Psychiatrie-Patient soll nach Messerangriff vor Haftrichter

Ein 33-Jähriger aus einer psychiartischen Klinik steht unter Verdacht, während seiner Flucht eine Frau in einem Geschäft getötet zu haben. Kannte der mutmaßliche Täter sein Opfer?
Die Spurensicherung am Tatort in Wiesloch.
Die Spurensicherung am Tatort in Wiesloch.Foto: -/Rene Priebe/dpa
Epoch Times9. September 2023

Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine Frau soll ein Haftrichter entscheiden, ob der tatverdächtige 33-Jährige in Untersuchungshaft oder zurück in eine Psychiatrie kommt. Die Vorführung sei für diesen Samstag geplant, sagte ein Sprecher der Polizei am Morgen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann am Freitag aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch geflohen sei und in einem Geschäft in der Innenstadt eine 30-Jährige derart verletzte, dass sie im Krankenhaus starb.

Der Tatverdächtige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft aufgrund eines Urteils des Landgerichts Heidelberg seit 2021 im PZN untergebracht. Die Einrichtung erklärte, zu seinen Delikten zählten vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. „Wegen seiner seelischen Störung wurde gerichtlich die Schuldunfähigkeit des Mannes festgestellt.“ Der Patient sei auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation untergebracht gewesen.

Da er bei der Therapie Fortschritte gemacht habe, sei ihm begleiteter Ausgang auf dem PZN-Gelände und in der Stadt Wiesloch ermöglicht worden, hieß es weiter. Am Freitag sei der Mann in einer Gruppe von sechs Patienten und begleitet von Pflegefachkräften auf dem Weg in die Arbeitstherapie auf dem PZN-Gelände gewesen, als er sich spontan und unerlaubt entfernte. „Eine der Pflegekräfte nahm unmittelbar die Verfolgung auf. Zeitgleich wurde die örtliche Polizei informiert.“

Woher der Mann das Messer hatte, sei Teil der Ermittlungen, sagte der Polizeisprecher. Geklärt werden soll nach Möglichkeit auch, inwiefern sich der 33-Jährige und die Frau kannten. Ob sich der Tatverdächtige zu dem Geschehen geäußert hat, sagte der Sprecher nicht. Nähere Erkenntnisse dürften frühestens in der neuen Wochen bekanntwerden.

Straftäter, die zum Beispiel psychisch krank oder süchtig sind, kommen in der Regel nach einer Verurteilung nicht in ein Gefängnis, sondern werden im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht. (dpa)



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