Hordorf-Prozess: Lokführer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Landgericht Magdeburg hat einen Lokführer des tödlichen Zugunglücks von Hordorf in Sachsen-Anhalt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte habe am 29. Januar 2011 mit seinem Güterzug ein Vorsignal und ein Hauptsignal überfahren und dadurch auf einer eingleisigen Strecke einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Personenzug verursacht, hieß es zur Begründung.

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Lokführer im Hordorf-Prozess zu Bewährungsstrafe verurteiltFoto: dapd/Ronny Hartmann
Epoch Times28. November 2012

Magdeburg – Das Landgericht Magdeburg hat einen Lokführer des tödlichen Zugunglücks von Hordorf in Sachsen-Anhalt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte habe am 29. Januar 2011 mit seinem Güterzug ein Vorsignal und ein Hauptsignal überfahren und dadurch auf einer eingleisigen Strecke einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Personenzug verursacht, hieß es am Mittwoch zur Begründung. Bei dem Unglück kamen zehn Menschen ums Leben, 22 wurden verletzt.


Das Gericht sprach den aus Niedersachsen stammenden 41-jährigen Lokführer sieben Wochen nach dem Prozessauftakt der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs schuldig. Mit dem Strafmaß von einem Jahr folgten die Richter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Einer der Nebenklagevertreter hatte sich in seinem Plädoyer für eine fünfjährige Haftstrafe ausgesprochen, die anderen zehn Anwälte der Opfer und ihrer Angehörigen hatten auf eine konkrete Forderung verzichtet.

Nebenkläger wollen weitere Aufklärung

Mehrere Nebenklagevertreter kündigten nach der Urteilsverkündung Revision an. Dabei gehe es nicht um die Höhe der Strafe, sondern um weitere Aufklärung, sagte Rechtsanwalt Jens Kownatzki. Bereits in ihren Plädoyers hatten mehrere Anwälte kritisiert, dass nicht alles getan worden sei, um das Unglück komplett aufzuklären. Viele Zeugen seien nicht geladen worden.


Das Gericht wies dies in der Urteilsbegründung zurück. Aufgabe der Verhandlung sei es gewesen, die individuelle Schuld des Angeklagten zu überprüfen. Eine allumfassende Aufklärung und ob auch die Bahn eine Schuld trage, sei dagegen nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen.


Dem Angeklagten legten die Richter zur Last, dass er nicht permanent die Strecke beobachtet habe. Nur so habe er die Signale übersehen können. Sonst habe er aber keine Pflichten verletzt. So sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich der Lokführer auf der ersten der beiden Loks befunden habe. Das Gerücht, er habe den Zug entgegen der Vorschriften von der hinteren Lok aus gesteuert, sei entkräftet worden. Außerdem habe er während der Fahrt nicht telefoniert und auch keinen DVD-Player benutzt. Für den Angeklagten spreche, dass er Reue gezeigt habe und dass es auf der Strecke schon mehrfach beinahe zu Zusammenstößen gekommen sei.

Verteidigung: Es musste erst Tote geben

Der Lokführer muss die Verfahrenskosten tragen. Verteidiger Dietmar Weitzel zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Er werde vermutlich keine Rechtsmittel einlegen, sagte Weitzel. Er kritisierte erneut die Bahn und gab dieser die Hauptschuld an dem Unglück. Es habe erst Tote geben müssen, bevor die gefährliche Strecke mit einem automatischen Bremssystem nachgerüstet worden sei. Er gehe davon aus, dass sein Mandant weiter bei seinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten werde, sagte Weitzel. Vielleicht werde er dort auch wieder als Lokführer eingesetzt.


Das Unglück war seit dem 8. Oktober vor dem Magdeburger Landgericht aufgearbeitet worden. An sieben Verhandlungstagen wurden in den vergangenen sieben Wochen mehr als 30 Zeugen und Sachverständige befragt.


dapd



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