Uni-Zutritt nur mit 3G – Keine Bildung ohne Impfung?
Ungeimpfte Studenten der Friedrich-Schiller-Universität in Jena (FSU) dürfen künftig ohne gültiges negatives Testergebnis nicht mehr studieren. Auch Uni-Mitarbeiter sind von den Regelungen betroffen.
Gegenüber der Epoch Times bestätigte der Pressesprecher des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft: „Wer sich weder testen, noch impfen lässt und auch keinen Genesenen/Impfnachweis vorliegt, erhält keinen Zutritt zu Präsenzlehrveranstaltungen oder -prüfungen.“
Laut stichprobenhafter Erhebung liegt die Impfquote, so das Thüringer Ministerium, bei Studenten „erheblich höher als in der Gesamtbevölkerung“. Daher betreffe die Notwendigkeit von Corona-Tests nur wenige Studenten. Neben den sogenannten Bürgertests und PCR-Tests können laut Thüringer Corona-Verordnung auch die deutlich billigeren Selbsttests anerkannt werden.
Nach Informationen von Studenten der Jenaer Universität werden jedoch die „für medizinische Laien zugelassenen Selbsttests“ nicht akzeptiert. Im Uni-Blog heißt es: Die Testung darf maximal 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) beziehungsweise 48 Stunden (PCR-Test) zurückliegen. Vor Ort unter Beobachtung durchgeführte Selbsttests wurden nur in der Übergangszeit bis zum 3. September anerkannt.
Die Friedrich-Schiller-Universität teilt gegenüber Epoch Times mit, dass der Vorschlag des Ministeriums die Hochschulen vor eine unlösbare Aufgabe stelle. Die Selbsttests müssen unter Beobachtung erfolgen. Es sei organisatorisch jedoch nicht zu bewältigen und auch nicht zumutbar, dass sich Studenten vor Beginn einer Veranstaltung unter Beobachtung der Lehrkräfte testen. Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, erhalten weiterhin kostenlose Tests. Allen anderen wird weiterhin ein kostenloses Impfangebot gemacht.
Wie die Kontrolle der 3G-Regeln an einer Universität konsequent kontrolliert werden können, darüber hat sich die Johannes-Kepler-Universität in Linz bereits Gedanken gemacht. In einer Mitteilung heißt es, dass farbige Kontrollbänder ausgegeben werden, wodurch der „3G-Check“ bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen schnell erfolgen könne.
Impfung oder Studienabbruch?
Bereits in ihrer Empfehlung hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) sich explizit dagegen ausgesprochen, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig ist.
Schon im Vorfeld hatte Professor Martin Schwab, Rechtswissenschaftler der Universität Bielefeld, Bedenken zu 3G-Regeln an den Universitäten geäußert.
Spätestens wenn die Tests kostenpflichtig werden, bedeutet dies de facto: Impfung oder Studienabbruch“, kritisierte er.
Die Idee, Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, aus eben diesem Grund von der Ausübung von Freiheiten auszuschließen, sei bereits im Ansatz juristisch haltlos. Die Impfentscheidung sei nämlich rechtlich immer noch als eine freiwillige konzipiert.
Ein Mensch darf nur geimpft werden, wenn er in die Impfung einwilligt. Und diese Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie nicht unter Druck abgegeben wird“, so Schwab.
Wie die Thüringer Landesantidiskriminierungsstelle die 3G-Regeln an den Universitäten betrachtet, konnte die Epoch Times nicht in Erfahrung bringen. Trotz zweifacher Erinnerung erhielten wir auch keine Antwort auf die Frage, wie oft sich Bürger aufgrund der Corona-/3G-Regeln an die Institution wenden.
Studenten wollen mit Impfung Beitrag zur Pandemie leisten
Studenten und Dozenten, die die COVID-19-Impfungen kritisch hinterfragen, scheint es nur in Einzelfällen zu geben. Auf der Universitätsseite gibt es jedenfalls ausschließlich Pro-Impfung-Statements von Studenten.
So hat sich Laura Kirchner, Studentin der Molekularmedizin impfen lassen, weil sie „einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten möchte“. Sie wolle sich wieder unbeschwert mit Freunden treffen und ihren Hobbys nachgehen. Auch hoffe sie, wieder uneingeschränkt reisen zu können.
Marcel J. Paul studiert Lehramt für Deutsch, Geschichte und Latein in Jena. „Es beruhigt mich, zu wissen, dass ich durch die Impfung nicht nur mich selbst schütze, sondern auch andere, vor allem meine Familie und diejenigen, die mir am nächsten stehen“, erklärte er.
Tatsache ist jedoch, dass sich auch Geimpfte mit Corona infizieren können. Erst kürzlich sagte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer aus Münster anlässlich einer 2G-Party, nach der 26 sogenannte Neuinfektionen gemeldet wurden:
„Die Impfung schützt vor einer schweren Erkrankung; eine Ansteckung und weitere Übertragungen sind hingegen nicht auszuschließen“, so Heuer.
Bis zum 14. September stieg die Zahl der positiv Getesteten auf 72 an. Nach Informationen der Stadt Münster sind die bei den Betroffenen auftretenden Symptome milde, manche haben gar keine Symptome.
1.350 Euro pro Semester für Corona-Test
Inzwischen haben sich auf Telegram „Studenten stehen auf“ organisiert, die sich eindringlich gegen die 3G-Regeln an den Universitäten aussprechen. Sie rechnen vor, dass für einen umgeimpften Studenten, der im kommenden Semester fünfmal pro Woche Vorlesungen besucht, mindestens 1.350 Euro für die Antigen-Tests anfallen würden. Dieser wurde in einem MDR-Beitrag mit 18 Euro angesetzt.
„Das Recht auf universitäre Bildung muss für alle Studierenden gleichermaßen gelten, unabhängig vom individuellen Impfstatus“, so Studenten aus dem thüringischen Ilmenau. Sie fordern von der Universitätsleitung das klare Bekenntnis, dass auch in Pandemiezeiten niemandem der Zugang zur universitären Lehre an der TU Ilmenau verwehrt wird.
Sollte die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen von kostenpflichtigen Corona-Tests abhängig gemacht werden, bedeute das den faktischen Ausschluss aller ungeimpften Studenten. Betroffen seien insbesondere jene mit geringem Einkommen. Aber auch alle, deren sechsmonatiger Genesungs- oder Impfnachweis nach einem halben Jahr seine Gültigkeit verliert.
Ein Fernstudium sei auch kein gleichwertiger Ersatz. Sowohl der fachliche Austausch mit den Professoren und Dozenten sei erschwert, als auch die sozialen Kontakte mit den Kommilitonen eingeschränkt.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Epoch Times Wochenzeitung.
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