Freilassung von R. Kelly erneut abgelehnt

Gleich in drei US-Bundesstaaten muss sich der ehemalige Superstar R. Kelly derzeit wegen sexuellen Missbrauchs verantworten. Der im Gefängnis sitzende Musiker will unbedingt auf Kaution freikommen - mit teils ungewöhnlichen Argumenten.
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R. Kelly bleibt weiterhin in Haft.Foto: Amr Alfiky/AP/dpa/dpa
Epoch Times2. Oktober 2019

Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat eine Bitte des US-Sängers R. Kelly (52) auf Haftentlassung auf Kaution erneut abgelehnt. Es bestehe weiter ein Fluchtrisiko, teilten die Staatsanwälte am Mittwoch mit.

Am Nachmittag (Ortszeit) wurde in dem Fall noch eine kurzfristig um einige Stunden nach hinten verschobene Anhörung vor einem Gericht in Brooklyn erwartet, bei der eine endgültige Entscheidung fallen könnte.

Kelly, der seit Juli in einem Gefängnis in Chicago einsitzt, hatte Anfang der Woche über seine Anwälte um Haftentlassung auf Kaution gebeten. Seine Anwälte argumentierten, es bestehe kein Fluchtrisiko und der Sänger stelle keine Gefahr dar. Kelly beschwerte sich über seine Anwälte zudem, dass ihn nur jeweils eine seiner beiden Freundinnen und niemand anderes besuchen dürfe.

Kelly war zuletzt im August vor Gericht in New York erschienen. Damals hatte Richter Steven Tiscione einen Antrag auf Freilassung auf Kaution abgelehnt. Kelly beteuert seine Unschuld.

Die Staatsanwaltschaft in New York wirft Kelly unter anderem sexuellen Missbrauch und Erpressung vor. Der Musiker soll Mitarbeiter, darunter Bodyguards und Assistenten, angestiftet haben, Mädchen für illegale sexuelle Handlungen zu gewinnen.

Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft in Chicago Anklage gegen Kelly erhoben. Sie legt dem früheren Superstar („I Believe I Can Fly“) 13 Anklagepunkte zur Last, darunter die Produktion von Kinderpornografie und Behinderung der Justiz. Kelly hat auch in dieser Anklage auf nicht schuldig plädiert. Insgesamt geht es bei den Anklagepunkten um die Misshandlung von zehn Frauen, von denen acht zur angeblichen Tatzeit minderjährig waren. Im US-Bundesstaat Minnesota wird R. Kelly unter anderem Prostitution Minderjähriger vorgeworfen.

Dem Sänger waren zuvor bereits zahlreiche weitere Anklagepunkte zur Last gelegt worden, unter anderem ein schwerer sexueller Übergriff. Der Musiker hatte auf nicht schuldig plädiert.

Die ersten Anschuldigungen gegen den aus Chicago stammenden Musiker mit dem bürgerlichen Namen Robert Sylvester Kelly waren vor rund 20 Jahren bekanntgeworden. Neues Aufsehen erregten in den vergangenen Monaten Vorwürfe in der TV-Dokumentation „Surviving R. Kelly“.

Kelly, der mit rund 50 Millionen verkauften Alben und zahlreichen Auszeichnungen jahrelang zu den erfolgreichsten R&B-Künstlern zählte, hatte seinen Kritikern immer wieder Rufmord-Kampagnen vorgeworfen. (dpa)



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