Gao Zhisheng „ist dort, wo er sein soll“ – sagt Peking

Titelbild
Gao Zhisheng im Jahr 2006.Foto: The Epoch Times
Epoch Times27. Januar 2010

Am 21. Januar äußerte sich Peking zum ersten Mal zum Aufenthaltsort des Menschenrechtsanwalts Gao Zhisheng und sagte, dass er „dort sei, wo er sein solle“.

Der Verbleib von Chinas berühmtesten Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng, oft auch „das Gewissen Chinas“ genannt, ist der Gegenstand intensiver Ermittlungen, seitdem ein Pekinger Polizeioffizier kürzlich behauptet hat, er sei im letzten September „verschwunden“ während er in Haft war.

Im Februar 2009 wurde Gao von der Polizei aus seiner Heimatstadt in der nördlichen Provinz Shaanxi entführt. Seitdem hat niemand mehr etwas von ihm gehört. Zu Anfang dieses Monats berichtete sein Bruder der AFP, dass er einen der Pekinger Polizeioffiziere aufgespürt habe, die Gao entführt hatten und dass der Polizeioffizier ihm gesagt habe, dass sein Bruder sich verlaufen habe und seit dem 25. September 2009 „verschwunden sei“. Familienangehörige und internationale Unterstützer machten sich Sorge, dass dieses ein Anzeichen dafür sei, dass Gao vom kommunistischen Regime getötet worden sei.

Am 20. Januar jedoch berichtete der „Sydney Morning Herald“ (SMH), dass eine gut platzierte Quelle im Sicherheitsapparat Pekings der Zeitung mitgeteilt habe, dass „Gao gegenwärtig noch lebe, … dass er nicht verschwunden sei.“ Der Herald wies darauf hin, dass das ein Fall von emotionaler Schikane sein könne, bei der die Polizei „Verwandten fälschlicherweise gesagt habe, dass Häftlinge getötet worden sein.“

Edward McMillan-Scott, Vizepräsident des Europaparlaments forderte Peking dazu auf, Gao vorzuweisen.

Die Pekinger Behörden antworteten zwar, aber die Bedeutung ihrer Aussagen ist alles andere als klar. Ma Zhaoxu, Sprecher des chinesischen Außenministeriums, erklärte auf einer regulären Pressekonferenz am 21. Januar, dass „die zuständigen Justizbehörden über diesen Fall entschieden haben und dass man sagen kann, dass diese Person dem chinesischen Gesetz entsprechend dort ist, wo sie sein sollte.“

Wo Gao laut Pekinger Rechtsanwalt Ding Xikui sein sollte, ist sein Zuhause. So lauteten die Bewährungsbestimmungen nach seiner Verhaftung im Jahre 2006.

Gao, der im Jahre 2001 zu einem der zehn besten Rechtsanwälten in China ernannt wurde, geriet mit dem Regime in Kollision, als er damit begann, Menschenrechtsfälle zu vertreten und eine Kampagne für die Opfer von Missbrauch durch die Regierung zu führen. Im Jahre 2005 schrieb er drei Offene Briefe an den kommunistischen Parteiführer Hu Jintao, in denen er ein Ende der Verfolgung von Falun Gong forderte.

Danach setzte die Regierung alles daran, Gaos Leben zu zerstören. Seine Kanzlei wurde geschlossen, man versuchte, ihn umzubringen und er wurde mit seiner Frau und seinen beiden Kindern unter Hausarrest gestellt. Zeitweilig wurde er monatelang körperlichen und seelischen Misshandlungen ausgesetzt.

Im August 2006 wurde Gao verhaftet und dann wegen „Anstiftung zu Subversion“ verurteilt. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis mit fünf Jahren auf Bewährung verurteilt.

Im Jahre 2005 gelang es Gao, einen Bericht über 50 Tage entsetzlicher Folter herauszugeben, der er unter den chinesischen Sicherheitsbeamten ausgesetzt war. Die Beschreibungen waren grauenerregend und schockierten die internationale Rechtsgemeinschaft.

Im Jahre 2008 wurde Gao für den Friedensnobelpreis nominiert.

 

Originalartikel auf Chinesisch: 中共被迫回應高智晟「在該在的地方」

Artikel auf Englisch: Gao Zhisheng Is ‚Where he is supposed to be,‘ Says Beijing

 

 

 



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion