„Das Kronthaler“, Corona und das Rechtssystem

Ein Tiroler Hotelier weigerte sich, die Maskenpflicht durchzusetzen. Er stand auch öffentlich dazu. Dafür wurde ihm nun der Prozess gemacht – am 12. Oktober wurde das Hotel von der Behörde geschlossen. Ein Kommentar von Chris Veber.
„Das Kronthaler“, Corona und das Rechtssystem
Foto: Das Kronthaler
Von 13. Oktober 2022

Dem Tiroler Hotelier Günther Hlebaina wurde am 29. August vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwGH) der Prozess gemacht. Sein Verbrechen: Er hatte in seinem Hotel „Das Kronthaler“ Menschen ungeachtet ihres COVID-Impfstatus einen Urlaub ermöglicht. Er hat sich geweigert, den Maskenzwang zu exekutieren. Und am gravierendsten, er stand dazu auch noch öffentlich.

Dafür ist am 4. Oktober 2022 durch die Richter Mag. Dünser und Dr. Triendl das Urteil ergangen, seine materielle Existenz und sein Lebenswerk zu vernichten. Ihm wird die Gewerbeberechtigung entzogen. Die Höchststrafe (das Urteil liegt der Epoch Times vor). Am 12. Oktober teilte das Hotel mit, dass es von den Behörden im Laufe des Tages geschlossen wurde. Wann sie wieder öffnen dürfen? Das ist noch unbekannt.

Kein einziger COVID-Fall unter seinen Gästen

Gefährdet hat Günther Hlebaina niemanden. Kein einziger COVID-Fall trat unter seinen Gästen auf. Offensichtlich waren seine Gäste im Schutze seiner Gastfreundschaft auch sicher.

Konkret wurden im „Das Kronthaler“ bei 20 Razzien drei Ungeimpfte im Winter 2021/22 aufgefunden. Und gegen „Das Kronthaler“ wurden laut Urteil vor 2021 insgesamt drei kleine Verwaltungsstrafen verhängt (die bis jetzt irrelevant waren). Das war’s, was das Gericht an realen Vorwürfen aufbieten konnte. Wenn wir in Tirol alle Unternehmen schließen, gegen die drei kleine Verwaltungsstrafen verhängt wurden, können wir das Land zusperren.

Was das Gericht hingegen aufbieten konnte, waren anonyme Verleumdungen per E-Mail. Auf Tripadvisor und HolidayCheck. (Das Gericht sagt zwar, es habe wenigstens die neun negativen Bewertungen nicht bei der Beweiswürdigung berücksichtigt, listet sie aber trotzdem penibel auf.)

Der Tenor der Verleumdungen: „Keine Einhaltung der Corona-Regeln.“ „Wir waren komplett geschockt! … Querdenker-Gefahr!!“ „ACHTUNG: Gesetze zu COVID werden missachtet. […] WAHNSINN!“ „Ein Herr Aberhalden“ (so steht es wörtlich im Urteil), ein besonders eifriger und empörter Herr, sprach aus, was das Gericht wohl am meisten fürchtete: „Dieses Spiel wird so weitergehen, wenn die Verantwortlichen nicht mit aller Härte sanktioniert werden. Wenn andere Betriebe dies mitkriegen, so werden sich diese wohl auch nicht mehr an die Regelungen halten.“

Ganze fünf Personen (von 4.500 Gästen) meldeten sich persönlich mit Name und Anschrift für ihre Beschwerde bei den Behörden. Keine von ihnen sagte beim Prozess gegen Günther Hlebaina aus.

Im letzten Jahr war das Hotel „Das Kronthaler“ zu 90 Prozent ausgebucht. Als ich am 8. Oktober dort ein Wochenende verbringen wollte (es ist wirklich schön dort), war es zu meinem Leidwesen komplett ausgebucht. Es scheint also, dass 99,99 Prozent der Gäste ausgesprochen zufrieden mit Günther Hlebaina als Gastgeber sind.

„Gewerbeentziehung mangels erforderlicher Zuverlässigkeit notwendig“

Die anklagende, ÖVP geführte Bezirkshauptmannschaft Schwaz zieht aus diesem Sachverhalt (keine Erkrankungen, zufriedene Gäste) in seinem Urteil den absolut logischen Schluss: „Jedenfalls schaden die medienwirksamen Auftritte des Herr Hlebaina, in denen öffentlich die Missachtung der Coronaregeln angekündigt und die jeweils geltenden Corona-Maßnahmen nicht eingehalten werden dem Ansehen des jeweiligen Berufsstandes – insbesondere den Tourismusbetrieben des gesamten Landes. […] Vor dem Hintergrund der Erforderlichkeit der Einhaltung der zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vorgesehenen Maßnahmen auch im Hinblick auf die Gesundheit der Mitarbeiter und Gäste des Hotels „Das Kronthaler“ kommt einem Verstoß gegen diese Regelungen ein hoher Unrechtsgehalt zu. Der Geschäftsführer, Herr Günther Hlebaina manifestiert gegenüber den einschreitenden Beamten eine ausgeprägte Resistenz gegenüber der Einhaltung der COVID-19-Bestimmungen. …[…]Aus oben angeführten Gründen ist eine Gewerbeentziehung mangels erforderlicher Zuverlässigkeit notwendig.“ Diesem Ergebnis schließt sich das Landesverwaltungsgericht vollinhaltlich an.

Das LVwGH stützt sich in seinem Urteil auch auf ein Schreiben der vom ÖVP Politiker Christoph Walser geleiteten Wirtschaftskammer Tirol, die Günther Hlebaina „imageschädigendes Verhalten“ vorwirft und auf ein Gutachten des Amtssachverständigen der Landessanitätsdirektion im Amt der ÖVP geführten Tiroler Landesregierung vom 4. Mai 2022, in dem (im Mai 2022!) steht, der Erhalt von Impfungen ist für den Fremd- und Eigenschutz unabdingbar und die Masken reduzierten die Häufigkeit einer Übertragung um circa 40 bis 50 Prozent.

Dass der internationale Stand der Wissenschaft dem diametral entgegensteht (Masken können gesundheitsschädlich sein, die Impfung erhöht die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken und bietet weder Schutz vor Ansteckung noch Weitergabe, Link 1, Link 2, Link 3, Link 4), ist dem Gericht offensichtlich egal. Auch dass die Maßnahmen insgesamt keinen nachweisbaren positiven Einfluss auf den Pandemieverlauf hatten. Dieser positive Einfluss stand nur in den andauernd falsifizierten Rechenmodellen der von der Regierung beauftragten Experten. Ebenso egal ist dem Gericht, das bis auf Österreich, Deutschland und China alle Staaten die Maßnahmen aufgehoben haben und die Impfung das tödlichste Nebenwirkungsprofil aller Pharmazeutika hat.

Der Bürger ist nicht mehr vor dem Staat geschützt

Dem Gericht sind also die Tatsachen egal (keine Erkrankungen im Kronthaler), ihm ist der Stand der Wissenschaft egal, ihm ist die Unbescholtenheit des Günther Hlebaina egal. Dass Arbeitsinspektorat und Brandschutz keine Mängel finden konnten, egal.

Was dem Gericht nicht egal ist, im ÖVP geführten Land Tirol unter einem ÖVP-Bundeskanzler, sind anonyme Verleumdungen, Beschwerden der ÖVP geführten Wirtschaftskammer und die Aussagen des Amtssachverständigen der – Sie ahnen es – ÖVP Landesregierung. Oh, und die Anzeigen wegen Verstoßes gegen die diversen Corona-Schutzverordnungen.

Für mich ist das ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz. Das Gericht lässt sich von der Regierung instrumentalisieren. Widerstand gegen die Regierung muss gebrochen werden und darf nicht ungestraft bleiben. Wir hatten das schon in unserer Geschichte. Anderswo, in der Türkei zum Beispiel, erkennen wir das auch. Nur der Balken im Auge unserer Justiz bleibt uns verborgen.

Das Gericht geht auch auf das einer Demokratie innewohnende Recht auf zivilen Widerstand ein, sollte Bürgern gegen eine illegitime Rechtslage keine anderen Verteidigungsmittel zur Verfügung stehen. Und verneint das Recht auf zivilen Widerstand. „Weil das Erlassen von Vorschriften zum Schutz der Gesundheit auf Grundlage der geltenden Rechtsordnung keinen Eingriff in die verfassungsgemäße Ordnung eines Staates darstellt.“

Auch die Gleichheit der Menschen werde durch die Corona Maßnahmen nicht verletzt, da diese (zum Beispiel die Segregation der Ungeimpften) „auf fachlicher Ebene begründeten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz“ beruhen. Wenn also die Regierungsexperten es fordern, stellt keine Menschenrechtsverletzung, keine Grundrechtseinschränkung, kein Aberkennen der Menschenwürde ein Problem dar. Damit ist der Rechtsstaat faktisch abgeschafft. Der Bürger ist nicht mehr vor dem Staat geschützt, was der Sinn von Verfassung sowie Grund- und Menschenrechten gewesen wäre.

Rechtsstaat Quo Vadis?

Es spricht dem Rechtsstaat Hohn: Denunziation als Grundlage für Anklagen und Urteile. Ohne Zeugen der Anklage vor Gericht, die für ihre Aussagen einstehen. Der spöttische Rat, Günther Hlebaina stehe es ja offen, den Betrieb des Hotels einzustellen, wenn er mit den Maßnahmen nicht einverstanden ist.

Wir begeben uns damit auf eine sehr steil abfallende Ebene. Auch Menschen, die das Urteil gegen Günther Hlebaina und „Das Kronthaler“ jetzt bejubeln, sollten kurz überlegen, ob sie wollen, dass nach einem Regierungswechsel mit ihnen so verfahren wird.

Günther Hlebaina wird übrigens nicht aufgeben und überlegt derzeit weitere Schritte. Ich werde darüber berichten. Und „Das Kronthaler“ als Gast weiter unterstützen.

Was sagt der Hotelier dazu?

„Wie ein schneidender Sturm sind die Vorschriften und Regulationen der vergangenen Monate über unser Leben hereingebrochen. Und wir spüren an vielen Stellen schmerzlich, wie viel Kostbares dieser Sturm tief in uns und in der Gesellschaft entwurzelt hat.Perspektiven wurden begraben, sinnstiftende Stimmen unterdrückt, und es war auf allen Ebenen eine hochintensive Entscheidung, uns diesem Sturm bewusst zu stellen: Uns auf unsere Wurzeln der Menschlichkeit zu berufen – und unsere Werte hochzuhalten.

Denn was sind Werte? Sie sind diese großen inneren Leuchttürme, die uns bei jedem Unwetter ganz klar zeigen, wo wir stehen – und wo wir hingehen sollen.

Was ist Mut? Er ist diese brennende Stärke, dieses unwiderrufliche JA in uns, dem wir folgen wollen, ganz egal, was und wie viel sich dabei in unseren Weg stellt.

Was ist Menschlichkeit?Diese tiefe Treue gegenüber dem, was aus dem Herzen kommt – und uns verbindet, uns nährt und uns sagt: Wir alle sind es wert, gesehen, geachtet und geschätzt zu werden…

… genau das wollen wir weiterhin hier im DAS KRONTHALER hoch über Achenkirch und im Schutz des Naturparks Karwendel tun. Und freuen uns schon heute auf den Tag, an dem Sie uns besuchen.

Herzlichst,
Ihr Günther Hlebaina

PS: Danke, danke, danke… für die tausenden E-Mails zu unserer Antidiskriminierungs-Haltung bei der Beherbergung von Gästen. Niemanden, aber auch schon gar niemanden, steht es zu, gesunde Menschen vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen. Dazu stehen wir weiterhin!“

Über den Autor:

Chris Veber ist Ex-Philosoph, Ex-Grüner, Unternehmer und freier Journalist. Er bloggt auf chrisveber.blogspot.com.

Dieser Artikel erschien zuerst auf chrisveber.blogspot.com  unter dem Titel „Die Wiederauferstehung des furchtbaren Rechts“. (redaktionelle Bearbeitung ks)

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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