Kommt der „Allround-Pfleger“? Bund berät Pflegeberufs-Reform
Die Reform des Pflegeberufes zielt darauf ab, das einheitliche Berufsbild "Pflege" zu schaffen, welches den stetig wachsenden Anforderungen in diesem Berufszweig entspricht. In Zukunft soll es statt Alten-, Gesundheits- und Kranken- sowie Kinderkranken-Pflegern nur noch Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner geben. Auch die persönlichen Entwicklungschancen im Pflegeberuf werden im neuen Gesetz berücksichtigt.
"Pflegerinnen und Pfleger setzen sich tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Wenn wir mehr Menschen für die Pflege begeistern wollen, brauchen wir aber auch eine moderne Ausbildung, die auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und zugleich bessere Berufs- und Aufstiegschancen schafft“, sagte dazu Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
Viele Jahre habe man über die Reform geredet. Jetzt sei die Zeit gekommen, Pflege und Pflegekräfte durch eine zukunftsfähige Ausbildung weiter zu stärken. „Ich freue mich deshalb sehr über die große Zustimmung der Pflegekräfte und ihrer Verbände sowie der Wohlfahrtsverbände und aus der Wissenschaft zur neuen Pflegeausbildung“, fügte er hinzu.
Das Pflegeberufsgesetz soll einen wesentlichen Beitrag leisten, um den Herausforderungen, die mit dem demografischen Wandel und der Flüchtlingskrise einhergehen, gerecht zu werden. Dazu braucht es qualifiziertes Personal.
Angedacht ist, das Gesetz durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu ergänzen, die wesentliche Details insbesondere zu den Inhalten und der Struktur der Ausbildung enthalten wird, meldet das Bundesgesundheitsministerium. Eckpunkte zu dieser Verordnung liegen vor und können so in die weiteren Diskussionen zum Gesetzentwurf einbezogen werden.
Pfleger werden damit also alle gemeinsam unterrichtet. Sie können aber einen Schwerpunkt auf Alten-, Gesundheits-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege setzen. Den Großteil ihrer Ausbildung absolvieren die Azubis dann beim jeweiligen Ausbildungsträger.
Die neue Ausbildung ist bundesweit kostenfrei. Um sie lukrativer zu machen, soll fortan kein Schulgeld mehr bezahlt werden müssen. Stattdessen erhalten die Auszubildenden eine Vergütung. Die Vereinheitlichung umfasst auch das steile Lohngefälle in der bisherigen Pflegelandschaft.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang ist für 2018 geplant. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung vorzubereiten. (kf)
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