Gericht kippt Freiburger Regeln zum Anwohnerparken
Seit anderthalb Jahren kostet ein Anwohnerparkausweis für ein durchschnittliches Auto in Freiburg 360 Euro. Rund ein Euro pro Tag – das klingt nicht viel. Doch weil für das Anwohnerparken bis zum Jahr 2021 nur 30 Euro fällig waren, hatte ein FDP-Stadtrat gegen die kräftige Erhöhung geklagt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht setzte er sich am Dienstag durch.
Das Gericht in Leipzig erklärte die Freiburger Gebührensatzung für unwirksam. Das Urteil gilt als Signal für andere Kommunen, die sich mit dem Thema Bewohnerparken beschäftigen.
Das Bundesverwaltungsgericht sah drei Gründe für die Unwirksamkeit: Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes. Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein. Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. „Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen“, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Keine Bedenken gegen die Höhe
Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro pro Jahr hatten die Bundesverwaltungsrichter allerdings keine Bedenken. Sie stünden nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden. Dazu zähle neben der Deckung der Verwaltungskosten auch der Ausgleich des Vorteils, den die Inhaberin oder der Inhaber eines Bewohnerparkausweises habe. Anwohner dürfen ihr Auto auf der Straße abstellen, ohne ein deutlich teureres Parkticket ziehen oder für einen Stellplatz in einem Parkhaus zahlen zu müssen.
Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) zeigte sich von der Entscheidung überrascht. „Wir bedauern das Urteil, weil es die Handlungsoptionen der Kommunen deutlich einschränkt“, teilte er mit. Man werde die Entscheidung aber selbstverständlich respektieren. Zugleich kündigte Horn eine schnelle Nachfolgeregelung an: „Die Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor. Wir werden diese im Detail analysieren und entsprechend nachsteuern.“
Der Kläger Sascha Fiek äußerte sich „für den Moment“ erfreut über das Urteil. Es sei ein wichtiges Signal an die Kommunen, die nun Rechtssicherheit hätten. Zugleich sei aber klar, dass der Prozess weitergehen werde. In Freiburg müsse man nun aushandeln, wie eine neue Rechtsverordnung zu den Anwohnerparkgebühren aussehen können.
Beim Anwohnerparken hatte es vor drei Jahren eine entscheidende Neuausrichtung gegeben. Bundestag und Bundesrat kippten eine bis dahin geltende bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Seitdem können Länder und Kommunen die Gebühren für städtische Quartiere mit erheblichem Parkraummangel regeln. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun für Klarheit gesorgt, in welcher Form das geschehen muss.
Verhaltene Erhöhung der Gebühren
Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) haben die Kommunen bisher eher zögerlich die Gebühren für das Anwohnerparken erhöht. Ende vergangenen Jahres veröffentlichte die DUH eine Übersicht, wonach nur 13 von 104 abgefragten Städten die Gebühren für Anwohnerparkausweise erhöht haben.
Der Automobilclub ADAC fordert die Kommunen grundsätzlich zu maßvollen Erhöhungen auf. „Die Höhe der Parkgebühren sollte sich primär nach dem vorherrschenden Parkdruck richten. Gebührenanhebungen – sofern nötig – sollten maßvoll und sozialverträglich sein“, teilte der ADAC mit. (dpa)
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