„CETA demokratiepolitisch gefährlich“: Verbraucherschützer klagen gegen Kanada-Abkommen

Foodwatch, sowie Campact, Mehr Demokratie und 70.000 Bürger werden eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA einreichen. Die Verbraucherschützer sehen CETA nicht nur als demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch als verfassungsrechtlich bedenklich.
Titelbild
Anti TTIP und CETA Demonstration in DeutschlandFoto: Sascha Schuermann/Getty Images
Epoch Times30. Mai 2016

Verbraucherschützer wollen mit einer Verfassungsbeschwerde erneut versuchen, das fertig ausgehandelte EU-Handelsabkommen CETA mit Kanada noch zu stoppen.

Nach Plänen der Europäischen Union soll das Abkommen bereits "vorläufig" in Kraft treten, ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben, kritisiert Foodwatch. "Dies, sowie Vertragsinhalte hält das Aktionsbündnis für verfassungswidrig." 

Foodwatch, sowie Campact und Mehr Demokratie stellten ihre geplante Klageschrift heute in Berlin vor. Zudem beteiligen sich knapp 70 000 Bürger an einer ähnlichen Beschwerde. Die drei Organisationen kritisieren, dass das Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union die demokratischen Rechte der Bürger aushöhlt. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine "vorläufige Anwendung" mit dem Grundgesetz vereinbar sind. 

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits mehr als 100 ähnliche Klagen als unzulässig abgewiesen.

Foodwatch: "CETA verfassungsrechtlich bedenklich" 

"Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien, eine fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages: CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen", so Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt.

"Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen ein deutsches Zustimmungsgesetz zu CETA, sondern auch schon gegen die Zustimmung Deutschlands zur sogenannten ‚vorläufigen Anwendung‘ des Handelsvertrages."

Die Verfassungsbeschwerde der Organisationen richtet sich auch gegen konkrete Inhalte des Handelsvertrages. So seien laut Foodwatch im CETA-Abkommen im Rahmen der "regulatorischen Zusammenarbeit" Expertengremien vorgesehen. Diese "Joint Committees" seien demnach nicht demokratisch legitimiert, könnten dem Vertrag nach seinem Abschluss aber trotzdem stetig weiterentwickeln und entscheidend verändern, heißt es auf der Foodwatch-Webseite. Und weiter: "Wenn außerparlamentarische Gremien ohne parlamentarische Rückkopplung verbindliche Entscheidungen treffen können, ist das mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar und verfassungswidrig".

CETA sehe auch, die bei TTIP heftig kritisierten Investitionsgericht (ICS), vor. Diese Schiedsgerichte ermöglichen ausländischen Unternehmen Sonderklagerechte. Damit können Investoren Regierungen verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Verbraucher- oder Umweltschutzgesetzen geschmälert werden. Geplante Regulierungen, zum Beispiel für den Verbraucher- und Umweltschutz oder zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten, können auf diese Weise verhindert oder verzögert werden, so Foodwatch weiter. Darüber hinaus könnten Investoren vor den geplanten Investitionsgerichten Recht bekommen, auch wenn ordentliche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht anders entscheiden.   

Das Aktionsbündnis werde voraussichtlich im Herbst die Verfassungsbeschwerde offiziell beim Bundesverfassungsgericht einreichen.  (so/dpa) 



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