empfehlung oder Aussage zu deren Qualität und begründet daher keine diesbezügliche Haftung.“

Bayerisches Gesundheitsministerium lehnt Haftung ab

Indes hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in einem Schreiben vom 14. September, das der Epoch Times zugespielt wurde, mitgeteilt:

„Atemmasken führen dazu, dass der Teil der ausgeatmeten Luft, der unter der Maske verweilt, erneut eingeatmet wird. Dabei ist sowohl der darin enthaltene Sauerstoffgehalt reduziert als auch der CO2-Gehalt erhöht. Pathologisch bedeutsam ist hier vorrangig der erhöhte CO2-Gehalt noch bevor der abgesenkte O2-Gehalt Bedeutung erlangt. Diese Totraumvergrößerungen sind bei geformten Masken bei MNS ab 7 Jahren über einen begrenzten Zeitraum (übliche Zeitdauer eines Einkaufes bzw. einer Nahverkehrsnutzung) sicher unbedenklich.“

Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin: „Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen den höheren Atemwiderstand beim Tragen von Masken nicht tolerieren, sollten den Einsatz der MNB [Mund-Nasen-Bedeckung], sowie die Situation, in der diese vorgeschrieben ist, auf das zeitliche Mindestmaß begrenzen. “

Außerdem heißt es:

Der Freistaat kann keine Haftung übernehmen.“

Wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus medizinischen Gründen eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit bedeuten würde, sollte man sich zusätzlich an seinen Arzt wenden.



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