Gericht spricht Prof. Bhakdi frei: So verlief der Prozess – eine Reportage

Professor Sucharit Bhakdi wurde gestern vom Amtsgericht Plön freigesprochen. Die Anklagepunkte der Volksverhetzung und Störung des öffentlichen Friedens konnten nicht nachgewiesen werden. Bhakdi hätte bei einer Verurteilung vermutlich seinen Professorentitel verloren. Epoch Times war für Sie vor Ort.
Von 24. Mai 2023


Gestern fand am Amtsgericht Plön ein Gerichtsprozess gegen den prominenten Coronamaßnahmenkritiker Professor Dr. Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung und Störung des öffentlichen Friedens statt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Demnach sollte Bhakdi im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Corona-Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben.

Mehr als 400 Unterstützer in Plön

Für den hochdekorierten Wissenschaftler stand viel auf dem Spiel. Im Fall einer Verurteilung hätte der 76-Jährige seinen Professorentitel verloren. Das Land Rheinland-Pfalz hatte schon im vergangenen Jahr angekündigt, dass es den Mikrobiologen und Mediziner nicht mehr für würdig hält, den Professorentitel zu führen. Als Grund für die Prüfung des Titelentzugs gab das Land unter anderem damals die Verfahren wegen Volksverhetzung an. Bhakdi war jahrelang als Professor für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene an der Universität in Mainz tätig.

Bhakdi strahlt Ruhe aus, als er mit seinen Anwälten kurz vor Prozessbeginn um 09:00 Uhr das Gebäude des Amtsgerichts in Plön betrat. 400 Menschen waren zur Unterstützung Bhakdis gekommen. Teilweise schon Stunden vorher hatten sie sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt, um als Zuschauer dem Prozess beiwohnen zu können. Wie einen Star empfangen sie Bhakdi mit Beifall.

Vor dem Gerichtsgebäude war ein großes Polizeiaufgebot, für das Gericht wurde extra das Mobile Einsatzkommando der Justiz Schleswig-Holstein geordert. In dem kleinen Gerichtssaal drängten sich Journalisten und Zuschauer.

„Kritik an COVID-19-Politik nicht strafbar“

Gerichtssprecher Markus Richter betonte, dass Bhakdi nicht wegen seiner Ablehnung von Corona-Impfungen angeklagt sei. Diese Behauptung wurde zuvor hauptsächlich in sozialen Netzwerken verbreitet.

Richter erklärte: „Es ist nicht strafbar, sich kritisch zur COVID-19-Politik oder zur Politik der Regierung im Allgemeinen zu äußern, insbesondere fällt dies nicht unter den Tatbestand der Volksverhetzung.“ Jedoch könne es strafbar sein, wenn bestimmte Gruppen in diesem Zusammenhang herabgewürdigt werden.

Weiterhin führte der Gerichtssprecher aus: „Auch das Verharmlosen der Verbrechen, die während des Dritten Reichs gegenüber den Juden begangen wurden, kann strafbar sein, so wie es hier angeblich auch der Fall ist.“

„Ich bin vermutlich der ruhigste Mensch hier“

„Ich bin vermutlich der ruhigste Mensch hier“, scherzte Bhakdi mit seinen Anwälten kurz vor Prozessbeginn. Dann betrat Richter Malte Grundmann den Saal – die Verhandlung begann.

Dass sich Beteiligte und Zuschauer auf einen langen Verhandlungstag einstellen mussten, wurde gleich zu Beginn des Prozesses deutlich. Bhakdis Anwalt Sven Lausen stellte gleich einen Antrag, die Verlesung der Anklageschrift durch die Generalstaatsanwaltschaft wegen schwerwiegenden Mängel nicht zuzulassen. Lausen verlas dazu einen langen Begründungstext und Richter Grundmann vertagte für eine Stunde die Verhandlung. Derartige Pausen wird es während des Prozesses wiederholt geben. Der Antrag wird abgelehnt.

Richter: „Vorwürfe nicht strafbar“

Aufhorchen ließ der Rechtshinweis, den der Richter vor Verlesung der Anklageschrift an die beteiligten Parteien richtet. Grundmann teilte mit, dass er zum jetzigen Stand dazu neige, die beiden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als nicht strafbar anzusehen. „Das ist natürlich nur der Stand jetzt“, betonte der Amtsrichter. Selbstverständlich würde er signalisieren, wenn sich an dieser Bewertung bei ihm etwas ändern würde.

Nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen hat, trat das Gericht in die Beweisaufnahme. Als Erstes wurde ein Polizist als Zeuge vernommen, der in Kiel als leitender Beamter die Wahlkampfveranstaltung der Partei „Die Basis“ im Jahr 2021 abgesichert hatte.

Er könne sich an die Reden des Tages nicht erinnern, also auch nichts zu den Bhakdi vorgehaltenen Passagen aus seiner Rede sagen. Der Polizist betont, dass seine Aufmerksamkeit damals den zwei Veranstaltungen gegolten habe, die er parallel abgesichert habe. „Ich hatte zwei Knöpfe im Ohr und war stark auf den Funkverkehr fokussiert“, so der Beamte. Er habe allerdings die Wahlkampfveranstaltung als friedlich und ohne Komplikationen in Erinnerung. Straftaten seien ihm während der Veranstaltung nicht bekannt geworden. Dass sich Professor Bhakdi mit Äußerungen habe eventuell strafbar gemacht, davon habe er erst aus den Medien erfahren.

Generalstaatsanwaltschaft bringt wenig Beweise vor

Nach der Zeugenvernehmung des Polizeibeamten werden das Video der Aufzeichnung der Wahlkampfveranstaltung in Kiel und das Interview, in dem die Staatsanwaltschaft Aussagen Bhakdis als antisemitisch bewertet, gezeigt. Auffallend während der gesamten Beweisaufnahme bleibt, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft eher passiv verhält. Obwohl sie dem Mediziner Straftaten vorwirft, brachte sie gestern so gut wie keine Beweise vor.

Im Anschluss an die Beweisaufnahme vertagte sich das Gericht abermals um eine Stunde. Die Generalanwaltschaft hatte um diese Zeit gebeten, um ihr Plädoyer vorbereiten zu können.

Im Plädoyer wiederholte die Generalstaatsanwaltschaft dann ihre bekannten rechtlichen Bewertungen und forderte als Strafe 180 Tagessätze zu je 90 Euro für Bhakdi.

Die Verteidigung Bhakdis bezeichnete die Klage als böswillig und plädierte für einen Freispruch ihres Mandanten. Sie begründete die Forderung damit, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Vorwürfe nur behaupte, aber nicht bewiesen habe. Zudem habe die zuständige Staatsanwaltschaft das ursprüngliche Verfahren nach gründlicher Prüfung eingestellt, so die Verteidigung weiter.

Gericht entscheidet für Freispruch

Das Gericht folgte am Ende nicht der Generalanwaltschaft und sprach Professor Bhakdi von beiden Tatvorwürfen frei. In der Urteilsbegründung erklärte Richter Malte Grundmann, dass das Gericht nicht feststellen konnte, dass sich der 76-jährige Bhakdi durch seine Äußerungen im Wahlkampf 2021 und ein Internet-Interview strafbar gemacht hat. Obwohl der Vergleich zwischen Impfpolitik und Holocaust inakzeptabel sei, hätten Bhakdis Äußerungen nicht dazu geführt, den öffentlichen Frieden zu stören.

Grundmann betonte jedoch, dass bei mehrdeutigen Äußerungen die Interpretation zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden müsse. Der Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass Bhakdi am Ende seiner Rede zum friedlichen Diskurs mit Politikern aufgerufen und die Bedeutung demokratischer Willensbildung betont hatte.

„Ich empfinde große Dankbarkeit“

„Ich empfinde große Dankbarkeit gegenüber der deutschen Justiz und dem Gericht Plön“, kommentiert Professor Bhakdi nach seinem Freispruch. Das gelte auch für seine Verteidiger und „die Tausenden von Menschen, die mir in den vergangenen Jahren zur Seite standen.“

Zu Ende ist der Fall mit der gestrigen Entscheidung allerdings noch nicht. Die Oberstaatsanwältin kündigte gestern Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.



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