SPD Schleswig-Holstein will öffentliches Leben bei Hitze einschränken
In der kommenden Woche will die Fraktion der SPD im Landtag von Schleswig-Holstein die Erarbeitung eines Hitzeplans für das Bundesland beantragen. Dieser soll nicht nur Maßnahmen für sensible Bereiche wie Kliniken oder Altenheime beinhalten. Von 35 Grad aufwärts soll es zudem auch Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben.
Kostenlose Spender von Sonnencreme an öffentlichen Orten
Wie „n-tv“ berichtet, will die SPD-Fraktion im Kieler Landtag die verbliebenen Desinfektionsmittelspender aus der Corona-Zeit um kostenlose Spender von Sonnencreme ergänzen. Diese sollen in Parks und Schulen sowie an Stränden und Spielplätzen stehen. Zudem soll es die Spender an Veranstaltungsorten von Freiluftevents geben.
Eine zentrale Koordinierungsstelle soll die Ablaufpläne im Detail erarbeiten. Dazu soll es konkrete Maßnahmenpläne zum Umgang mit Hitze für Kitas, Schulen, Pflegeheime, Kliniken oder Sanitätsdienste geben. Besondere Hilfsangebote hält die SPD für erforderlich, wenn es um Gruppen wie Senioren oder Obdachlose geht.
Kommunen sollten darüber hinaus Flächen und Dächer begrünen, Schattenplätze planen, Trinkwasserspender aufstellen oder kühle Räumlichkeiten einplanen. Vonseiten des Landes soll es eine Prüfung möglicher hitzebedingter Auswirkungen auf die Infrastruktur geben. Auf diese Weise möchte man Ausfällen in der Versorgung vorbeugen.
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SPD will im Land mit den wenigsten Hitzetagen öffentliches Leben einschränken
Bei den Koordinierungsmaßnahmen allein soll es jedoch nicht bleiben. In Schleswig-Holstein, das bundesweit mit 3,7 die wenigsten Tage mit Temperaturen über 30 Grad aufweist, sollen auch Lockdown-Maßnahmen bei Hitze kein Tabu sein.
Sozialpolitikerin Birte Pauls will bei Temperaturen ab 35 Grad das öffentliche Leben einschränken, „so dass große Veranstaltungen und Sportturniere nicht stattfinden“. Immerhin werde Hitze, so Pauls, „zu einem immer größeren Gesundheitsrisiko, das wir sehr ernst nehmen müssen“.
Im Jahr 2022 habe Deutschland den heißesten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen erlebt. Hohe Temperaturen bedeuteten besondere Risiken für ältere Menschen, aber auch für Schwangere, Kleinkinder oder im Freien Arbeitende.
Hessen hat bereits eigenen Hitzeaktionsplan vorgestellt
Bereits am 9. Februar 2023 hatte das Bundesland Hessen einen „Hitzeaktionsplan“ vorgestellt, an dem die Landesärztekammer mitgewirkt habe. Von dieser sei auch die Initiative dazu ausgegangen. Die „menschengemachte Erdüberhitzung“, die auch in Hessen „bereits deutlich spürbar“ sei, habe eine solche Maßnahme erforderlich gemacht.
Grundlage des Plans seien die „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministeriums. Diese wiederum stützten sich auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Der Maßnahmenplan umfasst zwei Warnstufen und orientiert sich an einem angenommenen „Behaglichkeits- oder Komfortbereich“. Die Maßnahmen greifen ab einer Temperatur von mehr als 32 oder 38 Grad. Sie umfassen allerdings im Wesentlichen nur Rundschreiben und Aufklärungsmaßnahmen der Ärzteschaft gegenüber bestimmten Berufsgruppen.
Lauterbach will nationalen Hitzeschutzplan
Bereits seit 2004 gab es Hitzeschutzvorkehrungen in Hessen in Reaktion auf den heißen Sommer des Jahres 2003. Von Lockdownmaßnahmen ist dort jedoch keine Rede.
Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will mithilfe eines nationalen Hitzeschutzplans wirksamer vor Hitzewellen warnen – und Schutzmaßnahmen ausbauen. Mitwirken sollen dabei unter anderem Vertreter von Pflege, Ärzteschaft, Kommunen, Ländern, Sozialverbänden sowie des Deutschen Wetterdienstes.
Nach dem Vorbild Frankreichs soll der Plan unterschiedliche Schweregrade einer Hitzewelle festlegen und die konkreten Maßnahmen je nach Temperatur staffeln.
Schutzbestimmungen bei Hitze bereits jetzt in Gesetzen und Tarifen verankert
Bereits jetzt gibt es in Deutschland eine Vielzahl an gesetzlichen und tariflichen Grundlagen, um beispielsweise Werktätige im Freien oder Schüler vor Hitzefolgen zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Gesundheitsfürsorge gegenüber Arbeitnehmern. Dies schließt auch den Schutz vor übermäßiger Belastung durch Hitze ein.
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) schreiben eine „angemessene“ Temperatur in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit vor. Das Arbeitszeitgesetz enthält Bestimmungen, die flexible Arbeitszeiten oder angepasste Pausenregelungen ermöglichen. Details regeln in vielen Fällen Tarifvereinbarungen mit den Gewerkschaften oder Betriebsvereinbarungen.
Diese Vereinbarungen können Maßnahmen wie „Hitzefrei“-Regelungen, zusätzliche Pausen, die Bereitstellung von Trinkwasser oder die Möglichkeit umfassen, leichtere Arbeitskleidung zu tragen. Eine einheitliche Regelung für „hitzefrei“ an Schulen gibt es nicht, allerdings haben die Kultusminister aller Bundesländer Regularien entwickelt, die eine situationsadäquate Reaktion auf starke Hitze ermöglichen.
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