Das Erbe der Welt

UNESCO und der Schutz des Welterbes der Menschheit
Von 31. August 2007

Dresden wollte ihn behalten und Heidelberg wollte ihn bekommen – den Titel zum UNESCO-Welterbe. Der Welterbetitel hat in der Tat touristische Anziehungskraft und ist bei den in Frage kommenden Städten heiß begehrt. Allerdings wird dieser Titel des kulturellen Erbes nicht nur für touristische Zwecke vergeben.

Natur und Kulturschätze sollen geschützt werden

Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde im Jahre 1972 in Stockholm verabschiedete. Im „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ wird unter anderem davon ausgegangen, „dass der Verfall oder der Untergang jedes einzelnen Bestandteils des Kultur- oder Naturerbes eine beklagenswerte Schmälerung des Erbes aller Völker der Welt darstellt“, und daher für die gesamte Menschheit geschützt werden müsse. Das Welterbekomitee beschließt in einer jährlichen Sitzung über die Aufnahme von Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste.

851 Kultur- und Naturerbestätten aus 141 Staaten aller Kontinente sind bereits in die UNESCO-Liste aufgenommen worden. Das Naturerbe mit 166 Eintragungen ist dabei unterrepräsentiert. 25 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. Inzwischen sind es 184 Länder, die dem „Internationalen Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ beigetreten sind und damit das Übereinkommen ratifiziert haben.

Jeder Mitgliedsstaat hat die Möglichkeit Vorschläge für Welterbestätten einzureichen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, das auf seinem Gebiet befindliche Welterbe zu erhalten und zu schützen. Ob ein Objekt vom Welterbe-Komitee als Welterbe anerkannt wird, hängt unter anderem auch davon ab, ob das Objekt mindestens einem von zehn Kriterien entspricht. Nach den Kriterien soll das Erbe zum Beispiel ein „Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft“ sein. Das Welterbe-Komitee besteht aus Vertretern von 21 Vertragsstaaten, die auf einer Hauptversammlung während der Generalkonferenz gewählt werden. Diese Vertreter sind Experten in Sachen Kultur- oder Naturerbe – meist Delegationen aus Politik und Wissenschaft.

Das deutsche Erbe

Die UNESCO hat bereits 32 Städte in Deutschland als Kulturerbe ernannt. Der Aachener Dom machte 1978 den Anfang, es folgten unter anderem der Speyerer Dom, die Hansestadt Wismar, Stralsund und die Insel Reichenau im Bodensee. Zuletzt folgte die Stadt Regensburg, welche 2006 auf die Liste kam.

Dresden auf dem Prüfstand

Das Elbtal in Dresden wurde im Jahre 2004 in die UNESCO-Welterbe-Liste aufgenommen. 2006 setzte das UNESCO-Welterbe-Komitee die Flusslandschaft Elbtal auf die Rote Liste. Was so viel bedeutet, dass dieses Naturgut besonders gefährdet ist. Ursache ist die geplante vierspurige „Waldschlösschenbrücke“, die über die Elbe gebaut werden soll. Wird diese Elbüberquerung tatsächlich nach Planung gebaut, wird der UNESCO Welterbetitel aberkannt werden. Dies zieht nun heftige Debatten über die Ausführung der geplanten Brücke nach sich. Bürger der Stadt demonstrieren für den Erhalt des Welterbetitels und fordern Alternativen zur Umsetzung, während sich die Verwaltung und Regierung nicht einig sind. Naturschützer haben gegen den Bau der Waldschlösschenbrücke der am 13. August hätte beginnen sollen mit Erfolg, Beschwerde eingelegt. Der Brückenbau wurde vorerst eingestellt.

Enttäuschung in Heidelberg

Während in Dresden seit Jahren um den Erhalt des Welterbetitels gekämpft wird, wurde der eingereichte Antrag für Heidelberg auf der 31. Sitzung des Welterbe-Komitees in Neuseeland, die vom 23. Juni bis 2. Juli 2007 tagte, das zweite Mal zurückgewiesen. Enttäuscht zeigte sich daraufhin Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner: „Angesichts der weltweiten Berühmtheit Heidelbergs als Stadt der Romantik, der Einmaligkeit einer weitgehend erhaltenen barocken Altstadt auf mittelalterlichem Grundriss […] können wir die Entscheidung des Welterbe-Komitees nicht nachvollziehen.“ Heidelberg, solle einen neuen Antrag einreichen, der unter genauen Vorlagen der UNESCO angefertigt werden müsse. Das Welterbe-Komitee verlangte eine detaillierter Ausführung des Schlosses, der Altstadt und der Landschaft. Da jedes Jahr nur ein Vorschlag aus Deutschland kommen kann, müssen darüber hinaus noch die Bundesländer beraten, wer nächstes Jahr als potenzielle Welterbestätte dabei sein darf.

Das Märchenschloss in der Debatte

Schloss Neuschwanstein soll aufgemöbelt und für Touristen attraktiver gemacht werden. Das Märchenschloss von König Ludwigs II. steht noch nicht auf der Welterbeliste. Um das Denkmal vor der Vermarktung zum Disneyland zu schützen, wäre die Anerkennung als Weltkulturerbe zum jetzigen Zeitpunkt der richtige und wichtige Schritt, sagen die Gegner des Vorhabens ein Vermarktungsareal um die Schlosslandschaft herum zu bauen.



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