„Corona-Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“

Corona-Impfungen für Schwangere, stillende Mütter und Kinder? Bei diesem Thema war für die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner eine rote Linie überschritten. Monate lang hatte sie sich mit der medizinrechtlichen Situation hinsichtlich der Corona-Impfungen, der bedingten Zulassung und der unzureichenden Studienlage beschäftigt. Den Sommer verbrachte sie hauptsächlich an ihrem Schreibtisch. Das sei es ihr aber wert gewesen, erklärt die Anwältin. Schließlich gehe es um Aufklärung, und zwar für Ärzte und Patienten.
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Epoch Times8. Oktober 2021

Für Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, ist Aufklärung oberstes Gebot. In ihrem neuen Buch mit dem Titel  „Corona-Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ klärt sie sowohl über die Risiken einer Covid-Erkrankung als auch über mögliche Risiken einer Impfung sowie die Besonderheiten der bedingten und „superschnellen“ Zulassung auf. Für die Juristin aus Heidelberg liegt es auf der Hand, dass zwischen der Aufklärung, die üblicherweise durch den Impfarzt erfolgt, und der Impfung mindestens eine Nacht, noch besser ein Wochenende liegen sollte. Monatelang hat sich die Anwältin der Recherche zu rechtlichen Aspekten der Corona-Impfung gewidmet, während sie hauptberuflich noch Fristen und Termine in ihrer üblichen anwaltlichen Praxis abarbeiten musste. Epoch Times sprach mit ihr über das neue Buch.

ET: Warum haben sie dieses Buch geschrieben?

Beate Bahner: Ich hatte noch vor wenigen Monaten felsenfest geschworen, dass ich nie wieder ein Buch schreiben würde. Ich hatte bereits fünf Fachbücher geschrieben, zwei davon gingen in die Neuauflage. Das ist immer ein großer Stress.

Dann kam Ende Mai die Kinder-Impfung. Das schießt jetzt wirklich den Vogel ab, dachte ich, und wie so oft habe ich dann absolut spontan beschlossen, dass ich dazu ein Buch schreibe. Ich konnte den Rubikon-Verlag gewinnen und dann ging es schnell. Ich erinnere mich an die Sommermonate Juni, Juli, August. Da habe ich oftmals einen Blick aus dem Fenster geworfen und den schönen Abendhimmel betrachtet. Ansonsten sind die typischen Sommerfreuden leider an mir vorbeigegangen, aber das war es wert.

Es war mir wichtig, dieses vermutlich erste, vielleicht auch einzige juristische Buch zur Corona-Impfung zu schreiben. Da gibt es natürlich Verquickungen zwischen Jura und Medizin. Ich bin keine Medizinerin, aber die Ärzte, die eine Behandlung vornehmen, wozu auch die Impfung gehört, müssen hierüber zuvor immer sorgfältig aufklären. Seit vielen Jahren bin ich darauf spezialisiert. Schon in meinem Buch „Recht im Bereitschaftsdienst“ hatte ich vieles dazu geschrieben. Über Jahre hinweg habe ich für Ärzte und Zahnärzte und Klinikärzte viele Vorträge über Aufklärung, Dokumentation und Folgen einer fehlenden Aufklärung gehalten, weil die Ärzte schon große Sorgen haben, dass sie in die Haftungsfalle geraten könnten.

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ET: Sie haben in einem Kapitel auch über die Haftung von sogenannten Impfärzten geschrieben. Was muss ein Impfarzt wissen, wenn er einen Minderjährigen oder eine Schwangere gegen Covid-19 impft?

Bahner: Fangen wir bei den Schwangeren an. Jetzt empfiehlt die STIKO auch die Corona-Impfung von Schwangeren. Als ich zu dieser Thematik ein Kapitel für mein Buch verfasst habe, gab es die STIKO-Empfehlung für Schwangere noch nicht. In meinem Buch habe ich begründet, warum die ablehnende Entscheidung in jeder Hinsicht richtig war: Schwangere und auch stillende Mütter waren nie Teilnehmerinnen der Herstellerstudien. Das sind besonders schützenswerte Gruppen. Wir können also im Rahmen der Studien nicht nur wenig, sondern schlichtweg gar nichts darüber sagen, wie sich die Impfung auf Schwangere auswirkt. Darüber hinaus habe ich in dem Buch eine sehr, sehr umfangreiche deutsche Studie, die CRONOS-Studie, vorgestellt, aus der sich klar ergibt, dass Schwangere ein minimales Risiko haben, überhaupt an Corona zu erkranken. Das Risiko, mit SARS-CoV-2 infiziert zu werden, ist weniger als ein Prozent. Das gilt für uns alle und damit auch für Schwangere. Die Studie hat auch widerlegt, dass infizierte Schwangere ein erhöhtes Risiko im Falle einer Corona-Erkrankung haben. Insoweit ist die Behauptung der STIKO schlichtweg erstunken und erlogen.

Darüber hinaus wundere ich mich tatsächlich, wenn Ärzte und Frauenärzte auf die Idee kommen, eine so rasend schnell bedingt zugelassene Impfung gerade Schwangeren zu empfehlen, das ist völlig absurd.

Liebe Ärzte, Stichwort Contergan. Habt Ihr wirklich das alles vergessen? Contergan war Ende der 50er-Jahre auf den Markt gekommen. Wir alle kennen Personen mit den Folgen von Contergan. Da bin ich schon hell auf entsetzt über Ärzte, die gerade Schwangeren die Corona-Impfung empfehlen. Ist diese tragische Folge der Einnahme des Schlafmittels Contergan bei Schwangeren tatsächlich völlig aus dem ärztlichen Gedächtnis gelöscht? Das Mittel wurde damals aufgrund der Missbildungen bei Babys vom Markt genommen. Es ist übrigens offensichtlich gut wirksam bei Lepra-Erkrankungen. Also ist es ein gutes Arzneimittel, eben aber nicht als Schlafmittel für Schwangere geeignet.

ET: Drohen rechtliche Konsequenzen, wenn es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen könnte oder sind die Ärzte aus der Haftung?

Bahner: Nein, die Ärzte sind überhaupt nicht raus. Jedwede Versprechung, dass Ärzte nicht haften würden, ist Bullshit. Mit der STIKO-Empfehlung mag es einen sozusagen Staatshaftungsanspruch, einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat geben. Nur muss man dazu wissen, dass solche Ansprüche, die man wegen eines Impfschadens geltend macht, nur zu einem enorm frustrierend geringen Prozentsatz von den Gerichten überhaupt anerkannt werden. Da dürfen sich also die geimpften Menschen oder jetzt die geimpften Schwangeren nicht viel erhoffen oder gar weismachen, dass sie im Schadensfall tatsächlich entschädigt würden.

In der Zeit davor besteht für die Ärzte ein enormes Haftungsrisiko, weil es eben keine STIKO-Empfehlung gab. Ärzte müssen und mussten tatsächlich wissen, dass eine so schnelle Zulassung keine Langzeitstudien beinhaltet, die Risiken und Nebenwirkungen gerade für Schwangere erfassen und bewerten können. Wenn und soweit die Corona-Impfungen bei Schwangeren oder deren Babys schwere Nebenwirkungen verursacht, sind die impfenden Ärzte ganz klar dran, und zwar höchstpersönlich.

Man kann nur hoffen, dass bei einem Schadensfall die ärztliche Haftpflichtversicherung greift. Auch da habe ich allerdings durchaus Bedenken, wenn sich die Fälle häufen. Dann könnte eine Haftpflichtversicherung fragen: „Herr und Frau Doktor, wie können Sie einen bedingt zugelassenen Impfstoff, für den es noch nicht mal eine STIKO-Empfehlung gibt, verimpfen?“ Versicherer mögen es gar nicht, wenn man sie in Anspruch nimmt. Versicherungen tun immer alles, um sozusagen die eigene Verantwortung und die Haftung abzulehnen. Dann sind Ärztinnen und Ärzte mit ihrem eigenen Häuschen, ihrem Auto, der Ferienwohnung, also mit ihrem gesamten Vermögen in persönlicher Haftung. Das kann verdammt teuer werden.

ET: Sie beschäftigen sich in ihrem Buch ganz ausführlich mit dem Thema Aufklärung, die ein Impfarzt leisten muss. Jetzt sehen wir ja mittlerweile im Zuge vielfältigster „Impfkampagnen“, dass Menschen mittlerweile in S-Bahnen, Bussen und auf Partys geimpft werden, wo es im Gegenzug Bratwürste oder anderes umsonst gibt. Glauben Sie, dass dort in ausreichender Art und Weise aufgeklärt wird?

Bahner: Es ist ganz klar: Beim „Impfen to go“ oder beim Impfen mal schnell „after Work“, für eine kostenlose Bratwurst, kann niemals eine ordentliche Aufklärung und auch keine notwendige Untersuchung des aktuellen Gesundheitszustands stattfinden. Im Übrigen wäre selbst eine umfassende und korrekte Aufklärung und eine darauf basierende Einwilligung zur Impfung schon deshalb rechtswidrig und unwirksam, weil die Aufklärung bei derartigen Veranstaltungen niemals rechtzeitig ist.

Wie ich schon sagte, muss der Patient nach der klaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über seine Entscheidung schlafen können. Denn der Patient muss freilich auch über schwerwiegende Nebenwirkungen und das Todesfallrisiko aufgeklärt werden. Wir haben immerhin 35 gemeldete Nebenwirkungen in Europa; 32 davon waren auch tödlich. Ich kann also nicht sagen: „Ich kläre sie jetzt mal kurz auf und unterschreiben Sie mir bitte diesen Wisch.“  Dieser „Wisch“ ist übrigens vom RKI [Robert Koch-Institut] vorbereitet, es gibt ein sogenanntes „Aufklärungsmerkblatt“ für die beiden mRNA-Impfungen von Moderna und BioNTech sowie eines für die Vektorimpfungen von AstraZeneca und Janssen/Johnson&Johnson. Entschuldigen Sie, wenn ich das so salopp sage, aber ich kann das nur als „Wisch“ bezeichnen. Denn diese schriftlichen Aufklärungen sind absolut lückenhaft und daher kein rechtlicher Nachweis des Arztes für eine ordnungsgemäße Aufklärung.

Davon abgesehen reicht es überhaupt nicht, die Geimpften ein solches Blatt einfach unterschreiben zu lassen; denn die Aufklärung muss stets mündlich erfolgen und sie muss rechtzeitig sein. Hier geht es nicht um eine Blutabnahme oder eine Akne-Behandlung. Es geht auch nicht darum, dass das Kind beim Kieferorthopäden die Zahnspange nachgezogen bekommt. Hier geht es darum, dass man an dieser Impfung, wenn man Pech hat, leider auch sterben oder eine der 35 schweren Nebenwirkungen bekommen kann oder sogar Komplikationen und Gesundheitsschäden, von denen wir derzeit mangels entsprechender Langzeitstudien noch überhaupt nichts wissen.

ET: Jetzt hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Website geschrieben, dass eine Aufklärung auch schriftlich per Mail erfolgen kann. Ist das eine falsche Aussage?

Bahner: Absolut. Die Kassenärzte sind diejenigen, die auch gesetzlich krankenversicherte Patienten – und das sind etwa 95 Prozent – behandeln. Die meisten Ärzte haben eine Kassenzulassung. Nur wenige niedergelassene Ärzte sind ausschließlich privatärztlich tätig. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist sozusagen deren Institution. Eine solche Fehlinformation ist schon erstaunlich und definitiv falsch, weil der Bundesgerichtshof (BGH) ganz klar etwas anders sagt.

Außerdem gibt es die Patientenrechte, die im Jahr 2013 in unser Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in die Paragraphen 630 a ff. integriert wurden. Die frühere arzthaftungsrechtliche Rechtsprechung des BGH wurde sehr kompakt, ordentlich und umfassend in das BGB integriert. Und da steht es ganz klar anders. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung sich da irgendwas zusammen fantasieren kann, wundert mich wirklich sehr. Sie scheint jedenfalls juristisch nicht besonders kompetent beraten zu sein und führt ihre eigenen ärztlichen Mitglieder mit solchen Fehlinformationen in eine gewaltige Haftungsfalle.

Das Interview führte Flavio von Witzleben. Das Interview wurde zum besseren Verständnis redaktionell bearbeitet und gekürzt. (sua)

Das neue Buch von Beate Bahner.

erschienen im Rubikon-Verlag
Taschenbuch (20,00 EUR)
Hörbuch-Download oder CD (19,95 oder 19,99 Euro)
als eBook kostenlos erhältlich



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