Krankenkassenbeiträge steigen im Schnitt auf 15,7 Prozent
Wie Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) teilte mit, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine schultern müssen, voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent steigt.
Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent.
Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von rund 2915 Euro im Monat würde der Beitragsanteil der Arbeitnehmer um 6 auf 245 Euro steigen. Bei einem monatlichen Einkommen auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 4237,50 Euro würde der Beitragsanteil der Arbeitnehmer um rund 8 auf 356 Euro steigen.
Der Zusatzbeitrag wird von den einzelnen Krankenkassen selbst festgelegt. Je nach ihrer wirtschaftlichen Situation können sie zum Teil erheblich von diesem Durchschnittswert von 1,1 Prozent abweichen. Die Kasse muss sich also überlegen, was sie ihren Mitgliedern zumuten will.
Schon im laufenden Jahr, als sie erstmals wieder den Zusatzbeitrag selbst festlegen konnten, scheuten die meisten Kassen, über den durchschnittlichen Wert hinauszugehen. Sie griffen lieber ihre Reserven an. Denn wenn sie ihre Zusatzbeiträge zu stark anheben, könnten sich ihre Mitglieder eine neue Kasse suchen.
Gröhe wies am Freitag darauf hin, dass die derzeit noch 123 Krankenkassen insgesamt über Finanz-Reserven von rund 15 Milliarden Euro verfügten. Die verteilen sich jedoch sehr unterschiedlich auf die einzelnen Versicherungsträger.
Die Reformen sollen zu mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen führen
Mit der Neuregelung der Krankenkassenfinanzen wollte Gröhe mehr Wettbewerb unter ihnen durchsetzen. Dies führte allerdings auch dazu, dass einige klammen Kassen fusionierten. Rechtzeitig zum Anstieg des Zusatzbeitrages im kommenden Jahr wollen sich etwa Barmer GEK und Deutsche BKK zusammentun.
Im ersten Halbjahr 2015 erwirtschafteten alle Krankenkassenarten ein Defizit von insgesamt einer halben Milliarde Euro. Der GKV-Spitzenverband wies zudem wiederholt darauf hin, dass die Reformen Gröhes wie die der Krankenhausstruktur die Kassen künftig massiv belasteten.
Der Gesundheitsminister folgte mit seinem Durchschnittswert des Zusatzbeitrages von 1,1 Prozent wieder der Empfehlung der Experten des sogenannten Schätzerkreises aus Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband.
Arbeitgeberanteil: bei 7,3 Prozent eingefroren – alles was hinzu kommt, zahlen die Arbeitnehmer
Den feststehenden allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent teilen sich die 50 Millionen Kassenmitglieder und ihre Arbeitgeber je zur Hälfte.
Der Anstieg des Zusatzbeitrages entfachte erneut die Diskussion über eine paritätische Finanzierung des gesamten Krankenkassenbeitrags.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, bekräftigte: „Eine weitere einseitige Belastung der Bürgerinnen und Bürger darf es nicht geben. (…) Die Arbeitgeber müssen sich wieder paritätisch an der Finanzierung beteiligen. Ihr Anteil ist auf 7,3 Prozent eingefroren.“ (dpa/ks)
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