Coronavirus als Tötungswaffe: Anklage gegen Altenpflegerin von Gericht zugelassen

Drei tote Pflegebedürftige sollen in Hildesheim auf das Konto eines gefälschten Impfausweises gehen. Mit Kommentar von Anwalt Markus Haintz.
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Symbolbild.Foto: AnnaStills/iStock
Von 22. November 2022


Diese Klage vor dem Hildesheimer Landgericht gegen eine ungeimpfte Mitarbeiterin eines Altenheims hat das Potenzial, die vergiftete Debatte um die Wirksamkeit von Impfungen neu aufzurollen: ein politischer Prozess auf dem Rücken von drei verstorbenen Frauen. Und ein Verfahren, das die schon an anderen Stellen massiv beschädigte Glaubwürdigkeit von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weiter beschädigen könnte.

Altenpfleger oder Krankenschwestern, die still und heimlich und über einen langen Zeitraum hinweg Patienten oder Heimbewohner heimtückisch ermorden, sind besonders aufmerksamkeitsstarke Kriminalfälle. Eine Reihe grauenhafter Mordserien wurden sogar verfilmt.

Einer der schlimmsten Serienmörder der USA gestand 2003, in zehn verschiedenen Krankenhäusern Dutzende Patienten umgebracht zu haben – Ermittler gehen von bis zu vierhundert Opfern aus. Auch in Deutschland gab es einen vergleichbaren Fall, gleich mit einem Geständnis von einhundert Morden.

Sicher sind diese Fälle auch im Bewusstsein von Juristen hängen geblieben. Der Volksmund hat hier den Begriff des „Todesengel“ eingeführt, der Spiegel beispielsweise schrieb über den deutschen Serienkiller und Krankenpfleger Högel: „Der Todesengel mordete und mordete“. Schon der KZ-Arzt Josef Mengele wurde Todesengel von Auschwitz-Birkenau genannt.

Gemessen am großen Interesse und an der Berichterstattung der Medien könnte man den Eindruck bekommen, ein aktueller Fall von Todesopfern in einem Altenheim muss doch irgendwie in diese Reihe passen. Aber bei näherer Beschäftigung mit dem Fall ist man viel eher entsetzt darüber, was hier für ein unheilvoller Cocktail aus Mutmaßungen, Unterstellungen und Anschuldigungen gegen eine Pflegerin eines Hildesheimer Altenheims zusammengebraut wurde, gegen die gerade offiziell eine Anklage erhoben wurde.

Der Hollywood-Horror als Blaupause der Vorverurteilung

Der Fall hat nichts mit den grausamen Fällen mordender Psychopathen zu tun. Die Toten aus dem Hildesheimer Altenheim sind zum Politikum geworden, weil hier eine Impfverweigerung, ein gefälschter Impfausweis, eine Infektion und mutmaßlich an Corona verstorbene pflegebedürftige Menschen involviert sind.

Hinter der Bezahlschranke am Montagvormittag lautete also der große Aufmacher bei „Spiegel“:

„Impfpass gefälscht. Coronatote in Pflegeheim – Anklage gegen Ex-Mitarbeiterin zugelassen. Sie soll ihren Impfpass gefälscht und mit unerkannter Infektion zur Arbeit gekommen sein: Die frühere Mitarbeiterin eines Hildesheimer Pflegeheims muss wegen eines tödlichen Coronaausbruchs vor Gericht.“

Was an diesem Fall erstaunt, ist die Diskrepanz zwischen den Fakten an sich und die Wucht einer Hängt-sie-höher-Kultur. Von der nachvollziehbaren tiefen Trauer der Angehörigen der verstorbenen pflegebedürftigen Menschen mal abgesehen, diktiert die Faktenlage in Kombination mit einem gesunden Menschenverstand die Vorgehensweise, wie man sich diesem Fall anzunähern hat:

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht entpuppte sich rein beschäftigungstechnisch als Desaster, sie soll jetzt still und heimlich zum Jahresende auslaufen. Fraglich bleibt nur noch, wann die ganzen Bußgeldbescheide gegen Ungeimpfte ebenso still und heimlich vernichtet werden.

Infektiös auch ohne „Impfdurchbruch“

Wer Bekannte oder Verwandte in diesen Berufen kennt, die zudem ungeimpft sind, der hat vielleicht schon davon gehört, dass viele von ihnen im Beruf einspringen müssen, wo Geimpfte krank zu Hause liegen. Hier wäre es durchaus interessant, einmal Daten zu Überstundenstatistiken auch hinsichtlich geimpft und ungeimpft anzulegen.

Längst ist es wissenschaftlicher Konsens, dass die mRNA-Spritzen nicht davor schützen, die Infektion an andere Menschen weiterzugeben. Aber bis diese Erkenntnis durchgedrungen ist, gab es ein zähes Ringen der mRNA-Verteidiger, die sich lange jedem vernünftigen Argument verschlossen haben. Diffamierungen folgten hier auf dem Fuße.

Wenn aber Geimpften infektiös bleiben, verliert die Impfpflicht bezogen auf ihre Befürwortung eine ihrer tragenden Säulen.

Immer noch sprechen viele Offizielle von einem „Impfdurchbruch“, was in sich schon eine Wortverdrehung ist, handelt es sich doch wenn, dann präziser um einen Infektionsdurchbruch bei Geimpften.

Wichtiger ist zudem, dass es sich bei so einem Infektionsdurchbruch nicht um ein unerklärliches seltenes Phänomen handelt, sondern dass das eher der Regelfall geworden ist.

Fachleute sind fassungslos über Minister Lauterbach

Der SWR schreibt dazu ohne Spielraum für Interpretationen: „Auch geimpfte Menschen können sich mit dem Coronavirus infizieren und damit auch andere anstecken.“

Damit nicht genug: Weil auch Karl Lauterbach dieser Sachverhalt wohl bekannt war, er aber nicht in seine Impfkampagnen passte, argumentierte der Gesundheitsminister auf einer Bundespressekonferenz am 24. August 2022 gleich folgendermaßen:

 „Bei demjenigen, der geimpft ist, beginnen die Symptome oft, bevor die Viruslast sehr hoch ist. Das ist bei Ungeimpften ganz anders.“

Lauterbach ergänzte in etwa: Da die Geimpften schneller erkrankten, blieben diese auch schneller daheim. Mal davon abgesehen, dass hier deutlich wird, wie gefährlich diese mRNA-Spritzen tatsächlich sind – der infizierte Geimpfte wird schneller auffällig krank – ist Lauterbachs Behauptung durch keine Studie belegbar, wie der vom Focus zurate gezogene Immunologe Carsten Watzl erklärte: „Es fehlen mir die Daten, ob Geimpfte bei einer Infektion wirklich früher Symptome zeigen als Ungeimpfte“, dazu kenne er keine Studie.

„Hier hat man bestenfalls wohl einiges durcheinander gebracht“, kommentierte außerdem der Epidemiologe Klaus Stöhr. Und Medizinstatistiker Gerd Antes merkte an: „wie immer evidenzfrei“. Und fragte seinerseits: „Wie ist die Steigerung von fassungslos?“

Altenpflegerin war ungeimpft

Damit allerdings sieht der Blick auf die Hildesheimer Alltagsbegleiterin im Pflegeheim, gegen die jetzt das Verfahren eröffnet wurde, noch einmal anders aus. Selbstverständlich kann man die trauernden Angehörigen verstehen, die außer sich sind. Immerhin hatte die 45-jährige Heike L. einen gefälschten Impfausweis, sie wollte im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihren Job nicht verlieren.

Das Landgericht Hildesheim hat die Klage der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung am heutigen Montag zugelassen. Zunächst einmal könnte das auch im Sinne der Beklagten sein, denn es besteht hier ggf. auch die Chance, dass ihre Unschuld klargestellt und Sie rehabilitiert wird. Allerdinges wäre eine vom Gericht von vornherein abgewiesene Klage deutlich wirkmächtiger gewesen.

Die „Zeit“ schreibt:

„Die 45-Jährige soll das Coronavirus in ein Pflegeheim eingeschleppt haben. Kurz vor einem schweren Ausbruch im Dezember 2021 ging sie dort noch zur Arbeit, obwohl sie mutmaßlich bereits infiziert war. Der Impfpass, den sie ihrer Chefin gezeigt hatte, war gefälscht.“

Hier erschließt sich nicht, was die Infektion mit dem Impfpass zu tun hat. Denn wenn auch Geimpfte andere infizieren, dann ist der Impfpass kein Beleg einer fehlenden Infektion. Das könnte allenfalls ein Zwangstest an der Eingangspforte zum Krankenhaus feststellen, wenn man diesem Test überhaupt eine Bedeutung beimisst.

Drei ältere Frauen, die in besagtem Heim versorgt wurden, starben innerhalb weniger Tage. Heike L. kommt hier auch deswegen ins Spiel, weil ihr Lebensgefährte im selben Zeitfenster an Maschinen angeschlossen auf einer Intensivstation verstirbt, wie die „Zeit“ berichtet. Der Mann war keine fünfzig Jahre alt.

Ungeklärt: „mit“ oder „an“ Corona?

Starben die alten Damen mit oder an Corona? Der Mangel an Daten ist hier erheblich, das RKI kann bezogen auf die aktuellen Todesfälle auch im November 2022 nur davon sprechen, dass mindestens ein großer Teil von ihnen nicht nur mit, sondern ursächlich an der COVID-19-Infektion gestorben sei.

Der Fall von Heike L. ist laut „Zeit“ nicht der erste, „bislang wurden fast alle anderen Ermittlungsverfahren nach Ausbrüchen eingestellt“, schreibt die Zeitung in ihrer mehrseitigen Reportage über den Fall.

Welchen Kontakt hatte Heike L. zu den Bewohnern? Seit 2017 arbeitete sie als Alltagsbegleiterin, sie ging mit den Bewohnern ins Kino oder kochte mit ihnen. Ihr Lohn für diese Tätigkeit soll sich auf zweitausend Euro brutto belaufen haben.

Der ungeimpfte Ehemann mit den falschen Impfpässen verstarb an Corona

Der Ehemann der Angeklagten hatte die Impfpässe irgendwann mitgebracht und Heike L. hatte ihren der Heimleitung vorgelegt, um ihren Job zu behalten. Die öffentlichen Angriffe gegen Ungeimpfte sind zu diesem Zeitpunkt besonders rabiat, die Gesellschaft wird von Angriffen aus Medien und Politik gegen Ungeimpfte gespalten.

Was aber die die richterliche Entscheidung in Hildesheim noch einmal auf besondere Weise unverständlich macht und nahelegt, dass es sich hier um eine politische Entscheidung handelt, ist ein skandalöses Detail einer Verfahrensvorermittlung, die irgendwann aus dem Ruder gelaufen sein muss:

Heike L. hatte der Heimleitung nämlich noch von zu Haus aus mitgeteilt, dass Sohn und Ehemann mit Corona infiziert sind. Aber ihre Chefin hatte sie trotzdem zur Arbeit gebeten. Die „Zeit“ kommentiert das so:

Damals schreibt man der Impfung eine doppelte Wirkung zu: Sie schütze nicht nur vor Erkrankung, sondern auch zuverlässig vor einer Weitergabe des Virus. Geimpfte Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Stefanie Osterwald willigt ein, Heike L. geht zur Arbeit.

Aber müsste in diesem Fall nicht die Heimleitung auf der Anklagebank sitzen? Nein, denn auch die Chefin von Heike L. hat sich womöglich auf die Aussagen und Vorgaben aus dem Bundesgesundheitsministerium und den angeschlossenen Behörden verlassen.

Auf der Anklagebank müssten demnach jene Verantwortlichen sitzen, die eine Debatte um Sinn und Unsinn der mRNA-Impfung nicht zugelassen oder kritische Stimmen diffamiert haben. Vom Chef des RKI bis hin zu Jens Spahn und Karl Lauterbach käme hier wohl jeder mehr infrage, als Heike L. oder ihre Chefin.

Und Heike L. soll die Alten gar nicht selbst infiziert haben. Man unterstellt ihr, am Anfang einer Kettenreaktion gestanden zu haben. Sie hätte in einer Kaffeepause einen Kollegen angesteckt, der im Heim dafür zuständig gewesen sei, die Corona-Abstriche bei den Bewohnern zu machen.

Jetzt soll eine Ganzgenomanalyse die Übertragungskette belegen

Wie schon erwähnt, wurden etliche vergleichbare Verfahren eingestellt. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nachvollziehbar. Heike L. hatte wegen ihres Impfausweises sogar Selbstanzeige erstattet, ihr Mann stirbt auf der Intensivstation, Diagnose: Corona.

Das Gericht liefert eine weitere hoch zweifelhafte Begründung mit: Man hätte eine sogenannte „Ganzgenomanalyse“ durchgeführt. Das Virus mutiere nämlich bei jeder Weitergabe von einem zum anderen.

Und ausgerechnete eine so komplizierte auch molekulare Untersuchung soll den Verdacht erhärtet haben, dass Heike L. die Alten über eine Kaffeepause mit einem Kollegen infiziert hat?

Den Zorn der Angehörigen kann jeder nachvollziehen. Da sterben ältere Verwandte mutmaßlich in der Obhut von Institutionen, die vielleicht ohne Corona noch etwas länger hätten leben können. Die „Zeit“ endet hier in ihrer Reportage mit einem unversöhnlichen Absatz:

„Die Leitung des Pflegeheims in der Hildesheimer Südstadt hofft, dass Heike L. für ihr Verhalten die Verantwortung übernehmen muss. „Ich habe kein Interesse daran, mit ihr zu sprechen. Es gibt auch nichts zu verstehen“, sagt Michael Ossenkopp. Heike L. hat sich diesen Sommer gegen Corona impfen lassen. Die Nebenwirkungen waren milde.

Und um dieses hochfragwürdige Verfahren gegen Heike L. noch fragwürdiger zu machen, sei hier noch darauf verwiesen, dass auch Juristen 2021 über einen längeren Zeitraum erklärten, das Fälschen von Impfpässen sei kein Vergehen, allenfalls eine Art Kavaliersdelikt.

Und diese Behauptung wurde von Karl Lauterbach noch unterstützt, wie folgender Dialog bei „Stern TV“ eindrucksvoll belegt (Rechtsanwalt Christian Solmecke spricht vorweg):

RA Christian Solmecke: „Ja – und das haben die Politiker auch erkannt. Deswegen wollten sie zum ersten Juni dieses Jahres einen neuen Straftatbestand einführen und haben das auch gemacht, das Infektionsschutzgesetz – da wird unter Strafe gestellt, das Fälschen von Impfpässen. Allerdings auch nur für diejenigen unter Strafe gestellt, die auch berechtigt sind, Impfpässe auszustellen, nämlich Ärzte und Apotheker, sprich: Wenn ich kein Arzt oder Apotheker bin und mir so ein Ding selbst ausstelle, falle ich durchs Raster und wir haben da keine Strafnorm, die das erfasst.

Stern TV: Ich kriege Puls an dieser Stelle und freue mich, dass Karl Lauterbach uns noch zugeschaltet ist aus Berlin.

Karl Lauterbach: Also die Impfausweise zu fälschen, das ist total simpel, die Sticker sind leicht nachzumachen, also …die Chargennummer wird nicht kontrolliert. Die Chargennummer ist vorgegeben, die wird aber nicht kontrolliert, einen Arzt-Stempel von einer Praxis oder einem Impfzentrum, die können Sie locker nachmachen, wenn Sie da ein Modell haben, und somit, also, hat es mich von Anfang an überrascht, muss ich ehrlich sagen, dass wir hier nicht…also…eine…also .. Stichprobenprüfung wenigstens gemacht haben …

Stern TV: (unterbricht) …Herr Lauterbach…

Karl Lauterbach: …um ein Bild davon zu verschaffen.

Stern TV: Herr Lauterbach, motivieren Sie die schlimmen Finger nicht…“

Und so beurteilt Anwalt Markus Haintz diesen Fall aus Hildesheim:

Alexander Wallasch: Wie beurteilen Sie den Fall?

RA Markus Haintz: In so einem Fall ist eine Kausalität nicht nachweisbar. Sind nur Ungeimpfte in der Lage, ein Virus zu übertragen oder sind es Geimpfte genauso? Da ist die öffentliche Meinung mittlerweile ziemlich eindeutig: Es sind beide. Und ich finde es ehrlich gesagt erschreckend, dass ein Amtsgericht so eine Anklage zulässt.

Alexander Wallasch: Was könnte der Hintergrund sein, warum die das machen?

RA Markus Haintz: Ja, ich denke mal ein politischer Druck.

Alexander Wallasch: Von wo soll der kommen?

RA Markus Haintz: Das sieht man am Fall von Michael Ballweg gut. Wenn da irgendein Staatsanwalt auf einmal sieht: Oh, da ist ja der große Querdenker, der Anführer, den müssen wir jetzt mal aus dem Verkehr ziehen, dann versuchen sie es auch.

Man möchte im Zweifel nicht der Richter sein, der so was dann nicht anklagt. Die Richter unterschreiben im Zweifel jeden Strafbefehl, jede Anklage mehr oder weniger blind, welche die Staatsanwaltschaften vorlegen.

Viele Richter sind so überarbeitet, die unterschreiben einfach. Die gucken da teilweise nicht einmal mehr rein und die nehmen sich einfach nicht die Zeit, das juristisch anständig anzuschauen.

Und wenn ein Amtsgericht jetzt so eine Anklage zulässt, dann wird der Richter im Zweifel auch verurteilen, weil er sonst den eigenen Fehler revidieren müsste.

Und noch mal: Ich weiß nicht, wie man hier eine Kausalität begründen soll. Das ist juristisch absoluter Nonsens. Mit so einer Argumentation hätte ich das Examen nicht bestanden. Inzwischen wird alles getan, um gegen diejenigen juristisch vorzugehen, die sich an diesem Experiment nicht beteiligt haben.

Alexander Wallasch: Vielen Dank für das Gespräch.

 

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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