Neuer Sterbehilfe-Paragraf: Karlsruhe lehnt Außerkraftsetzung ab
Das Bundesverfassungsgericht lehnt ab, den Sterbehilfe-Paragrafen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine erste Entscheidung zum seit Dezember geltenden Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung getroffen.
Vier Mitglieder des umstrittenen Hamburger Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ scheiterten mit ihrem Versuch, den neuen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde außer Kraft setzen zu lassen.
Die Karlsruher Richter lehnten den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. In ihrem Beschluss äußern sie die Sorge, dass sich dadurch andere Personen „zu einem Suizid verleiten lassen könnten“. (dpa)
Kommentare
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion