Umweltministerium fordert klare Auflagen für Glyphosat-Neuzulassung
Das Bundesumweltministerium stellt Bedingungen an die Neuzulassung des wahrscheinlich krebserregenden Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat. Erst wenn diese erfüllt sind, werde es der Neuzulassung in der EU zustimmen. “Das Mittel hat gravierende Auswirkungen auf viele Pflanzen und Tiere”, sagt Staatssekretär Jochen Flasbarth im Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters. „Der Wirkstoff kann also nur dann wiederzugelassen werden, wenn es Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt gibt.“ Das berichten die “Deutschen Wirtschafts Nachrichten”.
Endgültig wird über die Neuzulassung von Glyphosat in Europa im Mai entschieden. Die EU-Kommission hatte sich vor einer Woche für eine uneingeschränkte Neuzulassung für 10 Jahre ausgesprochen. Auch die Bundesregierung sieht keine Einschränkungen vor. Anfang März hatte das EU-Parlament seine Entscheidung über die erneute Zulassung von Glyphosat vertagt, da keine Mehrheit zustande kam.
"EU-Kommission und Bundesregierung verteidigen Glyphosat mit Klauen und Zähnen, denn es ist ein wichtiger Pfeiler der chemiebasierten Landwirtschaft. Wenn dieser fällt, fängt das ganze System an zu bröckeln”, äußert dazu der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling.
Nun fordert Flasbarth einen nachhaltigen Ausgleich der negativen Effekte auf Feldvögel oder andere Arten, die durch den Einsatz des Herbizids entstehen. „Feldvögel verlieren durch die Herbizide wichtige Nahrungsquellen“, erklärt Flasbarth. Er betont, dass Landwirte zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen vornehmen müssen.
„Da alle bestehenden Zulassungen für glyphosathaltige Mittel nach einer Wiedergenehmigung auf den Prüfstand kämen, hätte eine solche Vorschrift eine große Tragweite“, erklärt der Staatssekretär. Er spricht sich dafür aus, Glyphosat nur für kurze Zeit zuzulassen. „Angesichts der Diskussionen über gesundheitliche Auswirkungen, für die das Umweltministerium ja nicht zuständig ist, hielte ich einen kurzen Zeitraum für richtig.“
Flasbarth kann sich vorstellen, dass die einzelnen EU-Länder unterschiedliche Nutzungsbestimmungen für Glyphosat beschließen. „In Deutschland verbietet das Pflanzenschutzgesetz zum Beispiel, Unkräuter auf Wegen und Plätze mit Herbiziden, also auch mit Glyphosat, zu bekämpfen.“ In Frankreich ist Glyphosat in Haus- und Kleingärten verboten, weil die Restriktionen für Herbizide in Haus- und Kleingärten dort generell sehr streng seien. (kf)
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