Wohngeld soll mehr als verdoppelt werden – Wer kann es bekommen?

Damit im Winter keiner in der kalten Wohnung sitzt, stockt der Staat seine Hilfen auf. Das Wohngeld soll mehr als verdoppelt werden. Doch problematisch bleibt, dass längst nicht alle wissen, was sie bekommen könnten.
Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss vom Staat für Menschen, die sehr wenig verdienen, aber sonst keine Sozialleistungen beziehen, die Wohnkosten bereits berücksichtigen, etwa Hartz IV.
Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss vom Staat für Menschen, die sehr wenig verdienen, aber sonst keine Sozialleistungen beziehen, die Wohnkosten bereits berücksichtigen, etwa Hartz IV.Foto: Bodo Marks/dpa
Epoch Times28. September 2022

Die Bundesregierung hat das neue Wohngeld auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesbaumministerin Klara Geywitz (SPD), mit dem sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte zum Beginn des kommenden Jahres von rund 600.000 auf zwei Millionen erhöhen soll.

Neu ist auch die Heizkostenpauschale: Sie soll die Mehrbelastungen der seit 2020 erreichten Preisverdoppelung bei Heizenergie abfedern. Im Durchschnitt soll die Pauschale das Wohngeld um 1,20 Euro je Quadratmeter erhöhen. Damit werden erstmals die warmen Nebenkosten im Wohngeld bezuschusst.

Die Regelung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das Problem: Viele Bürger wissen gar nicht, dass sie überhaupt Hilfe vom Staat bekommen könnten.

Was genau ist das Wohngeld?

Es ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit kleinen Einkommen. Auch wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann Unterstützung bekommen. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Sozialleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög. Für die Anträge und die Auszahlung sind die Länder beziehungsweise Gemeinden zuständig.

Wie viel Geld kann man bekommen?

Das hängt davon ab, wie hoch Miete und Einkommen sind und wo genau man wohnt. Bauministerin Klara Geywitz will das Wohngeld aber generell deutlich erhöhen, im Schnitt um 190 Euro pro Monat. Die bisherigen Wohngeld-Haushalte würden damit ab Januar statt durchschnittlich 177 Euro künftig rund 370 Euro im Monat bekommen. Das Bundeskabinett will am Mittwoch über Geywitz‘ Vorschlag abstimmen, danach muss noch der Bundestag befragt werden.

Wer kann das Wohngeld bekommen?

Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab – eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Das dürfte ein Grund sein, warum bisher lange nicht alle Haushalte, die ein Recht darauf hätten, auch Wohngeld beantragt haben. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Ministeriums ausrechnen lassen.

Geywitz hat angekündigt, dass künftig etwa auch solche Bürger Wohngeld bekommen sollen, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

Was kostet das den Staat?

Das Bauministerium rechnet für das kommende Jahr mit Kosten von mehr als drei Milliarden Euro. Vorgesehen ist, dass Bund und Länder je etwa die Hälfte übernehmen, denn schon jetzt teilen sie sich die Kosten für das Wohngeld. Die Länder dagegen sehen den Bund in der alleinigen Verantwortung und wollen nicht zahlen.

Wo könnte es noch Probleme geben?

Länder wie Berlin zweifeln daran, dass sie das neue Wohngeld rechtzeitig zum 1. Januar auszahlen können. Sie erwarten viele neue Anträge – und die Bearbeitung könne sich bis in den Februar hinein oder noch weiter ziehen, warnen sie. Für Stefan Körzell aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) ist klar: „Ohne mehr Personal in den Wohngeldstellen wird es nicht funktionieren, künftig zusätzliche Anträge schnell zu bearbeiten.“ Bis die Reform wirke, müsse es einen Kündigungsstopp zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geben. Insgesamt sei es allerhöchste Zeit, das Wohngeld zu erhöhen und den Kreis der Berechtigten auszudehnen, zugleich aber müssten auch dringend mehr Sozialwohnungen mit bezahlbaren Mieten gebaut werden.

Was wird wegen der hohen Heizkosten zusätzlich unternommen?

Für all diejenigen, die jetzt schon Wohngeld bekommen, soll es kurzfristig einen weiteren Heizkostenzuschuss geben. Es sollen alle profitieren, die zwischen September und Ende Dezember mindestens einen Monat lang wohngeldberechtigt sind. Dazu kommen Bafög-Empfänger und Auszubildende mit staatlicher Unterstützung. Für Studenten und Azubis gibt es einen Pauschalbetrag von 345 Euro, bei allen anderen richtet sich der Zuschuss nach der Haushaltsgröße: Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, zu zweit gibt es 540 Euro – und für jeden weiteren Mitbewohner noch einmal 100 Euro dazu. (dpa)



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