Rat: Genderstern gehört nicht zum Kernbestandteil der deutschen Rechtschreibung

BürgerInnen, Schüler*innen, Erzieher_innen. Der Einsatz von Sonderzeichen, die eine Geschlechtervielfalt kennzeichnen sollen, wurde am 14. Juli im Rat der deutschen Rechtschreibung im belgischen Eupen diskutiert. Eine klare Handlungsempfehlung zum Umgang mit dem Genderstern gibt es jedoch nicht.
Gendersprache
Grammatikalisch nicht korrekt: das Gendersternchen.Foto: iStock
Von 15. Juli 2023

Auch wenn Umfragen zeigen, dass Gendersprache vielen Deutschen „nicht so wichtig“ ist, wurde das Thema am 14. Juli im Rat der deutschen Rechtschreibung erneut diskutiert. Vor zwei Jahren hatte das Gremium eine Aufnahme der Gendersonderzeichen noch abgelehnt.

Bis dato gibt es im herausgegebenen amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung keinen Passus, der eine gendergerechte Schreibweise explizit regelt – „insbesondere deren Orthografie betreffende Sonderzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt“, so die Geschäftsführerin des Rats, Sabine Krome, vor der Sitzung im belgischen Eupen.

Nach der Sitzung dann die Wende. Es wurde eine Ergänzung des amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung unter dem Stichwort „Sonderzeichen“ beschlossen. Aber eine Empfehlung zum Gendern ist darin nicht zu erkennen.

In dem neuen Passus wird darauf hingewiesen, dass Personenbezeichnungen zunehmend orthografische Zeichen wie den Doppelpunkt, zum Beispiel bei Bürger:innen, oder Sonderzeichen wie Asterisk (*), Unterstrich (_) oder andere Zeichen im Wortinneren verwendet würden. Mit diesen Sonderzeichen solle „eine über die formalsprachliche Funktion hinausgehende metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten – männlich, weiblich, divers – vermittel[t]“ werden. Derartige Formulierungen gingen über Verkürzungsformen wie Bürger/-innen, die vom amtlichen Regelwerk bereits erfasst werden, hinaus, heißt es weiter.

Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“, stellt der Rat unmissverständlich klar.

Außerdem würden sie auf die orthografisch korrekte Schreibung von Wörtern unmittelbar einwirken.

Der Rat warnt: Die Zeichensetzung könne in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt seien. Als Beispiel nannte das Gremium syntaktische Zusammenhänge zur Mehrfachnennung von Artikeln oder Pronomen wie „der*die Präsident*in“.

„Die Entwicklung des Gesamtbereichs ist noch nicht abgeschlossen und wird vom Rat für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet werden“, heißt es am Ende der Pressemitteilung.

Rat verweist auf gesellschaftspolitische Aufgabe

Im März 2021 hatte der Rat seine Auffassung bekräftigt, „dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen“. Dies sei allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden könne.

Die Diskussion sei auch deshalb kontrovers, weil das Sprachsystem des Deutschen keine Bezeichnung für nicht männliche und nicht weibliche Geschlechter kenne. Mit dem Hinweis, dass das amtliche Regelwerk für Schulen, Verwaltung und Rechtspflege gelte, hatte der Rat die Aufnahme der Gendersonderzeichen zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2005 auf der Basis der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung der Repräsentanten der deutschsprachigen Länder vom 1. Juli 1996 als Nachfolgegremium der zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet.

Das aus 41 Mitgliedern bestehende Gremium hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen der Rechtschreibung und die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Spra­che.



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