Zahl der Corona-Impfschäden fast verdreifacht

Immer wieder haben die Hersteller und die Politik die Sicherheit und Unbedenklichkeit der Corona-Impfstoffe beworben. Nun häufen sich jedoch die Fälle von Impfschäden in schnellem Tempo.
Impfschäden
Ein Mann erhält eine Corona-Impfung (Symbolbild).Foto: iStock
Epoch Times30. Oktober 2022


Die Zahl der von den Behörden in Deutschland festgestellten Impfschäden nach einer Corona-Impfung hat sich seit Ende Mai fast verdreifacht. Das ist das Ergebnis einer Recherche der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe). Demnach haben die Versorgungsämter der Länder bis Ende Oktober in etwa 160 Fällen einen Impfschaden festgestellt, im Frühjahr hatten die Behörden in lediglich 64 Fällen einen Impfschaden anerkannt.

Rechnerisch kommt damit derzeit ein anerkannter Impfschaden auf knapp eine halbe Million Geimpfte beziehungsweise auf gut eine Million verabreichte Corona-Impfungen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ist ein Impfschaden „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“.

Wer haftet?

Nach dem Infektionsschutzgesetz haftet der Staat für die Folgen. Genaueres steht im Bundesversorgungsgesetz. Es regelt, dass Personen, die durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten haben, Anspruch auf Versorgungsleistungen haben. Bei den Versorgungsämtern sind bis Ende Oktober insgesamt 5.297 Anträge eingegangen. Das sind deutlich mehr als noch Ende Mai, damals lagen den Behörden nur gut 3.200 Anträge vor.

In fast jedem dritten Fall hatten die Behörden den Antrag Ende Oktober bereits geprüft und einen Bescheid verschickt, insgesamt 1.358 Mal. Die große Mehrheit der Anträge wurde zurückgewiesen, nur etwa jeder zehnte Antrag war erfolgreich. Die Quote fiel etwas geringer als im Frühjahr aus. Sie betrug damals knapp 20 Prozent.

Widerspruchsverfahren versechsfacht

Die Daten zeigen auch, dass sich viele Geimpfte, deren Antrag auf Versorgungsleistung abgelehnt wird, damit nicht zufriedengeben. Auf 1.150 Ablehnungen bundesweit kommen mindestens 436 aktuell anhängige Widerspruchsverfahren. Nicht alle Bundesländer konnten zur Zahl der Widersprüche genaue Angaben machen. Ende Mai zählten die Länder noch 68 Widerspruchsverfahren, die Zahl hat sich demnach inzwischen mehr als versechsfacht.

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Andrew Ullmann, sagte, dass „vermutete oder nachgewiesene Impfschäden ernst genommen werden“ müssten. „Die bislang vorliegenden Zahlen unterstreichen, dass Impfstoffe nicht nebenwirkungsfrei sind und es in sehr seltenen Fällen nachweislich zu Schäden kommen kann“, sagte Ullmann der FAZ.

Ullmann ist zudem gegen eine Verlängerung der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen über das Jahresende hinaus, wie die FAZ kürzlich berichtete. Nach heutigem Wissensstand sehe er keinen Sinn in einer Verlängerung, sagte Ullmann der Deutschen Presse-Agentur. Er sprach sich für ein Auslaufen der Impfpflicht zum 31. Dezember aus. So ist es momentan auch gesetzlich vorgesehen.

Insgesamt wiesen die Corona-Impfstoffe aber ein „gutes Sicherheitsprofil“ auf. Ullmann bezieht sich damit auf die Gesamtzahl der in Deutschland verabreichten Impfungen. Diese liegt bei knapp 187 Millionen, insgesamt haben sich 64,5 Millionen Menschen mindestens einmal gegen COVID-19 impfen lassen.

Sorge: Anstieg ernst nehmen

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU), sagte der Zeitung: „Der Anstieg der Versorgungsanträge nach Impfschäden muss ernst genommen werden.“ Betroffene brauchten bessere Informations- und Behandlungsangebote. „Die Bundesregierung verschließt die Augen vor einem wachsenden Problem“, kritisierte Sorge.

Die Union habe bereits im Sommer gefordert, dass Patienten mit Impfnebenwirkungen besser behandelt werden sollten. Vor allem müsse die Forschung ausgeweitet und Meldeverfahren bei Impfnebenwirkungen vereinfacht werden. (dts/mf)



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