Exklusiver Vorabdruck aus „Müllers Manual“: Bestrafe Einen und erziehe Hunderttausende
Facebook hat angekündigt, dass ein unabhängiges Aufsichtsgremium außerhalb des Unternehmens über die Inhalte entscheiden soll, was zensiert wird und was nicht. Ein Blick in das Buch „Müllers Manual. Bewährte Methoden zur Bereinigung der Realitätswahrnehmung der Bevölkerung“, welches im April 2019 im Verlag Fagulon erscheint, verweist auf eine dazu passende Methode: Die kollektive Verantwortungslosigkeit.
Das Buch gehört zu einer Serie von drei neuen Büchern des Romanautors Marc DeSargeau. Es handelt sich dabei um eine neuartige Form von „Faction“, einer Form politischer Belletristik. Die beiden anderen Bücher sind Transkripte von Geheimvorträgen des verstorbenen fiktiven Bundesfinanzministers Jan Mayerhof. Sie sind durchsetzt mit Empfehlungen zur politisch korrekten Gegenpropaganda und zur Diffamierung des Autors. Diese hat Müller im Auftrag ängstlicher Politiker verfasst. Er bezieht sich dabei ständig auf die Methoden aus „Müllers Manual“. So tritt er in einen „Dialog“ mit der schonungslosen Analyse und den Lösungsvorschlägen von Mayerhof.
Näheres unter dem Reiter „Mayerhofsche Gesetze“ unter www. fagulon.de. [Zwischentitel online wurden von der Reaktion eingefügt]
Kollektive Verantwortungslosigkeit und Amateurgerichtsbarkeit
Die Erschaffung eines neuartigen Systems von kollektiver Verantwortungslosigkeit und Amateurgerichtsbarkeit ist ein Garant für die dauernde Angst und Selbstzensur der Machtlosen.
Um ein ständiges Grundgefühl der Angst bei Menschen zu erzeugen, die in ihren Blogs und Postings in sozialen Netzwerken Meinungen äußern, welche die Umzäunung des Feldes politisch korrekter Diskussionen verlassen, kann man eine Methode ausbauen, die sich bereits in den sozialistischen Ländern bewährt hat. Es handelt sich um die Erschaffung von Systemen kollektiver Verantwortungslosigkeit.
Dies kann durch eine Symbiose von zwei Elementen erschaffen werden.
Die erste Komponente besteht aus Gesetzen, welche abweichende Meinungen unter Strafe stellen. Es ist wichtig, dabei derartig allgemeine Begriffe zu verwenden, dass nahezu jede missliebige Meinung oder Handlung in diesen Rahmen gestellt werden kann.
Das zweite Element besteht aus der Erschaffung von Organisationen, die arbeitsteilig vorgehen: Die erste sucht und sammelt kritische Stimmen, überwacht die dahinter stehenden Personen und meldet diese an eine andere Einrichtung.
Diese führt nun detaillierte Ermittlungen zu aktuellen und früheren Handlungen der entsprechenden Personen und ihrer Freundeskreise durch und leitet die Ergebnisse an eine dritte Organisation weiter. Hier wird nun aufgrund dieser Erkenntnisse und mithilfe der diffusen Gesetzestexte ein Urteil gefällt, gegen das in der Praxis kein wirksamer Einspruch möglich ist.
Auf diese Weise entsteht ein System kollektiver Verantwortungslosigkeit, in welchem sich jede Person, die an der Verurteilung eines Störenfrieds beteiligt war, mit gutem Gewissen darauf berufen kann, pflichtbewusst und regelkonform an einem Puzzleteil gearbeitet zu haben. Welches Gesamtbild daraus entstanden ist, geht sie nichts an. Wenn daraus eine absurde und ungerechte Verurteilung entstanden ist, dann ist das keinesfalls die eigene Schuld.
Von der DDR lernen, heißt siegen lernen
In der DDR und in anderen sozialistischen Ländern wurde die kollektive Verantwortungslosigkeit im oben beschriebenen Sinne perfekt organisiert: Die Staatssicherheitsdienste überwachten und sammelten mit ihren hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern Informationen über jeden und alles.
Die Staatsanwaltschaften erstellten aufgrund dieser Informationen die Anklagen, welche dann mithilfe der diffus formulierten Gesetze durch ordentliche Gerichte und in einem scheinbar objektiven Verfahren in Strafen verwandelt wurden.
Dieses System kann heute in Deutschland und anderen westlichen Gesellschaften genutzt und durch die Einfügung neuartiger Elemente perfektioniert werden. Zunächst ist es wichtig, neue Gesetze zu erschaffen, welche die bestehenden Regelungen dahingehend ergänzen, dass sie so diffuse Begriffe einführen, dass die unerwünschten Meinungen in diese Kategorien eingeordnet werden können. Hierzu eignen sich z.B. „Fake News“, „Hate Speech“ und „Rassismus“.
Nun erheben sich natürlich sofort zwei Fragen: 1. Wie kann man „Hate Speech“ von der verfassungsrechtlich garantierten freien Meinungsäußerung unterscheiden, besonders dann, wenn diese sehr wütend vorgebracht wird? 2. Wann ist eine Nachricht „Fake News“, insbesondere, wenn es sich um die meist unvollständigen Informationen über neue Entwicklungen handelt?
Die Antwort auf beide Fragen ist sehr einfach, denn sie ist unmöglich. Diese Kategorisierungen entstehen ausschließlich durch den Wahrnehmungsfilter und den Betrachtungsrahmen derjenigen, die solche Begriffe gebrauchen. Insofern kann man den Kolonnen von schnell angeheuerten und billigen Amateurzensoren ganz einfach vorschreiben, alles zu löschen, was ihnen nicht politisch korrekt erscheint.
Outsourcing aller Aktionen an eine Amateurgerichtsbarkeit
Um nun schnell gegen unliebsame Meinungen in den sozialen Medien und in Blogs vorgehen zu können, ist es wichtig, die Strafmaßnahmen aus den bestehenden Mechanismen der ordentlichen Gerichtsbarkeit herauszulösen.
Wenn erst Klagen eingereicht werden müssen oder einstweilige Verfügungen beantragt wurden, kann man in den meisten Fällen von langwierigen und teuren Prozesse ausgehen, die in vielen Fällen nicht zum erhofften Erfolg der Unterdrückung unerwünschter Meinungsäußerungen führen werden.
Deshalb ist ein Outsourcing der „Gerichtsbarkeit“ in ein privatwirtschaftliches System kollektiver Verantwortungslosigkeit anzuraten. Diese entsteht, wenn jede der beteiligten Stellen nur im Rahmen ihrer Pflichten an einem Puzzleteil des Gesamtprozesses arbeitet. So kann man sich ganz einfach darauf berufen, keine andere Wahl gehabt zu haben.
Wenn nun noch die Einstufungen von Aussagen in den sozialen Medien als „Fake News“, „Hate Speech“ oder „rechtswidrig“ von Juristen auf Amateure verlagert wird, deren einzige Qualifikation in der gewünschten politischen Einstellung besteht, kann jede politisch unkorrekte Meinungsäußerung leicht unterdrückt werden.
Wenn dem Zensor der Selbstschutz wichtiger ist …
Um nun Druck auf die sozialen Plattformen auszuüben, ist es wichtig, sie mit Sanktionen zu bedrohen, falls sie ihrer Aufgabe nicht oder (nach Meinung des Staates) nur ungenügend nachkommen. Hierzu eignen sich hohe Strafzahlungen, die sowohl dem Unternehmen als auch seinen leitenden Mitarbeitern angedroht werden.
Auf diese Weise wird eine Situation erzeugt, in welcher jedem Zensor der Selbstschutz unendlich viel wichtiger ist, als die Verteidigung der Rechte eines ihm unbekannten Nutzers. Also wird er sich bereits bei dem kleinsten Verdacht für eine Löschung und Sperre entscheiden, um sich nicht selbst angreifbar zu machen.
Wichtige Gummiwand: Keine Begründungen geben, nur Standardfloskeln
Nachdem nun die eigentlich hoheitlichen Aufgaben des Staates der Rechtsprechung auf Gruppen von linksgerichteten Amateuren in privaten Firmen ausgelagert wurden, ist es wichtig, auch alle anderen Elemente eines verfassungsgemäßen Rechtssystems auszuschalten: Es darf außer einer allgemeinen Standardformulierung keine Begründung für die verhängten Sanktionen geben.
Auf diese Weise gibt es auch keine Möglichkeit der Berufung oder des wirksamen Einspruchs. Sollten Beschwerden dennoch erfolgen, müssen sie wirkungslos bleiben. Dies erreicht man am besten, indem man Beschwerdeinstanzen einrichtet, die auf Anfragen oder Einsprüche der sanktionierten Personen mit Standardtexten und Allgemeinplätzen reagieren, z.B. „… wir haben sorgfältig geprüft und sind leider zum gleichen Ergebnis gekommen.“ Auf diese Weise laufen die Protestierer gegen eine Gummiwand.
Die Sub-Sub-Sub-Unternehmer
Es ist entscheidend, dass die Zensorenteams Unterauftragnehmer sind, die privatwirtschaftlichen Dienstleistungsfirmen angehören. Auf diese Weise können sich die großen sozialen Plattformen gegen Klagen und Imageschäden schützen, weil ein eventuelles Fehlverhalten von Zensoren ja dem Dienstleister und seinem Personal angelastet werden muss.
Der Staat ist ebenfalls auf der sicheren Seite, denn er hat ja nur gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um gefährlichen Wildwuchs in den sozialen Medien einzudämmen. Wie dies nun von den Betreibern dieser Plattformen umgesetzt wird, ist nicht Sache der staatlichen Institutionen.
Bestrafe Einen und erziehe Hunderttausende
Juristischer Widerstand der Betroffenen verstärkt die Abschreckung, selbst wenn er erfolgreich ist. Natürlich ist es in einigen Fällen hilfreich, auch Vertreter der Mainstream Medien zu animieren, die Geschichte der jeweiligen Hassrede oder der „Fake News“ und die eigenen Reaktionen darauf zu thematisieren. Auf diese Weise wird die Wirkung der Strafaktionen wesentlich vergrößert.
Hunderttausende erfahren so von der Schnelligkeit und Strenge der Zensoren und werden verängstigt. Ihr Mut, politisch unkorrekte Äußerungen auf sozialen Medien zu machen oder im Kreis der Arbeitskollegen zu äußern, wird immer geringer.
Das ursprüngliche Motto: „Bestrafe Einen und erziehe Hunderte!“ kann auf diese Weise in „Bestrafe Einen und erziehe Hunderttausende“ umgewandelt werden. Dies hat in der DDR und den anderen sozialistischen Ländern zum Beispiel durch das Kaltstellen von unliebsamen Schriftstellern hervorragend funktioniert.
Klagen? Sind wünschenswert und kostenlose Propaganda
Klagen gegen Zensurmaßnahmen in sozialen Medien sind in vielfacher Hinsicht wünschenswert. Einerseits wird durch die Berichterstattung über solche Klagen in den sozialen Medien und in Zeitungen, im Fernsehen und im Rundfunk die bedrohliche Botschaft der allgegenwärtigen Zensur noch weiter verbreitet.
Da sich Prozesse oft über mehrere Instanzen und damit jahrelang hinziehen, ist diese Drohung also ständig präsent, was einer kostenlosen Propaganda entspricht. Andererseits sind die Ergebnisse solcher Prozesse in jeder Hinsicht lächerlich. Wenn dem Kläger Recht gegeben wird, kann ein längst vergessenes Posting oder Video erneut auftauchen. Keiner interessiert sich mehr für den Inhalt.
Genauso verhält es sich mit der Aufhebung einer Sperre. War diese zeitlich begrenzt, ist die entsprechende Person schon seit Monaten oder Jahren wieder online. Handelt es sich um eine der (seltenen) dauerhaften Löschungen von Accounts, dann haben sich die Betroffenen schon lange andere Plattformen gesucht oder unter anderem Namen bzw. mithilfe von Accounts von Freunden ein ähnliches Podium aufgebaut.
Zudem hat der Ausgang solcher Prozesse keinerlei Auswirkungen auf zukünftige Zensurmaßnahmen, weil es ja keine klare Definition von „Hate Speech“ und „Fake News“ geben kann. Also können die Zensoren völlig unbeeindruckt vom Ausgang solcher Prozesse weiter arbeiten, denn jeder Fall ist in seiner Art einzigartig, sodass keine juristischen Präzedenzfälle entstehen können, auf die man sich bei zukünftigen Klagen berufen könnte.
Und dann kann der Blogger finanziell ausbluten
Schließlich ist noch ein weiterer Vorteil von Klagen zu erwähnen: Die finanzielle Ausblutung unliebsamer Blogger, Youtuber und anderer Aktivisten auf den sozialen Netzwerken.
Viele Anwälte sind nur allzu gern bereit, potenziellen Klienten die Aussichten einer Klage in rosigen Farben zu beschreiben, weil ihre Gebühren unabhängig vom Erfolg die gleichen sind. In ihrer Wut werden sich einige Kläger auf diese Verführung einlassen und hoffen, mit ihren letzten Ersparnissen und einigen Spenden wenigstens die Kosten eines erstinstanzlichen Prozesses bestreiten zu können.
Es ist deshalb relativ leicht, diese Personen in den finanziellen Ruin zu treiben, indem man in Berufung geht oder den Prozess durch Gutachten und Gegengutachten in die Länge zieht.
Wie war das in der DDR?
Alle sozialistischen Länder haben bis zu dem Moment, an dem Hunderttausende ihre politisch korrekten Masken fallen ließen, erfolgreiche Systeme kollektiver Verantwortungslosigkeit zur Erzeugung von Angst und Selbstzensur betrieben. So konnten die Massen von Wendehälsen mit Stasi-Vergangenheit, welche ihre Mitbürger jahrelang bespitzelt hatten, immer behaupten, sie hätten ja „keinem geschadet“.
Natürlich nicht, denn die beruflichen Sanktionen, Anklagen und Strafen, für welche ihre Berichte der Ausgangspunkt waren, wurden von anderen verhängt. Auch diese konnten nichts dafür, weil ja leider die Gesetze so waren, dass man „staatsfeindliche Zusammenrottungen“, „anti-sozialistische Hetze“, „Herabwürdigung von Institutionen und führenden Persönlichkeiten“ und selbstverständlich auch „feindliche Kontaktaufnahme“ mit Strafen belegen musste.
Es blieb den armen Richtern doch nichts anderes übrig! Auf diese Weise wurde eine selbstverständliche Kultur der politisch korrekten Meinungsäußerung im Sinne eines „festen sozialistischen Klassenstandpunktes“ erzeugt. Diese Masken legten die Menschen nur im engsten Familienkreis ab.
Selbstzensur durch Angst funktioniert auch in Deutschland
Mithilfe eines neuen Gesetzes werden die obigen Empfehlungen auch in der Bundesrepublik durchgesetzt. Hier finden sich alle Elemente der Erzeugung von Selbstzensur durch Angst wieder, die bereits in den sozialistischen Ländern jahrzehntelang perfekt funktioniert haben.
Allerdings geht dieses Gesetz neuartige Wege, die selbst in der DDR und ähnlichen Ländern nie beschritten wurden: Man verlagert die Funktionen des Detektivs, Staatsanwaltes, Richters und Vollstreckers auf einen einzigen Zensor, der zudem noch ein Amateur ohne jede juristische Vorbildung ist und unter Zeitdruck gesetzt wird.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet soziale Medien zum Beispiel aufgrund von undefinierten Verstößen wie „Hate Speech“ und „Fake News“ zur schnellen Löschung von Beiträgen und zur Sperrung ihrer Verursacher. So werden massenweise Personen mit unerwünschten Meinungen für viele Wochen blockiert, weil sie mit harmlosen Bemerkungen angeblich gegen „Community Standards“ verstoßen haben sollen.
Im Zweifel immer zu Ungunsten des „Angeklagten“
So können z.B. Bloggern und Internetjournalisten viele Wirkungsmöglichkeiten genommen werden, was zusammen mit anderen Maßnahmen zu ihrem beruflichen Ruin führen kann. Die so erzeugte Dauerangst bei ihnen und bei denen, die diesen Vorgängen zusehen, führt zwangsläufig dazu, dass die Schere im Kopf immer schneller schnippelt und der Flut von nicht „politisch korrekten“ Meinungsäußerungen Einhalt geboten wird.
Um diese neuartige Form der unkontrollierten Privatjustiz unerbittlich zu machen, werden Facebook und den privaten Unterfirmen horrende Strafzahlungen angedroht, die auch deren leitende Mitarbeiter treffen können. Wenn das kein Motiv ist, im Zweifel immer zu Ungunsten der „Angeklagten“ zu entscheiden!
Erstaunlicherweise bleiben viele muslimische Hass-, Terror- und Mordaufrufe unbeanstandet, obwohl dies eigentlich durch den Gesetzestext und die öffentliche Propagierung desselben suggeriert wird.
Wird fortgesetzt.
Im Buch „Müllers Manual. Bewährte Methoden zur Bereinigung der Realitätswahrnehmung der Bevölkerung“ von Marc DeSargeau stellt der fiktive „Spin Doctor“ Lothar Müller Methoden zur politisch korrekten Propaganda, Gegenpropaganda und Diffamierung von Gegnern vor. Es erscheint im April im Verlag Fagulon. (ks)
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