200 Euro „Energie-Entlastung“ für Studenten
Ab heute, 15.03.23, können Studenten und Fachschüler die Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Möglich ist das auf der dafür eingerichteten Antragsplattform „Einmalzahlung200.de“. Das Geld dient der Entlastung von Menschen in Ausbildung, die die gestiegenen Energiepreise besonders hart treffen.
In den vergangenen Wochen testeten Studenten und Fachschüler die Antragsplattform in einem Pilotversuch an mehreren Universitäten und Hochschulen. Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger nannte das Projekt erfolgreich – mehr als 12.000 Antragssteller hätten bereits die 200 Euro überwiesen bekommen, sagte sie in der „Bild am Sonntag“. „Am Mittwoch startet die Antragsstellung für alle Studenten und Fachschüler“, führt sie aus.
Nach Angaben des Digitalministeriums Sachsen-Anhalt, das sich beim Aufbau der Plattform stark beteiligte, sei die Beantragung des Geldes einfach und schnell. In der Testphase habe der Vorgang im Schnitt drei Minuten gedauert.
Hürden bei Auszahlung
Als die Sonderzahlung vergangenes Jahr vereinbart wurde, gab es mehrere Punkte, die eine schnelle und unbürokratische Überweisung der 200 Euro verhinderten. Zum einen würden nicht die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler zentral vorliegen. Zum anderen gab es bezüglich der Antragsplattform zwischen Bund und Ländern Streit: Sie überlegten, wie sich die Betroffenen eindeutig identifizieren und gleichzeitig unter Achtung des Datenschutzes persönliche Daten mit den Daten der Bildungseinrichtungen zusammengeführt werden können.
Die Identität können Studenten und Fachschüler nun durch die Onlinefunktion des Personalausweises, ein „Elster-Zertifikat“ oder einem BundID-Konto mit Nutzername und Passwort nachweisen. Um den Ausbildungsstatus zu belegen, erhalten Studenten und Fachschüler von der Ausbildungsstätte einen 36-stelligen Code und eine PIN, die sie bei der Antragsplattform eingegeben müssen, so eine Mitarbeiterin bei der Info-Hotline „Einmalzahlung200“.
„Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“
In der Aufbauphase kritisierten Studenten und Dozenten die Aufbauplattform überwiegend und erzählten in Vorlesungen und Seminaren, dass sie eine Auszahlung über die Bildungseinrichtungen sinnvoller finden. Die Kontodaten liegen den Universitäten oder Fachhochschulen bereits vor, schließlich leisten Studenten und Fachschüler regelmäßig Semestergebühren. Die 200 Euro, so Überlegungen in den Seminaren, können an die Bildungseinrichtungen gezahlt und von Studenten an der Universität oder Fachhochschule beantragt werden.
Studenten haben bereits Erfahrungen mit der Auszahlung von Geld über die Ausbildungsstätte gemacht: Wegen des 9-Euro-Tickets erhalten Studenten eine anteilige Rückerstattung der Semestergebühren des vergangenen Sommers. Die Erstattung beantragen sie bei der Universität, nach einer Prüfung überweist die Universität ihnen den Betrag auf das Konto. An vielen Universitäten ist das Verfahren bereits abgeschlossen – ohne dass eine Antragsplattform oder ein 36-stelliger Code und PIN nötig waren.
Einige Studenten kritisieren in Seminaren die hohe Bürokratie hinter dem Antrag der Energiepreispauschale. „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“, äußert sich eine Studentin ironisch über das Verfahren.
200 Euro nicht genug
Vor allem ist unter Studenten zu beobachten, dass sie die Einmalzahlung als symbolisch erachten. Zum Abschluss des Semesters gibt es in den Literaturwissenschaften interne Umfragen zur Studierendenzufriedenheit an der HU-Berlin. Bei dieser sollen Studenten unter anderem angeben, ob es Umstände gibt, die ihnen das Studieren erschweren. Immer wieder antworten Studenten, dass sie keine Wohnung finden, die Mieten und die Kosten insgesamt zu hoch seien. „Ich gehe arbeiten, um mir das Studium zu leisten. Wenn die Lebensunterhaltungskosten noch mehr steigen, kann ich bald nicht mehr studieren“, erzählt eine Studentin.
„Nice to have“, sind die 200 Euro laut einem anderen Studenten. Er wolle auf das Geld nicht verzichten und sich bei der Antragsplattform ein Konto anlegen. Die 200 Euro würden aber wenig bringen, um ihn tatsächlich zu entlasten. „Ich lege sie wohl für den Urlaub beiseite“, erzählt er in dem Seminar.
6 Millionen Euro für die Einrichtung der Plattform
Für die Einrichtung der Antragsplattform waren Gesamtkosten in Höhe von rund sechs Millionen Euro vorgesehen, so eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) kostet den Bund insgesamt 700 Millionen Euro, die Antragsplattform hat daran einen Anteil von circa 0,85 Prozent, so die Sprecherin.
3,5 Millionen Studenten und Fachschüler, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren, haben Anspruch auf das Geld. Um das Geld zu erhalten, müssen die Antragsteller einen Wohnsitz oder „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland nachweisen. Die 200 Euro werden bei der Auszahlung weder versteuert noch bei Sozialleistungen angerechnet.
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