Politiker kritisieren Pläne für Arzneitests an Demenzkranken
Mit seinem Plan, die Möglichkeiten für Arzneitests an Demenzkranken auszuweiten, stößt Gesundheitsminister Hermann Gröhe auch in der Regierungskoalition auf Widerstand.
Die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kerstin Griese, appellierte an den CDU Politiker, das Gesetzesvorhaben nochmals zu überdenken.
"Ich teile die Skepsis der Kirchen und sehe den Entwurf des Gesundheitsministers sehr kritisch", sagte Griese dem "Tagesspiegel". Nach den Erfahrungen mit Euthanasie und dem Missbrauch behinderter Menschen durch Mediziner in der Zeit des Nationalsozialismus müsse man "äußerst sensibel mit solchen Themen umgehen".
Regeln für EU-Pharma vereinheitlichen
Die EU-Kommission präsentierten im Sommer 2012 einen Gesetzesvorschlag, über den das EU-Parlament und die EU-Staaten seither beraten. Die neue Verordnung soll die unterschiedlichen Standards vereinheitlichen. Für Versuche, die teilweise außerhalb Europas stattfinden, sollen die gleichen Standards gelten. Damit will die EU-Kommission die Verlagerung solcher Tests in ärmere Länder wie Indien oder nach Afrika stoppen.
Ein Land führt die Tests durch – keiner kann dagegen Veto einlegen
Die meisten Pharmatests an Menschen werden in mehreren Ländern durchgeführt, um genug Probanden zu erhalten. Bei den Tests soll nach der Verordnung dann ein Land entscheidend sein.
Wenn z.B. Großbritannien Versuche durchführt, könnte Deutschland de facto kein Veto mehr einlegen. „Der Test wird eben auch in Deutschland durchgeführt, selbst wenn die Experten dort sagen, es ist zu riskant“, sagte Liese.
Das gleiche soll für Patienten gelten, wenn diese später die genehmigten Medikamenten einnehmen. Bei klinischen Prüfungen werden Arzneimittel an freiwilligen Versuchspersonen ausprobiert, um ihre Unbedenklichkeit zu testen.
Kritikpunkt: Tests an Kindern, Demenzkranken und Behinderten
Die von der Kommission vorgeschlagenen Regeln für Tests an Kindern, Demenzkranken und Behinderten sind umstritten.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU) warnte bereits 2013: „Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission ist gerade hinsichtlich des Schutzes von nicht Einwilligungsfähigen, also etwa Komapatienten oder in einigen Fällen sogenannter ‚geistiger Behinderung’, bei klinischen Prüfungen problematisch. Menschen mit Behinderung dürfen nicht zu Versuchsobjekten werden. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich der Deutsche Bundestag mit dem einstimmig angenommenen Antrag zum Fürsprecher des Schutzes von Patienten macht.“ (dts/dpa/ks)
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