Freie Ärzteschaft behauptet in „Offenem Brief“: Krankenkassen schikanieren Versich­erte wegen elek­tronischer Gesundheits­karte ohne Foto

Titelbild
Die neue elektronische Gesundheitskarte mit dem Lichtbild des Versicherten wurde mit dem 1. Januar 2014 Pflicht.Foto: Bernd Thissen/dpa
Epoch Times13. Februar 2015

Kassenpatienten brauchen neue elektronische Versichertenkarte mit Foto, diese Meldung stand spätestens am 1. Januar 2015 in allen deutschen Medien, so auch in der Epoch Times:

Mit dem Jahreswechsel wird in Deutschland die neue elektronische Gesundheitskarte für Kassenpatienten Pflicht. Die alte Versichertenkarte hat zum 1. Januar ausgedient.

Wer die neue elektronische Karte (eGk) noch nicht hat, wird aber trotzdem vom Arzt behandelt. Allerdings muss der Versicherte binnen zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Sonst kann der Arzt die Leistung privat in Rechnung stellen. Spätestens Ende September wird die Abrechnung über die alte Versichertenkarte nicht mehr möglich sein. (dpa)

Die neue Regelung blieb nicht unbestritten und unangefochten, der jahrelange Streit um die Datensicherheit hält an. Was sich in manchen Praxen deshalb abspielt, schildert die "Freie Ärzteschaft" in einem "Offenen Brief". Wir konnten die behaupteten Fakten nicht überprüfen, die Verantwortung für den Inhalt des offenen Briefes bleibt bei den Unterzeichnern.

Offener Brief der "Freien Ärzteschaft"

Sehr geehrter Herr Minister Gröhe,

seit dem 1. Januar 2015 soll nur noch die elektro­nische Gesundheits­karte mit Foto als Versich­erungs­nachweis gelten, so wird es jedenfalls vielfach propagiert.

Was gesetzlich Versicherte seit Anfang des Jahres in Arzt­praxen und besonders bei ihren Kranken­kassen erleben müssen, kann einen schon ziemlich betroffen, ja sogar traurig machen. Versicherte, die ihr Recht auf infor­mationelle Selbst­bestimmung durchsetzen wollen und sich gegen die Speicherung ihrer sensiblen Gesundheits­daten wehren möchten, indem sie die neue „Elektro­nische Gesundheits­karte“ (eGK) ablehnen und kein Foto dafür einsenden, werden jetzt von ihren Kranken­kassen massiv unter Druck gesetzt, ja zum Teil würdelos und menschen­verachtend behandelt.

Hier einige Beispiele, was sich zuträgt:
Schriftliche Anforderungen nach einer Ersatz­bescheinigung wegen eines bevor­stehenden Arzt­termins wurden mehrfach von mehreren Kassen gar nicht erst beantwortet. Auf tele­fonische Nachfrage hin, wurde mitgeteilt, dass solche Briefe grund­sätzlich nicht mehr beantwortet werden. Das sei eine Anordnung „von ganz oben“. Außerdem wird der Druck auf gesetz­lich Versich­erte durch Aussagen wie: „In Kürze wird es gar keine Ersatz­beschei­nigungen mehr geben, dann müssen Versicherte ohne eGK Arzt­rechnungen generell privat bezahlen“, massiv erhöht.

Wird man bei der Kasse persönlich vorstellig, wird häufig als Erstes gefragt, ob man ein Foto dabei hat, weil man sonst keine Ersatz­beschei­nigung ausstellen könne. Allen­falls wenn man den Namen des Arztes angibt, wären sie bereit, dort eine Beschei­nigung hinzufaxen. Für mich stellt sich die Frage, ob dies rechtens ist. In den meisten Fällen, obwohl es noch sehr rühmliche Aus­nahmen gibt, wo Kassen eine Beschei­nigung für ein ganzes Quartal ausstellen, erhalten Versicherte jeweils nur eine sogenannte Einzel­fallbe­stätigung, die für einen einzigen Tag gültig ist. Das ist meiner Meinung nach reine Schikane und dient der Diszi­plinierung von Versicherten, um sie mit diesen Mitteln dazu zu bringen, ihren Wider­stand aufzugeben.

Dabei gibt es schon seit Jahren dieses Ersatz­verfahren, das auch problemlos durch eine Arzt­praxis selbst in Gang gesetzt werden kann, indem bei der jeweiligen Kasse angerufen wird und diese per Fax eine Versicherungs­bestätigung erhält. Dieses Ersatz­verfahren wird auch künftig zum Einsatz kommen, wenn z. B. jemand seine Karte verloren hat oder diese defekt ist und nicht eingelesen werden kann.

Eine Frau, die mit einer Einzelfall­bestätigung zu ihrem Arzt ging und von ihm in ein Kranken­haus eingewiesen wurde, teilte dies ihrer Kasse mit. Als Antwort erhielt sie, dass sie für jeden Tag, in dem sie im Kranken­haus liege, bei der Kasse anrufen solle und die Kasse würde dann jeweils für den betref­fenden Tag eine Versicherungs­bestätigung an das Kranke­nhaus schicken. Die Kasse hatte dann wohl doch noch ein Einsehen und löste das Problem zu Gunsten der Betrof­fenen. Welch eine furcht­bare Art und Weise ist dies, Menschen, besonders noch akut Kranke, die regelmäßig ihre Beiträge für ihre Kranken­versicherung bezahlen (müssen), so zu behandeln.

Mir wurde von meiner Kasse eine Ersatz­bescheinigung vehement verweigert, weil ich nicht bereit sei, ein Foto einzusenden. Sie verlang­ten von mir, dass ich von der Praxis des Arztes anrufen lassen sollte, da würde dann eine Ersatz­bescheinigung zugefaxt. Ich lehnte dies ab, weil mir mehrfach erzählt wurde, dass Kranken­kassen in den Praxen das Personal dazu aufgefordert haben sollen, diesen Patienten auszu­richten, dass eine Behand­lung ohne eGK nicht möglich wäre. Nach mehr­fachem Hin und Her erhielt ich dann doch eine Beschei­nigung für einen Tag.

In zahllosen Arztpraxen spielen sich ebensolche Szenen ab.
Das Praxispersonal meines Arztes wollte meine Ersatz­bescheinigung gar nicht annehmen. Ich müsse auf jeden Fall in diesem Quartal die neue Karte einlesen lassen. Man könne sonst nicht abrechnen. Auf der Beschei­nigung stand explizit, dass die Praxis meine Behand­lung für diesen Tag mit der Beschei­nigung abrechnen kann.

Ich habe mitbekommen, wie ein älterer Herr, der wohl schon eine Stunde vor Praxis­beginn auf dem Flur gewartet hatte um sich anzumelden, wieder nach Hause geschickt wurde, weil er nur eine alte Kranken­versicherten­karte dabei hatte. Ein älterer Herr wollte sich ein Rezept über Medi­kamente holen, die er nach seiner eigenen Angabe dringend benötigte. Er hatte ebenfalls noch seine alte Versicherten­karte und ihm wurde gesagt, dass er kein Rezept bekommen könne. In beiden Fällen wurde die neue Karte gefordert, ohne die könne man weder zum Arzt rein noch ein Rezept erhalten.

Herr Gröhe, tragen Sie die Folgen für zu spät oder gar nicht behandelte Patient­innen und Patienten?

So etwas kann man doch nicht mit ansehen. Das sind Menschen, die vermutlich wegen ihres Alters gar nicht mit­bekommen haben, dass sie sich eine neue Karte besorgen müssen. Jahre­lang haben sie vermutlich automatisch eine neue Kranken­versicherten­karte zugesandt bekommen, wenn sie abgelaufen war.

Ärzte und Praxispersonal sind leider in manchen Fällen sehr schlecht informiert, andere scheuen die zusätz­lich entstehende Arbeit. Dafür habe ich großes Verständnis, aber auf der anderen Seite liegt mir die Sicher­heit meiner sensiblen Krankheits­daten sehr am Herzen.

Als Fazit ziehe ich daraus, dass Ärzte, Praxis­personal und gesetzlich Versich­erte einem massiven Druck ausgesetzt werden, um dieses Mammutprojekt gegen den ausdrück­lichen Willen von Ärzten und Versicherten durchzusetzen.

Es stellt sich doch die Frage, warum eine so tolle Karte mit so vielen „Vorteilen“ für Patien­ten, Ärzte und Kassen einen so großen Wider­stand in der Bevölker­ung auslöst, dass man jetzt von der Politik Zwangs­maßnahmen einsetzt.

Ein neues Gesetz, das sogenannte „E-Health-Gesetz“ soll jetzt Ärzten und Patienten „Beine machen“ Im Entwurf dieses Gesetzes von Ihnen, Herr Minister Gröhe, ist zu lesen, dass Ärzte mit Kürzungen ihrer Vergütung für vertrags­ärztliche Leistungen bedroht werden, wenn sie sich weigern an der Vernetzung des Gesundheits­wesens teilzunehmen. Anderseits werden sie mit Cent-Beträgen belohnt, wenn sie sich „willig“ zeigen.

Versicherte, die aus vollster, innerster Über­zeugung die neue Karte ablehnen, sollen künftig für jede ausgestellte Ersatz­bescheinig­ung 5 Euro bezahlen.

Herr Gröhe, setzen Sie diesem Treiben ein Ende! Weder Ärzte noch Patienten haben einen Vorteil von diesem von uns Versich­erten zu bezahlendem Milliarden­projekt. Das Geld wird woanders dringend gebraucht.

Wir wollen diese „Schnüffelkarte“ nicht!

Hochachtungsvoll/oder mit dennoch freundlichen Grüßen

Gabi T.
gesetzlich Versicherte Patientin, Hamburg

 V.i.S.d.P: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 4690939, E-Mail: [email protected], www.freie-aerzteschaft.de



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