Lauterbach: Impfung schützt nicht vor Ansteckung – Impfpflicht hinfällig

Der Gesundheitsminister hat die Impfstoffe neubewertet. Das hat Folgen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Kritiker beanstanden diese seit Monaten.
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Gesundheitsminister Karl LauterbachFoto: Maja Hitij/GettyImages
Von 24. November 2022


Bisher war Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein vehementer Befürworter der Impfpflicht in Pflegeberufen. Eines der Hauptargumente von Lauterbach war, dass die Corona-Impfstoffe vor einer Ansteckung schützen und mildere Verläufe garantieren würden.

Jetzt gibt es allerdings neue Äußerungen des Gesundheitsministers:

Die Impfung schützt nicht mehr vor der Ansteckung. Wenn sie nicht mehr vor der Ansteckung schützt, dann gibt es auch keinen Grund mehr dafür in diesen Einrichtungen“, sagt Lauterbach dem „ZDF“.

Der Gesundheitsminister fügt hinzu, dass vor allem die „neuen Varianten“ des Coronavirus durch den jetzigen Impfstoff „nicht zu erfassen“ seien. „Das heißt, man kann sich dann trotzdem anstecken, das wird wahrscheinlich auch für die BQ1.1-Variante gelten.“

Die BQ1.1-Variante ist eine Omikron-Subvariante und gilt als ansteckender als die Omikron-Variante. Derzeit breitet sie sich neben den USA auch in Europa aus. Das Bundesgesundheitsministerium begründet das Auslaufen der Impfpflicht dieser neuen Variante: „Wir rechnen damit, dass zum Jahreswechsel die Variante BQ1.1 oder ähnliche Varianten das Infektionsgeschehen dominieren werden“, so ein Sprecher des BMG. Die Impfung schütze allerdings nicht vor einer Ansteckung mit der Variante.

Noch bis vor zwei Wochen, am 8. November, twitterte Lauterbach, dass die derzeitigen Impfstoffe auch bei neuen Varianten gut wirken würden. Einen Anlass, um gänzlich auf die Injektionen zu verzichten, sieht unser Gesundheitsminister jedoch nicht. Die Impfung würde ihm zufolge immer noch „sehr gut“ vor schwerer Krankheit schützen. Gegen eine freiwillige Impfung hat er keine Bedenken.

Gründe gegen Impfpflicht

Kritiker beanstanden seit Monaten, dass es nicht genügend Gründe für eine Impfpflicht gebe.

So setzten sich im Oktober 2022 die Landesgesundheitsminister von Sachsen, Bayern, Thüringen und der baden-württembergische Ressortchef in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister gegen eine Verlängerung der Impfpflicht ein. Sie befürchteten, dass die Impfpflicht den Personalmangel im Gesundheitswesen noch verschärfe.

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bringt uns mehr Schaden als Nutzen“, sagte der bayrische Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) dazu. „Wir brauchen jede verfügbare Arbeitskraft in Medizin, Pflege und Eingliederungshilfe.“

Ein weiteres Argument war, dass die Omikron-Variante seltener zu schweren Verläufen führe, als zuvor Delta. Eine Verlängerung der Impfpflicht im Gesundheitswesen wurde von Kritikern als nicht verhältnismäßig beurteilt.

In einem Antrag gegen die Impfpflicht argumentiert die AfD: „Die zurzeit eingesetzten Impfstoffe gegen COVID-19 können den Geimpften vor schweren Verläufen schützen, sie können aber eine Ansteckung des Geimpften nicht mehr sicher ausschließen und auch nicht die Weitergabe der Krankheitserreger an Dritte, also die Patienten.“

Impfpflicht seit Omikron hinfällig

Gegenüber dem ZDF äußerte der Immunologe Carsten Watzl, dass die Grundlage für eine Impfpflicht schon lange entfallen sei. Bereits seit der herrschenden Omikron-Variante hätte sich dem Mediziner zufolge nichts geändert.

Nach dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gas, wisse man heute, dass die Impfstoffe zwar vor schweren Verläufen schützen, aber eine Übertragung seit Omikron nicht mehr verhindern würden. „Damit wäre ein solch schwerer Eingriff in die Selbstbestimmung schon längst nicht mehr gerechtfertigt gewesen.“

Wie viele schwere Verläufe tatsächlich durch Omikron hervorgerufen werden und wie im Detail eine Risiko-Nutzen-Analyse unter Anbetracht möglicher gesundheitlicher Schäden und Nebenwirkungen stattfindet, wurde nicht angesprochen.



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