Verdacht auf Impfschaden? STIKO-Chef Thomas Mertens empfiehlt Schweigen

Aus Sicht von STIKO-Chef Thomas Mertens kann es sinnvoll sein, seinen Verdacht auf einen Impfschaden gegenüber Ärzten gar nicht erst zu erwähnen. Da „Post Vac“ nicht als Krankheit anerkannt sei, könne ein Patient sonst auf den Behandlungskosten sitzen bleiben.
STIKO-Chef Mertens: Corona ist inzwischen endemisch
STIKO-Chef Thomas Mertens (Archivbild): „,Post Vac' ist nicht als Krankheit anerkannt.“Foto: David Young/dpa
Von 2. Juni 2023

Immer wieder liest man davon: Gutgläubige Menschen folgten vertrauensvoll der Impfkampagne, ließen sich zwei, drei oder mehr mRNA-Spritzen verabreichen, erkrankten schwer und dauerhaft – und werden nun von Ärzten, Behörden und Politikern im Regen stehen gelassen.

„Mit der Impfung hat das auf keinen Fall etwas zu tun“, sollen angeblich viele Mediziner reflexartig äußern, bei denen die Erkrankten um Hilfe bitten. Besonders, wenn es sich um jene Ärzte handelt, die die Spritze eigenhändig gesetzt hatten.

Ähnlich erging es Tamara Retzlaff, der Gründerin der Tübinger „PostVac Selbsthilfegruppe“. Die junge Frau bemerkte zwei Tage nach einer COVID-19-Impfung, dass etwas nicht stimmte. Inzwischen steht fest: Sie leidet an einer „chronischen Fatigue“, einem Erschöpfungssyndrom. Doch finanzielle Unterstützung bekommt sie nicht, denn „Post Vac“ ist in der EU bis heute nicht als Krankheit anerkannt.

STIKO: „Post Vac“ nicht als Krankheit eingestuft

Das bestätigte Prof. Thomas Mertens, der Chef der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI), am 25. Mai im SWR-Fernsehmagazin „Zur Sache! Baden-Württemberg“: Sowohl das PEI als auch sein europäisches Pendant, die EMA in Amsterdam, hätten „das sogenannte ‚Post-Vac-Syndrom‘ nicht als Krankheit eingestuft“ (Video ab ca. 8:55 Min.). Außerdem betrachteten beide Impfstoffüberwachungsbehörden einen Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und „Post Vac“-Beschwerden nicht als „ausreichend erwiesen“.

Er selbst sieht „das Problem“ darin, dass es sich beim „Post-Vac-Syndrom“ um eine „sehr vielfältige Symptomensammlung“ handele und „keine gültige Falldefinition“ existiere. Dies zu ändern, sei Aufgabe der „klinischen Medizin“.

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STIKO-Tipp: Debatte über Impfschäden vermeiden

Mertens empfahl Tamara Retzlaff, ihren Verdacht auf Impfschaden bei den Ärzten gar nicht erst zu erwähnen, um ihre Chancen zu erhöhen, dass die Krankenkasse wenigstens die Kosten ihrer Behandlung übernimmt:

Wenn jemand, wenn Sie zum Beispiel jetzt zum Arzt gegangen wären und nicht gleich mit der Erkenntnis, dass es ein… impfhervorgerufen… Beschwerden [sic], dann würden doch diese Behandlungen, die darauf folgen würden, sicherlich krankenkassenüblich sein.“

Die Patientin pflichtete Mertens bei: Wenn man sich in der Arztpraxis von Anfang an auf den Grundsatz „Long COVID nach Infektion ja, nach Impfung nein“ einige, die andauernde Erschöpfung also wieder besseren Wissens einer Corona-Infektion zuschreibe, werde man zumindest „experimentell“ behandelt.

Mehr Hilfe habe sie trotz der Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bislang nicht bekommen. Lauterbach hatte Mitte März eingeräumt, dass bei einer von 10.000 Impfungen „schwere Nebenwirkungen“ vorkommen könnten, die auch zu „schwersten permanenten Einschränkungen“ führen könnten.

„Eine bequeme Lösung“

„Sollen Impfgeschädigte also lügen, um medizinische Hilfe zu bekommen? Der Gedanke drängt sich auf. Für die Verfechter und Durchsetzer des Impfzwangs wäre das sicherlich eine bequeme Lösung, denn so würden die Konsequenzen des begangenen Unrechts zunehmend unter den Tisch fallen“, meint die Journalistin Vanessa Renner in ihrem Kommentar zur SWR-Sendung für das österreichische Onlineportal „report24.news“.

Tamara Retzlaff meint, dass es so nicht weitergehen könne: „Die Ärzte brauchen von irgendeiner Stelle auch mal eine Aussage: Es gibt dieses Problem, nehmen Sie das ernst. Und es kann nicht sein, dass alle, die irgendwas mit dieser Zulassung der Impfung auch zu tun hatten, das einfach von der Verantwortung an jemand anderen geben. […] Uns läuft die Zeit davon.“

PEI zählt nur „Verdachtsfälle“ – Beweislast beim Patienten

Beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das in Deutschland für die Überwachung der Impfstoffsicherheit („Impfsurveillance“) zuständig ist, sieht man nach wie vor keinerlei Risikosignal.

Schon bis zum 7. September 2022 lagen dem Institut zwar bereits über 320.000 Meldungen von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen und mehr als 3.000 Anzeigen wegen mutmaßlicher Todesfälle (PDF) infolge einer COVID-19-Impfung vor, dazu rund 51.000 Meldungen schwerwiegender Nebenwirkungen bis Mitte März 2023. Doch all diese Fälle wurden samt und sonders als „Verdachtsfälle“ klassifiziert, wie das ZDF am 22. März bestätigte: „[…] dazu führt keine Behörde eine Statistik. Das PEI zählt nur Verdachtsfälle, keine Impfschäden.“

Eine Rechtssicherheit für Betroffene wie Tamara Retzlaff lässt sich daraus nicht ableiten. „Aufgrund der erforderlichen medizinischen Gutachten dauert es oft bis zu einem Jahr, bevor ein entsprechender Bescheid erfolgen kann. Ein medizinischer Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden kann nur in den seltensten Fällen nachgewiesen werden. […] Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen. […] Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus“, hieß es am 19. Mai beim MDR.

„Bekannte Nebenwirkungen vertretbar“

Nach Angaben des SWR scheuen die meisten Betroffenen auch den Gang vor Gericht, um „Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen“ geltend zu machen. Ihre Chancen stünden nämlich ziemlich schlecht: „In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bekannte Nebenwirkungen vertretbar sind, wenn das Arzneimittel zugelassen ist, […] Es müssten […] bislang unbekannte Impffolgen eintreten.“

Offiziell behördlich anerkannt wurden deutschlandweit laut ZDF bis Mitte März 2023 nur 301 Anträge auf Versorgungsleistungen infolge „unerwünschter Arzneimittelwirkungen“ – bei 6.977 Anträgen, die bei den „Sozialbehörden aller 16 Bundesländer“ aufgelaufen seien. „Rund 2.300 wurden abgelehnt, die meisten sind noch in Arbeit.“

Grundrente: bis zu 854 Euro

Sollten die Antragsteller doch Erfolg haben, was bisher nur in gut einem von zehn Anträgen der Fall gewesen sei, „dann haben Betroffene Recht auf eine monatliche Grundrente vom Staat, die abhängig von der Schwere des Schadens bis zu 854 Euro pro Monat betragen kann“, wie „t-online.de“ am 15. März bekannt gab. Nach Informationen des MDR haben „Betroffene […] auch Anspruch auf Heilbehandlungen und einen Ausgleich für berufliche Einkommenseinbußen“. „In Extremfällen“ könne „die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen“.



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