Neuer Anlauf für eine globale Gesundheitsdiktatur?

Vom 20. Februar bis zum 6. April stehen bei der WHO wichtige Weichenstellungen an: Es geht um eine Überarbeitung der völkerrechtlich verbindlichen Gesundheitsvorschriften und einen neuen „Pandemievertrag“. Kritiker sehen die „WHO-Diktatur“ kommen. Ein WHO-Ausschuss mahnt ebenfalls zur Mäßigung.
Titelbild
Artikel 3 der Prinzipien der WHO, indem es bisher um die Achtung der Menschenrechte geht, soll nach dem Willen Indiens geändert werden. Selbst das „International Health Regulations Review Committee“ der WHO ist skeptisch.Foto: FABRICE COFFRINI/AFP via Getty Images
Von 14. Februar 2023


Für die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) ist klar: Es bedarf einer besseren internationalen Zusammenarbeit, um für künftige Herausforderungen wie die Corona-Krise gerüstet zu sein. Dazu müsse die WHO mehr Gewicht bekommen. Das Jahr 2023 soll dafür wichtige Weichenstellungen bringen: Zunächst geht es vom 20. bis zum 24. Februar im Genfer WHO-Hauptquartier auf Betreiben der US-Regierung um das „Zweite Treffen der Arbeitsgruppe zu Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften“ (International Health Regulations, IHR).

Direkt danach, vom 27. Februar bis zum 3. März und vom 3. bis zum 6. April 2023 stehen dann die vierte beziehungsweise fünfte Konferenz über einen neuen internationalen „Pandemievertrag“ (PDF) auf dem Terminkalender.

Angesichts der Fülle der internationalen Machteliten, die sich im Umkreis der WHO bewegen, und unter Berücksichtigung der Erlebnisse der vergangenen drei Jahre befürchten der „World Council for Health“ (WCH) und auch private Kritiker wie der amerikanische Gesundheitsaktivist und Publizist James Roguski oder der österreichische Wissenschaftsjournalist Dr. Peter F. Mayer eine globale Einschränkung demokratischer Standards, außerdem Verluste von Bürger- und Menschenrechten.

  • Vorgeschlagene Änderungen der International Health Regulations gemäß Entscheidung WHA75(9) (2022) [PDF, engl.]
  • Artikelweise Zusammenstellung vorgeschlagener Änderungen
    der International Health Regulations (2005) gemäß Entscheidung WHA75(9) (2022) [PDF, engl.]

WHO-Kritiker Mayer: „C19-Impfabo für alle bis ans Lebensende“

Denn mit „der Übertragung weitgehender Exekutivgewalten über die Nationalstaaten an die WHO durch Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO soll praktisch die nationale Souveränität der Länder an eine Organisation übertragen werden, die von Oligarchen und den multinationalen Konzernen der Finanz-, Digital- und Pharmaindustrie kontrolliert wird“. So drückte es jedenfalls Mayer schon in seinem „Rubikon“-Artikel „Die Gesundheitsherrschaft“ am 12. Mai 2022 anlässlich der damals bevorstehenden 75. „Weltgesundheitsversammlung“ aus.

Am 8. September 2022 präzisierte Mayer – ebenfalls bei „Rubikon“ – unter Berufung auf die „Global COVID-19 Vaccination Strategy“, dass es der WHO unter dem Deckmantel der Lebensrettung vor allem darum gehe, „Impfungen für den gesamten Lebensverlauf Wirklichkeit werden [zu] lassen“.

Mayer zerpflückt die Argumente der niemals demokratisch gewählten und nach Angaben eines „Zeit“-Artikels auch von privaten Interessenvertretern wie Bill Gates bezahlten „World Health Organisation“ unter anderem mit Statistiken zu COVID-19-Todesfällen und Impfquoten. Sie zeigen, dass es die relativ wenigsten Todesfälle in Afrika gegeben hatte, obwohl dort am wenigsten geimpft wurde. Und dass es mehr Tote gab, nachdem es mit der Vergabe der Impfstoffe losging – trotz „von Variante zu Variante abnehmender Gefährlichkeit des Virus“. „C19-Impfabo für alle bis ans Lebensende, das ist offenbar die Absicht der WHO“, fasst Mayer seine Kritik an der Impfstrategie der WHO zusammen.

Roguski: Zehn Gründe gegen den Pandemievertrag

Der amerikanische WHO-Kritiker James Roguski hatte schon vor längerer Zeit eine Zehn-Punkte-Liste veröffentlicht, die seiner Einschätzung nach gegen den „Pandemievertrag“ sprechen. Demnach würden die geplanten Änderungen

  1. die Weltgesundheitsorganisation von einer beratenden Organisation, die lediglich Empfehlungen ausspricht, zu einem leitenden Organ machen, dessen Erklärungen rechtsverbindlich wären. (Artikel 1)
  2. den Geltungsbereich der Internationalen Gesundheitsvorschriften stark ausweiten, um auch Szenarien einzubeziehen, die lediglich das „Potenzial haben, die öffentliche Gesundheit zu beeinträchtigen“. (Artikel 2)
  3. die „Achtung der Würde der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen“ aufheben. (Artikel 3)
  4. dem Generaldirektor der WHO die Kontrolle über die Produktionsmittel durch einen „Zuteilungsplan für Gesundheitsprodukte“ geben, um die entwickelten Vertragsstaaten zu verpflichten, Produkte zur Pandemiebekämpfung nach Vorschrift zu liefern. (Artikel 13a)
  5. Befugnisse an die WHO erteilen, medizinische Untersuchungen, den Nachweis der Prophylaxe, den Nachweis des Impfstoffs und die Durchführung von Kontaktverfolgung, Quarantäne und BEHANDLUNG zu verlangen. (Artikel 18)
  6. ein System globaler Gesundheitsbescheinigungen in digitaler Form oder auf Papier einführen, einschließlich Testbescheinigungen, Impfstoffbescheinigungen, Prophylaxebescheinigungen, Genesungsbescheinigungen, Formulare zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Reisenden und eine Erklärung über den Gesundheitszustand von Reisenden. (Artikel 18, 23, 24, 27, 28, 31, 35, 36 und 44 sowie Anhänge 6, 7 und 8)
  7. Milliarden von Dollar in den pharmazeutischen Krankenhaus-Notfall-Industriekomplex umleiten, und zwar ohne Rechenschaftspflicht. (Artikel 44A)
  8. die Weitergabe von persönlichen Gesundheitsdaten zulassen. (Artikel 45)
  9. die Fähigkeit der Weltgesundheitsorganisation stark erweitern, das zu zensieren, was sie als Fehlinformation und Desinformation ansieht. (Anhang 1, Seite 36)
  10. eine Verpflichtung zum Aufbau, zur Bereitstellung und zur Wartung von IHR-Infrastrukturen an den Einreisepunkten schaffen. (Anhang 10)

IHRRC stimmt Roguski vielfach zu

Roguski zeigte sich in einem aktuellen Blogeintrag überrascht und erfreut, dass seine Bedenken zum Kurs der WHO auch im jüngsten Abschlussbericht (PDF, engl.) der „International Health Regulations Review Committee“ (IHRRC), eines Ausschusses der WHO, zumindest ansatzweise berücksichtigt wurden. „Größtenteils scheint mir das IHRRC zuzustimmen“, resümiert Roguski.

Drei Beispiele dazu:

zu Artikel 1: „Der Ausschuss stellt ferner fest, dass die Empfehlungen während eines gesundheitlichen Notfalls von internationaler Bedeutung möglicherweise besser funktionieren, wenn sie nicht obligatorisch sind, und rät davon ab, die Art der Empfehlungen zu ändern.“

zu Artikel 3: „Der Ausschuss empfiehlt nachdrücklich die Beibehaltung des bestehenden Textes „volle Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten der Person“ als übergeordnetes Prinzip im ersten Absatz.“

zu Artikel 13a: „Die Empfehlungen der WHO, wie sie derzeit in den Artikeln 15 und 16 angegeben sind, waren nicht dazu gedacht, einen Mechanismus für die Arzneimittelzuteilung einzurichten oder die Vertragsstaaten anderweitig anzuweisen, den Zugang zu Gesundheitsprodukten zu verbessern. […] Der Ausschuss hat Bedenken hinsichtlich des Vorschlags in Absatz 1, Artikel 15 (vorübergehende Empfehlungen) zum Zweck der Einrichtung eines „Zuweisungsmechanismus“ zu verwenden. Vorübergehende Empfehlungen, wie in Artikel 1 definiert, sind unverbindliche Ratschläge und ermächtigen die WHO nicht, Staaten zu leiten.“

„Mimikama.org“ kontra Roguski

Die österreichische Anti-Desinformationsplattform „mimikama.org“ hatte das zuvor noch ganz anders gesehen. Sie befasste sich insbesondere mit jenen Befürchtungen, nach denen per WHO-Ermächtigung die „Achtung der Würde der Menschenrechte und der Grundfreiheiten“ aufgehoben werden und der WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus faktisch unbegrenzte Macht über die Gesundheitspolitik aller 194 Mitgliedsländer erhalten könnte.

„Mimikama.org“ war am 8. Februar 2023 zum Fazit gelangt, dass es sich um „Falschbehauptungen“ handele: „Der Abschnitt über ,Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten‘ soll nicht aus den Internationalen Gesundheitsvorschriften gestrichen werden. Dabei handelt es sich aktuell nur um einen Vorschlag eines der 194 Mitgliedsländer der WHO. Diese soll auch nicht in eine Diktatur umgewandelt werden, dem widersprechen die WHO-Verfassung und ihr Generaldirektor“, schrieb Autor Walter Feichtinger. Zudem müssten sämtliche Vorschläge ja zunächst noch von den Mitgliedstaaten „besprochen und beschlossen werden“, erklärt der Mimikama-Faktenchecker und schließt seine Auseinandersetzung mit dem doppeldeutigen Satz: „Es ist aber schwer anzunehmen, dass die Menschenrechte weiterhin Basis aller Entscheidungen der WHO bleiben werden.“

Dass WHO-Generaldirektor Tedros Ghebreyesus zum Welt-Diktator werden könnte, verbannt Feichtinger ebenso ins Reich der Verschwörungstheorien. Noch am 17. Mai 2022 habe Ghebreyesus selbst gesagt, dass die WHO „Ausdruck der Souveränität der Mitgliedstaaten“ und zudem „genau das [sei], was die souveränen 194 Mitgliedstaaten von ihr erwarten“. Zudem sähen „Artikel 20 und 22“ [der WHO-Verfassung] vor, dass Beschlüsse der WHO für jene Mitgliedsländer nicht in Kraft treten, die fristgerecht ihre Ablehnung oder Vorbehalte kommuniziert haben. Jeder Mitgliedstaat hat damit die Möglichkeit eines Opt-out“, meint Feichtinger.

Hintergrund: IHR-Reform und Pandemievertrag

Bis zum 15. Februar laufen noch die „Briefings“ der Unterhändler, bevor vom 20. bis zum 24. Februar im Genfer WHO-Hauptquartier das „Zweite Treffen der Arbeitsgruppe zu Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften“ („International Health Regulations“, IHR)  stattfindet. Am Ende soll ein „Fortschrittsbericht“ stehen, der beim 76. Treffen des höchsten Organs der WHO, der „Weltgesundheitsversammlung“, im Mai 2023 vorgelegt werden soll. Ziel ist es, die neuen IHR-Instrumente dann im Lauf des Jahres 2024 rechtsverbindlich für alle 194 WHO-Mitgliedsländer zu verabschieden. Angestoßen hatte die Reform wohl die US-Regierung Joe Biden.

Vom 27. Februar bis zum 3. März und vom 3. bis zum 6. April 2023 es außerdem um die vierte beziehungsweise fünfte Konferenz über einen neuen internationalen „Pandemievertrag“ (PDF), der über das Präsidium eines „zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums“ („Intergovernmental Negotiating Body“, INB) ausgehandelt werden soll. Dieser „Pandemievertrag“ war im November 2020 vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, unter dem Eindruck der Corona-Krise auf dem „Pariser Friedensforum“ vorgeschlagen worden. Die WHO-Mitgliedstaaten gaben schon am 1. Dezember 2021 grünes Licht für die Erörterungen.

Der Rat der Europäischen Union ebnete am 3. März 2022 den Weg sowohl für die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) als auch für den Pandemievertrag. Der Rat ermächtigte die Kommission, „in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, ‑vorsorge und -reaktion auszuhandeln“. Es gelte, eine „intensivere Zusammenarbeit zwischen Forschungszentren auf der ganzen Welt und eine bessere Koordinierung der internationalen Finanzmittel“ voranzutreiben, um „die Überwachung der Risiken sowie den Wissensaustausch über neue infektiöse Krankheiten [zu] verbessern“.



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion