Chinas Rechtsanwälte der Melamin-Opfer werden eingeschüchtert
Laut Meldung des Gesundheitsministeriums vom 21. September gibt es bis zu diesem Tag 12.892 Babys, die im Krankenhaus behandelt wurden. Und 39.965 Babys sollen durch die Behandlung bereits auf dem Weg der Genesung sein. Das heißt also, dass bisher bekannt ist, dass mindestens 52.875 Kinder von dem giftigen Milchpulver geschädigt sind.
Neben dem finanziellen Verlust durch den Produktionsausfall muss der Milchpulverhersteller Sanlu angesichts der großen Anzahl von Opfern auch mit großen Verlusten durch die Schadensersatzklagen rechnen. Nach dem Bericht der Hongkonger Zeitung „Taikungpao“ hat ein renommierter Rechtsanwalt, dessen Name aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben wird, Folgendes gesagt: „Die Verwaltung von „oben“ hat am 14. September eine Konferenz mit Anwälten einberufen. Es wurde auf der Konferenz betont, dass die Regierung schon viel Arbeit geleistet hat und die Anwälte auf die gesamte politische Lage Rücksicht nehmen und die gesellschaftliche Stabilität berücksichtigen sollen. Deswegen sollen sie sich nicht zu viel in den Fall des Sanlu-Milchpulvers einmischen und Abstand zu den Opfern halten.“
Der anonyme Anwalt sagte weiter: „Der Schadensersatz, den Sanlu zu leisten hat, sollte nach unserer Ansicht in zwei Teile unterteilt werden. Der erste Teil ist das Schmerzensgeld und der zweite Teil ist der Ersatz des tatsächlichen körperlichen Schadens. Zu dem ersten Teil der Schadenersatzes können nicht nur die direkt Betroffenen gehören, sondern das ganze Volk.“
Bis zum 23. September haben sich über 100 chinesische Rechtsanwälte aus dem ganzen Land der „Anwaltssolidaritätsgruppe im Fall Sanlu-Milchpulver“ angeschlossen. In einem heute geführten Gespräch mit Epoch Times sagte ein Mitglied der Solidaritätsgruppe, Rechtsanwalt Li Fangping aus Peking, dass sie bis jetzt bereits über eintausend Anrufe von den von Sanlu-Milchpulver betroffenen Familien bekommen haben. Sie geben den Opfern vorerst rechtliche Beratung und konkrete Hinweise, wie sie Beweise sammeln und bewahren sollen. Wie die konkreten rechtlichen Schritte unternommen werden sollen, sei noch in der Diskussion. (mz/wj)
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