Sachsen-Anhalt plant HIV-Zwangstests

Sachsen-Anhalt plant Zwangstests auf Hepatitis- und HIV-Infektionen. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich nach Angaben des Innenministeriums in Magdeburg in parlamentarischer Beratung. Das Ministerium wies auf dapd-Anfrage allerdings einen Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" (Freitagausgabe) zurück, wonach sich die Zwangstests auf Risikogruppen bezögen.

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Sachsen-Anhalt plant HIV-ZwangstestsFoto: dapd/Jens Koehler
Epoch Times30. November 2012

Magdeburg – Sachsen-Anhalt plant Zwangstests auf Hepatitis- und HIV-Infektionen. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich nach Angaben des Innenministeriums in Magdeburg in parlamentarischer Beratung. Das Ministerium wies auf dapd-Anfrage allerdings einen Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe) zurück, wonach sich die Zwangstests auf Risikogruppen bezögen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich kritisch, ebenso die Deutsche Aids-Hilfe und die Opposition im Magdeburger Landtag.

In dem Gesetzentwurf heißt es unter anderem: „Eine Person kann körperlich untersucht werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihr eine Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen ist, insbesondere weil es zu einer Übertragung besonders gefährlicher Krankheitserreger, insbesondere Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus oder Humanes Immundefizienzvirus (HIV), gekommen sein kann, die Kenntnis des Untersuchungsergebnisses zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist und kein Nachteil für die Gesundheit der oder des Betroffenen zu befürchten ist.“ Ein erzwungener Test muss nach Angaben des Innenministeriums von einem Richter genehmigt werden. Bisher ist ein Test beim Verdacht auf eine HIV-Infektion nur dann möglich, wenn der Betroffene dem zustimmt.

In der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ hieß es, mit den Tests sollten Personen, die berufsbedingt besonderen Infektionsgefahren ausgesetzt seien wie Polizisten oder Rettungssanitäter, besser geschützt werden. Dem Bericht zufolge sollten die erzwungenen Untersuchungen bei sogenannten Risikogruppen möglich sein – darunter Homosexuelle, Drogenabhängige oder Obdachlose. Das Innenministerium erklärte dazu, dieser Personenkreis werde im Gesetz überhaupt nicht genannt, dies würde auch dem Antidiskriminierungsverbot widersprechen.

Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die Pläne scharf. Es lasse sich kaum aufzählen, wie viele Grundrechte durch HIV- und Hepatitis-Zwangstests verletzt würden, sagte sie dem Online-Portal der Zeitung „Die Welt“. „Wenn ein solches Gesetz in Sachsen-Anhalt Realität wird, werden die Grundrechte zur Disposition gestellt.“ Gerade angesichts der deutschen Geschichte sei eine Stigmatisierung einzelner Bevölkerungsgruppen unerträglich.

Auch das Robert Koch-Institut (RKI), die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, äußerte aus medizinischen und ethischen Gründen schwere Bedenken.

dapd



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