Immunität – eine politische Entscheidung? Antikörpernachweis unerwünscht

Ein positiver PCR-Test auf SARS-CoV-2 gilt nach überstandener Quarantäne derzeit für sechs Monate als Gleichstellungsmerkmal mit Geimpften. Anders ist es bei einem Antikörpernachweis. Diesen schließt die Regierung schon im Vorfeld aus. Doch warum? Das ist den meisten nicht klar.
Antikörpernachweis unerwünscht?
Ein Labormediziner. (Symbolbild)Foto: iStock
Von und 7. Juni 2021

Genesen, geimpft, getestet. Derzeit gibt die Politik vor, wer als immun gegen SARS-CoV-2 gilt und somit auch, wer mehr Freiheiten und Grundrechte genießt als andere. Wenn jemand einen  weniger als sechs Monate alten positiven PCR-Test auf SARS-CoV-2 nachweisen kann, gilt er nach überstandener Quarantäne aktuell als immun und muss sich vorerst weder impfen noch testen lassen; unabhängig davon, ob er jemals COVID-19-Symptome hatte oder nicht. Für ihn gelten keine Kontaktbeschränkungen und auch der Friseurbesuch kann ganz ohne Corona-Test stattfinden.

Wer nun auf die Idee kommt, sich nach einer durchgemachten COVID-19-Infektion beim Arzt Blut abnehmen zu lassen, um einen Antikörper-Nachweis zu bringen, wird bitter enttäuscht. Denn dies wird von der Politik nicht als Immunitätsnachweis anerkannt. Auch gesunde Menschen, die bislang vom Virus verschont wurden oder sich unbemerkt infiziert haben, bleiben vollends auf der Strecke. Epoch Times machte sich auf die Suche nach Antworten, warum dies so ist und wie sinnvoll die Vorgehensweise der Politik ist.

Auf unsere Anfrage bei der obersten staatlichen Gesundheitsbehörde, dem Robert Koch-Institut (RKI), verwies Pressesprecherin Simone Glasmacher ausschließlich auf Informationen der RKI-Website. Das RKI bestätigt, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2  zu einer Bildung verschiedener Antikörper führt, die im Median in der zweiten Woche nach Symptombeginn nachweisbar sind.

Auch neutralisierende Antikörper sind laut RKI in der Regel am Ende der zweiten Woche nach Symptombeginn nachweisbar. Allerdings nehme die Menge Antikörper insbesondere bei Personen mit milder oder asymptomatischer Infektion laut RKI ab.

Zur Frage „Weshalb reicht ein positiver Antikörper-Test nicht als Nachweis für eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung aus?“, heißt es in den FAQ des RKI:

  1. Eine Person kann die Erkrankung durchgemacht haben und dennoch keine messbaren Antikörper entwickeln
  2. Umgekehrt kann ein Antikörpernachweis nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem SARS-CoV-2-Virus positiv werden, obwohl COVID-19 nicht durchgemacht wurde
  3. Bisher ist nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, um nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können.

Fehlende Grenzwerte für Immunität durch Antikörper

Epoch Times befragte die Laborärztin Dr. Constanze Lange, Leiterin der Abteilung für Infektionsserologie, zu den Aussagen des RKI.

Zu Punkt 1: Das LADR Zentrallabor Dr. Kramer & Kollegen in Geesthacht bestätigte, dass in manchen Fällen keine Antikörper trotz durchgemachter Erkrankung gemessen werden können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine COVID-19-Erkrankung sehr lange zurückliegt oder wenn keine oder nur milde Symptome aufgetreten sind, erklärte Constanze Lange, Leiterin der Abteilung für Infektionsserologie.

Das heiße allerdings nicht, dass zwangsläufig keine Immunität vorliegt. Nach durchgemachter Infektion hat der Körper ein Immungedächtnis, die sogenannten T-Zellen. Eine Prüfung der T-Zellimmunität sei jedoch im Vergleich zu normalen Antikörper-Tests sehr aufwendig und kostspielig und für diese Tests existieren auch noch keine Grenzwerte, ab denen sicher eine Immunität anzunehmen ist.

Zu Punkt 2: Über die vom RKI aufgeworfene Thematik, dass ein Antikörpernachweis auch auf andere Coronaviren anspricht, wird laut Laborärztin Lange unter den Medizinern schon seit Beginn der Pandemie diskutiert. Da die Tests unterschiedliche Qualitäten haben, seien auch Kreuzreaktionen mit anderen Coronaviren nicht auszuschließen, die ein falsch positives Testergebnis auf Antikörper auf SARS-CoV-2 liefern. Dies sei aber sehr unwahrscheinlich, da dies von den Testherstellern vor deren Einsatz ausgetestet wurde.

Zu Punkt 3: Lange stimmte der RKI-Aussage zu, dass es derzeit an Grenzwerten für die Antikörper-Diagnostik fehle, um eine Immunität zu beurteilen. Das gelte aber nicht nur für eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion, sondern auch für die COVID-19-Impfung. Die Laborärztin sagt:

Sowohl für Impfung als auch nach Infektion existieren bisher keine Grenzwerte für keinen Antikörper-Test. Momentan können wir lediglich Auskunft geben, ob Antikörper vorhanden sind oder nicht.“

Derzeit seien auch keine Testungen zum Nachweis von Antikörpern nach erfolgter Impfung vorgesehen. Standardmäßig werde die Bildung von Antikörpern auch bei anderen Impfungen nicht geprüft.

Es bleibt die Frage, warum eine Impfung und ein positiver PCR-Test als Immunitätsnachweis gelten, ein Antikörpernachweis hingegen nicht. Es gibt keine Grenzwerte, die für eine Immunität nach einer Impfung und nach einer durchgemachten Infektion sprechen. Auch bei Personen, die einen positiven PCR-Test nachweisen können, ist die Frage nach vorhandenen Antikörpern ungeklärt. Sofern es sich um einen falsch-positiven PCR-Test handelt, ist fraglich, ob die Person überhaupt mit SARS-CoV-2 in Verbindung gekommen ist.

Politische Entscheidung?

In einem der Epoch Times vorliegenden Leserbrief, der im Rottaler Anzeiger am 20. Mai  erschien, fragte ein Arzt ebenfalls, warum er mit hohem Antikörper-Titer nach Infektion oder Impfung nur ein halbes Jahr als immun zu gelten habe und dann möglichst wieder geimpft werden solle. Er hält das für „hirnrissig“. „Es sieht so aus, dass wir auf Jahre hinaus ‚vergattert‘ werden sollen und unserer Freiheit beraubt werden!“ Welches System dahinter steckt, sei ihm noch ein Rätsel. Mit Demokratie habe das allerdings nichts mehr zu tun.

Auch wenn keine Antikörper nachweisbar seien, gebe es immer noch das Immungedächtnis, schreibt der Mediziner weiter. „Bei der Hepatitis B geht man davon aus, dass eine vollständige Impfung lebenslang hält, bei der Masernimpfung ebenfalls.“ Wenn jemand nachweislich Antikörper gegen COVID-19 hat, so muss er auch mit dem Virus in Kontakt gekommen sein. Wann, sei prinzipiell egal. Jetzt werde aber ein positiver PCR-Test verlangt, um den Infektionszeitpunkt nachzuverfolgen.

Laut RKI gibt es (Stand 3. Juni 2021) in Deutschland rund 3,7 Millionen Menschen, die nach einem positiven PCR-Test als COVID-19-Fall eingestuft wurden. Über 98.000 Menschen gingen als „Corona-Todesfälle“ in die Statistik ein. Hingegen wurden allein am vergangenen Donnerstag (3. Juni) über 614.000 Menschen eine COVID-19-Impfdosis verabreicht; bislang (Stand 3. Juni) waren es insgesamt 53,4 Millionen Impfdosen in ganz Deutschland. Rund 16,7 Millionen Menschen (rund 20,1 Prozent der deutschen Bevölkerung) gelten bereits als vollständig geimpft, über 37 Millionen Menschen (45 Prozent der deutschen Bevölkerung) haben mindestens eine Impfdosis erhalten.



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