KZ-Gedenkstätte Dachau erteilt „Volkslehrer“ Hausverbot

Die KZ-Gedenkstätte Dachau stehe "allen Besucherinnen und Besuchern offen", heißt es in einer Mitteilung. Der Besuch des Geländes setze jedoch "den Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus sowie die Anerkennung historischer Fakten voraus". 
Titelbild
Eingang des ehemaligen KZ Dachau. Johannes Simon/Bongarts/Getty Images
Epoch Times6. Februar 2019

Die KZ-Gedenkstätte Dachau hat dem „Volkslehrer“ Hausverbot erteilt. Nikolai N. habe zusammen mit einer weiteren Person vor dem Eingang zum ehemaligen Häftlingslager Besucher und Mitarbeiter der Gedenkstätte interviewt und gefilmt, erklärte die Gedenkstätte am Mittwoch. N. habe sich zudem verharmlosend über die im Konzentrationslager verübten Verbrechen geäußert. Die KZ-Gedenkstätte Dachau habe ihm daraufhin Hausverbot erteilt und Anzeige erstattet.

Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Gedenkstätte am Montag. Die KZ-Gedenkstätte Dachau stehe „allen Besucherinnen und Besuchern offen“, hieß es in der Mitteilung. Der Besuch des Geländes setze jedoch „den Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus sowie die Anerkennung historischer Fakten voraus“.

„Gerade in Zeiten des zunehmenden Nationalismus und des Erstarkens rechtsradikaler Gruppierungen und Parteien ist es die Verpflichtung der Mitarbeiter der KZ-Gedenkstätte Dachau, die Würde dieses historischen Ortes zu wahren und zu schützen“, hieß es weiter. (afp)



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