„Das kann man nicht im Geheimen tun“

Chinesischer Menschenrechtsanwalt unterliegt staatlicher Willkür
Titelbild
Der prominente chinesische Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng.Foto: The Epoch Times
Von 16. Oktober 2006

Konfuzius sprach: „Der Weise kennt keine Verwirrung, der Menschenfreund keine Sorgen und der Tapfere keine Furcht.“

Chinas schillernde wirtschaftliche Entwicklung wird regierungsamtlich gern ins Rampenlicht gerückt. Aber schnell ist Chinas Justiz mit dem Vorwurf des „Verrats von Staatsgeheimnissen“ bei der Hand, wenn in der Volksrepublik Kritik am KP-Regime geübt wird. Ende vorigen Jahres hatte das Gao Zhisheng getan, einer der wenigen Menschenrechtsanwälte in dem Land, in dem noch vor hundert Jahren die tägliche Lektüre der Werke des Konfuzius für Staatsbeamte Vorschrift war.

Am 15. August wurde Gao von Unbekannten aus einer Privatwohnung entführt, seine Festnahme erst nach drei Tagen amtlicherseits bestätigt. Die gesetzlich festgesetzte Zeit von 37 Tagen für die Einreichung einer Begründung wurde knapp eingehalten. Am 21. September wurde sein verteidigender Anwalt, Mo Shaoping, über die Anschuldigung der „Anstiftung zur Subversion“ seines Klienten informiert.

Gejagt von Dutzenden von Geheimpolizisten

Anwalt Gaos Kritik und Aufrufe zur Wahrung der Menschenrechte in Drei Offenen Briefen an die chinesische Führung hatte für ihn monatelang Überwachung und Verfolgungsjagden von Dutzenden bandenartig auftretender Geheimpolizisten zur Folge gehabt. Gao ließ sich nicht mundtot machen, im Gegenteil, zusammen mit beherzten Kollegen und Menschenrechtsaktivisten ging er an den Aufbau eines Netzwerks zur Verteidigung der Menschenrechte in diversen chinesischen Provinzen. Sichtbares Zeichen wurde eine von ihm organisierte Provinz-übergreifende Hungerstreik-Staffel.

Drei Tage vor dem Aufsehen erregenden Prozesstermin des blinden Chen Guangcheng, einem der in das Netzwerk eingebundenen Menschenrechtler, schien den Sicherheitsbehörden möglicherweise die Gefahr dieses gemeinsamen Widerstands gegen den Staat zu groß. In der Wohnung seiner Schwester wurde Anwalt Gao, der auch zu dem Prozess fahren wollte, aufgespürt und mit Kapuze über dem Kopf und unter gespenstischem Schweigen von mehreren Unbekannten entführt.

Staatsgeheimnis – ein dehnbarer Begriff

Anwalt Mo Shaoping wurde der Kontakt zu seinem Mandanten Gao verwehrt unter dem Vorwand, es seien Staatsgeheimnisse betroffen. Dieser dehnbare Begriff dient häufig als Begründung für die Festnahme von Regimekritikern, die in Chinas Medien und im Internet immer öfter zu hören sind.

In einem Interview mit dem unzensierten Fernsehsender NTD-TV, der von Auslandschinesen betrieben wird, wies Anwalt Mo Shaoping auf die Widersprüchlichkeit dieser Begründung hin: „Das Büro für Öffentliche Sicherheit erklärte, dass ich ihn nicht besuchen durfte, weil Staatsgeheimnisse betroffen seien. Aber ‚Anstiftung zur Subversion’ ist eine öffentliche Angelegenheit; das kann man gar nicht im Geheimen tun, also werden wir wieder einen Besuch bei ihm beantragen.“

Nachdem der Menschenrechtsanwalt in den letzten Jahren viele verfolgte Falun Gong-Praktizierende, Christen und andere von staatlicher Willkür Betroffene verteidigt hat, wird er von Chinas KP als einer ihrer Intim-Feinde betrachtet und behandelt. Sollte der Zweiundvierzigjährige tatsächlich als „Anführer und Extremist“ verurteilt werden, könnte das eine Strafe von bis zu 15 Jahren Gefängnis bedeuten.



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion