Tabubruch für Fahndungszwecke? Anwaltverein lehnt Ausweitung von DNA-Analysen ab

Einen "unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" stelle der im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Modernisierung von Strafverfahren dar. Das sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Philipp Wendt.
Titelbild
Kriminaltechniker sichern Spuren an einem Tatort.Foto: R. Priebe/dpa
Epoch Times25. Oktober 2019

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt die Bundesregierung davor, Ermittlern neue Befugnisse bei DNA-Analysen zu geben. Der entsprechende Passus des gerade im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Modernisierung von Strafverfahren sei ein „Tabubruch“, sagte DAV-Hauptgeschäftsführer Philipp Wendt der neuen Ausgabe des Magazins „Spiegel“. Es gehe um einen „unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“.

Polizisten sollen künftig DNA-Spuren, die flüchtige Täter hinterlassen haben, auf die Farbe von Augen, Haaren und Haut analysieren dürfen. Auch das ungefähre Alter von Gesuchten wäre ermittelbar, um Fahndungen zu erleichtern. Wendt forderte, der Bundestag solle den Passus kippen, bevor er das Gesetz beschließt.

Zu hohe Erwartungen

Der Kriminologe Christian Pfeiffer kritisierte, der Entwurf wecke „Erwartungen, die nicht erfüllbar sind“. Die Wissenschaft sei noch nicht weit genug. Vorhersagen seien bei blonden Haaren in nur 70 Prozent der Fälle richtig. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) müsse „Geld investieren, damit die Forschung vorankommt“, forderte Pfeiffer.

Im Bundesrat, der zu dem Entwurf Stellung nehmen muss, gibt es andere Änderungswünsche. Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) will erreichen, dass auch das Alter von Beschuldigten ermittelt werden darf, wenn dieses nicht aus Dokumenten sicher hervorgeht. „Eine DNA-Untersuchung ist für den Betroffenen ein wesentlich geringerer Eingriff als die bisherigen Methoden“, sagte Havliza dem „Spiegel“. „Es ist ein Unterschied, ob ein Röntgengerät zum Einsatz kommt oder ein Wattestäbchen.“

DNA lässt sich mit einer Speichelprobe gewinnen. Sollte der Bundestag die neuen Regeln absegnen, müssten die Behörden dem Bericht zufolge bundesweit knapp fünf Millionen Euro allein für neue Analysegeräte ausgeben. (afp)



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