Farbattacke auf Grundgesetz-Denkmal: Klimaaktivistin freigesprochen
Eine nach einer Attacke mit schwarzer Farbe auf das Grundgesetzdenkmal am Bundestag angeklagte Klimaaktivistin der Gruppe Letzte Generation ist vor Gericht freigesprochen worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten kam mit seinem Urteil am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Verteidigung hatte für die 29-Jährige ebenfalls einen Freispruch gefordert.
Die Richterin sah demnach die angeklagte gemeinschädliche Sachbeschädigung nicht als erfüllt an, weil das Mahnmal nur vorübergehend beschädigt gewesen sei. Der Sprecherin zufolge wurde ein Gutachter gehört, der aussagte, dass ein einfacher Regenguss gereicht hätte, um die Farbe abzuwaschen. Insgesamt sechs Aktivisten der Letzten Generation hatten das Denkmal im März mit schwarzer Farbe übergossen.
Ein Vergleich mit der Taliban
Die Aktion sorgte damals parteiübergreifend für große Empörung. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, dass das Grundgesetz Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit symbolisiere. „Das gehört nie und für nichts in den Schmutz gezogen“. Auch der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth (SPD), zeigte sich empört. Den Aktivisten gehe es nicht um die Grundrechte, kritisierte er. Sie zerstörten Kunst „ähnlich wie die Taliban“, zog Roth den kühnen Vergleich.
Drastische Worte kamen ebenfalls von CDU-Politiker Kai Whittaker: „Wenn man diese Bilder sieht, kann man nur hoffen, dass das wirklich die letzte Generation ist. Eine Generation, die das Grundgesetz mit Öl beschmiert, braucht niemand“, schrieb er auf der Social-Media-Plattform X.
Das Denkmal „Grundgesetz 49“ besteht aus 19 Glasscheiben mit einer Höhe von rund drei Metern, in welche die 19 Grundrechte des 1949 erlassenen Grundgesetzes mit Laser eingraviert sind. Das Werk wurde vom israelischen Künstler Dani Karavan geschaffen und im Jahr 2002 enthüllt. (afp/dl)
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