Haftentlassung für Ballweg rückt näher: Geldwäsche-Anklage vom Tisch

Ein absehbares Ende der U-Haft des Querdenken-Gründers Ballweg im Gefängnis Stuttgart-Stammheim erscheint jetzt immer wahrscheinlicher.
Titelbild
Michael Ballweg.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 22. März 2023


Wenn zutrifft, was jetzt aus seinem Verteidigerteam gegenüber den alternativen Medien geäußert wurde, dann dürfte – oft gemutmaßt, bisher nicht eingetroffen – der Zeitpunkt der Haftentlassung von Michael Ballweg ein Stück weit näher gerückt sein.

Das neue Medium von Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt meldete vor wenigen Stunden, dass im Zuge der Anklageerhebung sämtliche Geldwäsche-Vorwürfe gegen Ballweg fallengelassen wurden. Damit wäre ein gewichtiger Teil der Tatvorwürfe gegen ihn vom Tisch.

Lange erwartet und doch unerwartet

In der Meldung heißt es weiter, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hätte am heutigen Mittwoch, 22. März, die Einstellung gegenüber „Achtung Reichelt!“ bestätigt. Die Nachricht, so „Achtung Reichelt!“, käme „selbst für das Juristenteam um den Querdenken-Gründer überraschend“.

In den sozialen Medien verbreiten Anwälte aus Ballwegs Verteidigerteam bereits die gute Nachricht.

Bedeutsam an der Beurteilung dieses Vorgangs ist es sicher, die „Anklageschrift“ nicht mit der „Einstellungsmitteilung“ zu verwechseln. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft weist gegenüber Epoch Times ausdrücklich darauf hin, dass er keinerlei Angaben zur Anklageschrift machen kann, weil diese noch nicht zugestellt sei.

Tatsächlich wurde dem Verteidigerteam zunächst schriftlich lediglich mitgeteilt – heute in der Post bei Anwalt Dr. Reinhard Löffler –, welche Punkte nicht Teil der noch gar nicht zugestellten Anklageschrift sein werden.

Löffler kommentierte gegenüber „Achtung Reichelt!“: „Hinsichtlich der Anklage ist jetzt erst recht schleierhaft, was die konkreten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sein sollen.“ Entsprechend lautet das Fazit des Anwalts dann auch: „Nach dieser Einstellung sehe ich keinerlei rechtliche Basis mehr für die Inhaftierung von Michael Ballweg.“

Anklage oder Einstellung?

Grundsätzlich gilt: Die Anklageschrift eines laufenden Verfahrens darf nicht zitiert werden. Bei einem „Einstellungsschreiben“ scheint das möglich. „Pleiteticker“ jedenfalls, wohin das Papier von Ballwegs Anwälten übermittelt wurde, zitiert reichlich daraus:

 „Hinsichtlich der vorgenannten Tatvorwürfe wird das Verfahren gem. §170 Abs. 2 StPO eingestellt, da im Rahmen der Ermittlungen nicht der Nachweis erbracht werden konnte, dass die vom Beschuldigten ein- und ausgezahlten Barbeträge […] tatsächlich aus Geldern, die aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen versuchten Betrugstat erlangt wurden, stammt, da der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum auch über größere Bargeldsummen aus anderen Quellen verfügte.“

Aber was bleibt nun mutmaßlich als Teil der Anklage, über welche ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nichts sagen darf, weil die Anklageschrift noch nicht zugestellt wurde?

Was gegen den seit dem 29. Juni 2022 in U-Haft einsitzenden Michael Ballweg als Vorwurf allenfalls Bestand haben könnte, wäre „Betrug als untauglicher Versuch“. Dieser allerdings dann in erheblicher Anzahl, schlicht, weil die Staatsanwaltschaft hier theoretisch jeden einzelnen Spender/Schenker eines Fünf-Euroscheins an Querdenken/Ballweg mitzählen könnte.

Welchen Sinn das allerdings in so einem Verfahren ergeben sollte, wenn nicht einmal Geschädigte vorliegen, muss die Staatsanwaltschaft in Kürze in ihrer Anklageschrift erklären. Ein untauglicher Versuch eines Betruges dürfte in diesem Fall ein mutmaßlich wackliges Konstrukt sein.

„Untauglich“ heißt hier, man kann mit dem Betrugsversuch keinen „Taterfolg“ erzielen. Wenn Menschen Ballweg das Geld auch so geben wollten, was wohl die meisten tun oder taten, dann gibt es faktisch keine Geschädigten, ergo wäre auch eine Anklage sinnfrei. Wenn es dem Schenker vollkommen gleich ist, wie der Beschenkte sein Geld verwendet, dann hat die Anklage keine Grundlage mehr.

Klageschrift lässt auf sich warten

Wenn die bereits vor einigen Tagen angekündigte Anklageerhebung als Anklageschrift zugestellt ist, werde sich ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dazu äußern beziehungsweise Ballwegs Verteidigerteam, erfährt Epoch Times von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Auch von Michael Ballweg gibt es bereits eine Kommentierung des Einstellungsbescheids hinsichtlich des Geldwäsche-Vorwurfs. Er lässt mitteilen, er sei erfreut: „Die Wahrheit kommt immer ans Licht.“

Höchst fraglich an dem gesamten Vorgang bleibt, dass die Erkenntnisse, welche nun dazu geführt haben, dass der Vorwurf der Geldwäsche eingestellt wurde, laut Verteidigerteam allerdings bereits in einem Haftprüfungsverfahren genannt worden sein sollen, aber seitens des Haftrichters zu diesem frühen Zeitpunkt womöglich nicht ausreichend gewürdigt wurden und sich die U-Haft entsprechend um Monate verlängert hat.



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