Gesundheitsministerium will deutliche Verkürzung von Corona-Quarantänezeiten
Das Bundesgesundheitsministerium will die geltenden Isolations- und Quarantänezeiten für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen teilweise verkürzen. Das geht nach AFP-Informationen aus einem Vorschlag für die Bund-Länder-Beratungen an diesem Freitag hervor. In bestimmten Fällen soll die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen ganz entfallen, was bisher bei der sogenannten Omikron-Variante nicht galt.
Generelle Regeln:
Für Corona-Infizierte sowie für deren Kontaktpersonen soll eine Quarantänezeit von normalerweise zehn Tagen gelten. Sie kann durch einen abschließenden negativen PCR-Test oder einen hochwertigen Antigen-Schnelltest mit Zertifikat auf sieben Tage verkürzt werden. Besondere Regeln für mit der Omikron-Virusvariante Infizierte sind offensichtlich nicht mehr vorgesehen.
Beschäftigte in Schlüsselbereichen:
Für mit dem Coronavirus infizierte Beschäftigte in Schlüsselbereichen wie Polizei, Feuerwehr, Energieversorgung und Gesundheitswesen soll eine Isolationszeit von sieben Tagen gelten. Zum Abschluss muss auf jeden Fall ein PCR-Test erfolgen. Für Kontaktpersonen gilt in diesen Fällen eine fünftägige Quarantänepflicht, ebenfalls mit der Pflicht zu einem abschließenden PCR-Test. Zudem muss jeweils für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen.
Kita und Schule:
Für mit dem Coronavirus infizierte Kinder in Kita, Schule und Hort sollen dieselben Regeln gelten wie für die Allgemeinbevölkerung. Für Kontaktpersonen soll hier allerdings die Quarantänezeit nur fünf Tage andauern, sofern zum Abschluss ein PCR-Test oder „hochwertiger“ Antigentest erfolgt. Zudem wird in Schulen generell das Tragen von Masken empfohlen.
Befreiungen von der Quarantäne je nach Impfstatus:
Für Kontaktpersonen entfällt generell die Quarantänepflicht in mehreren Fällen. Dies gilt, wenn sie zweimal geimpft sind, wobei die zweite Impfung mindestens zwei Wochen und nicht länger als zwei Monate zurückliegt; wenn sie eine dritte Schutzimpfung erhalten haben, die mindestens eine Woche zurückliegt; wenn sie genesen sind, sofern das Ende der Erkrankung weniger als zwei Monate zurückliegt; und wenn Genesene eine Impfung vor nicht mehr als zwei Monaten erhalten haben beziehungsweise eine zweite Impfung nach der Genesung erfolgt ist.
Anerkannt werden wie bisher alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson wird nur noch als eine Impfung anerkannt, bislang war sie zwei Impfungen mit den anderen zugelassenen Impfstoffen gleichgestellt.
Bisherige Regeln:
Bislang empfiehlt das Robert-Koch-Institut für Corona-Infizierte eine Isolationszeit von 14 Tagen plus abschließender Testung. Bei Symptomfreiheit und vollständiger Impfung werden fünf Tage als ausreichend angesehen, sofern abschließend ein negativer PCR-Test vorliegt. Maßgeblich ist die jeweilige behördliche Anordnung im Einzelfall.
Für Kontaktpersonen wird eine zehntägige Quarantäne empfohlen, die durch einen PCR-Test auf fünf Tage und einen Antigen-Schnelltest auf sieben Tage verkürzt werden kann. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne befreit.
Bei Fällen der Omikron-Variante wird für Infizierte und Kontaktpersonen unabhängig vom Impfstatus generell eine zweiwöchige Isolations- oder Quarantänedauer ohne die Möglichkeit der Freitestung empfohlen – allerdings ist die vorliegende Virusvariante häufig gar nicht bekannt.
Maßgeblich sind jeweils nicht die RKI-Empfehlungen, sondern die Verordnungen der Bundesländer, die sich teils erheblich voneinander unterscheiden. (afp/dl)
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