Egon W. Kreutzer: Das Existenzminimum als Musterbeispiel politischer Bigotterie

Das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe des Grundbedarfes auf den Wert von 70% der Hartz-IV-Regelleistungen festgesetzt und zugleich darüber hinausgehende Sanktionen verboten. Was das bedeutet, erscheint hier als "Paukenschlag am Donnerstag".
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"Nein. Es gibt nicht für jeden, der arbeiten will, auch Arbeit." (Egon W. Kreutzer)Foto: Marijan Murat/dpa
Von 28. November 2019

Weil das Bundesverfassungsgericht kürzlich zu dem Schluss kam, man könne einem Menschen das Existenzminimum sehr wohl per Sanktionierung verwehren, dabei aber, selbst in der Falle der Bigotterie sitzend, einen neuen Wert des Existenzminimums vorgeben musste, und, weil man in der Bundesagentur für Arbeit nichts Eiligeres zu tun hatte, als Dienstanweisungen zu schreiben, mit denen auch dieses verfassungsgerichtliche Existenzminimum noch unterlaufen werden sollte, ist dies ein gutes Beispiel für die allgegenwärtige politische Bigotterie, die es anzugreifen und auszurotten gilt, wenn das Land, geführt von den Kräften der Vernunft, die Krise überwinden soll.

Es sind zwei Götzenbilder aufgerichtet, die inbrünstig angebetet werden, nämlich:

  • Die vom Glorienschein eines St. Martin erleuchtete Fiktion eines „Existenzminimums“, das mit dem, was ein Mensch für den Erhalt der nackten Existenz tatsächlich benötigt, nichts mehr zu tun hat. Bitte nicht missverstehen: Ich bin absolut nicht der Auffassung, die heute geltenden Regelsätze seien zu hoch. Ganz im Gegenteil. Menschen, die davon leben müssen, sind arm, benachteiligt, ausgeschlossen und zu bedauern. Ich bin nur der Überzeugung, dass alleine die Verständigung auf die Sprachregelung, der Regelsatz entspräche dem Existenzminimum, die Lösung der im Zusammenhang mit Hartz-IV bestehenden Probleme massiv erschwert, ja zum Teil unmöglich macht.

Und:

  • Die felsenfest vorgetragene Behauptung, wer in diesem Land arbeiten wolle, fände auch Arbeit, ja es gäbe sogar einen eklatanten Fachkräftemangel, unter dem die Wirtschaft gleich doppelt leide, weil sie wegen dieses Mangels ihre Kapazitäten nicht ausschöpfen könne und zugleich durch Steuern und Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge gezwungen sei, das Wohlleben der Untätigen zu finanzieren.

Nimmt man die scheinheiligen Lügen weg, blickt man auf eine Welt,

  1. in der die Menge menschlicher Arbeit, die für die Versorgung eines Menschen erforderlich ist – egal, ob es um die Bereitstellung des Notwendigsten oder um die Ermöglichung eines Lebens im höchsten Wohlstand geht – immer geringer wird, wobei
  2. der geringere Bedarf an menschlicher Arbeit auch dazu führt, dass der Lohnaufwand für die Versorgung eines Menschen immer geringer wird, sodass
  3. die relativ zur Produktionsmenge sinkenden Löhne nicht mehr ausreichen, um „den Markt zu räumen“, was zur Folge hat, dass
  4. die Überschüsse, also das, wofür im Binnenmarkt keine Kaufkraft vorhanden ist, exportiert werden müssen.

Daraus entsteht das Paradoxon, dass die produktivsten Volkswirtschaften nur dadurch überleben können, dass sie mit den niedrigsten Lohnstückkosten in den Wettbewerb gehen, also die Kaufkraft der Beschäftigten im Binnenmarkt immer weiter senken. Dies gelingt besonders gut, wenn das Risiko der Arbeitslosigkeit hoch ist, die Menschen also bereit sind, „für Arbeit auf Lohn zu verzichten“. Es klingt absurd, ist aber längst Praxis in Deutschland.

Nein. Es gibt nicht für jeden, der arbeiten will, auch Arbeit.

Wäre dem so, könnte man die Sozialleistungen für Arbeitsfähige nämlich tatsächlich auf das Existenzminimum beschränken, also ein Nachtquartier in einem Obdachlosenasyl, ausreichend Leitungswasser für den Durst und pro Woche rund 15.000 bis 20.000 kcal noch genießbarer Lebensmittel.

Das würde die Arbeitsfähigen prompt in Arbeit bringen und die wenigen, die aus unterschiedlichsten Gründen partout auf der Straße leben wollen, wären praktisch unsichtbar und damit kein Problem.

Weil dem aber nicht so ist, und weil keine Regierung ungestört vor sich hin regieren könnte, wenn die Allgegenwart von 6 Millionen zerlumpten Obdachlosen eine Realität erkennen ließe, in der nur noch zwischen Nützlichen und Überflüssigen unterschieden wird und die Überflüssigen sich selbst überlassen bleiben, wurde die Mindestsicherung so festgelegt, dass die Arbeitslosen eine Wohnung behalten, die im Winter auch beheizt wird, und dass sie genug Geld in die Hand bekommen, um sich irgendwie mit ihrer Not zu arrangieren – und vor allem insofern unbewusst dankbar dafür sind, als sie sich vor der Vorstellung, mit noch weniger auskommen zu müssen, fürchten.

Die Regelsätze sind exakt so bemessen, dass mit geringstmöglichen Kosten, also auch mit geringstmöglicher Belastung für die Exportwirtschaft, die ja „letztlich“ alles bezahlen muss, ein Aufbegehren der Überflüssigen vermieden werden kann und sich die politischen Präferenzen der Betroffenen nicht so verändern, dass daraus eine Gefahr für die staatstragenden Parteien entstehen könnte.

Damit dieses Kalkül aber aufgeht, sind Sanktionen unumgänglich. Nur die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, erhält die Zufriedenheit und Dankbarkeit, die aus der furchtbaren Vorstellung resultiert, unter Umständen mit weniger auskommen zu müssen.

Fiele die Sanktionsmöglichkeit weg, wäre ein Grundeinkommen etabliert, dessen einzige Bedingung darin bestünde, den Nachweis zu führen, kein anderes Einkommen zu haben, aber nicht länger darin, keine Arbeit zu finden.

Fiele die Sanktionsmöglichkeit weg, wäre das das offizielle Eingeständnis, dass es nicht genug Arbeit gibt, damit jeder, der arbeiten will, auch eine Arbeit finden kann.

Fiele die Sanktionsmöglichkeit weg, würden vermutlich Millionen von prekär Beschäftigten schlicht und einfach ebenfalls zuhause bleiben, unabhängig davon, ob es sich um so genannte Aufstocker handelt, oder um jene Beschäftigten, die auch mit 40 Wochenstunden Arbeit nicht mehr Einkommen zur Verfügung haben als der „Hartzer“.

Das Lohnabstandsgebot, also die Festlegung, wer arbeitet, soll besser gestellt sein als diejenigen, die nicht arbeiten, ist doch nur Fiktion. Viele, die einer Arbeit nachgehen, die kaum mehr einbringt als Hartz-IV, gehen dieser Arbeit doch hauptsächlich deshalb nach, weil sie sich auf diese Weise davor schützen, einem Fallmanager ausgeliefert zu sein.

Damit allerdings wird klar: Ohne die Sanktionsmöglichkeit würde die Erosion des Lohngefüges, die bei den Geringverdienenden angesetzt wurde, zum Stillstand kommen. Die Arbeitgeber stünden vor der Notwendigkeit, die Löhne im unteren Segment von sich aus so weit anzuheben, dass „sich Leistung wieder lohnt“!

Wo aber die Löhne der Gebäudereiniger und der Frisöre, der Wachmänner und der Entsorgungskräfte steigen, kommt das gesamte Entlohnungsgefüge in Bewegung.

Was Schröder und Hartz, Clement und Müntefering mit Gewalt nach unten gedrückt haben, würde von ganz alleine, und den Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage folgend, wieder nach oben steigen, entfielen die Sanktionen.

Klar, es gäbe einen anderen Weg, den Niedriglohnsektor trotz Sanktionsverbot als Bezugsbasis für das gesamte Lohngefüge in Deutschland zu erhalten, nämlich die Absenkung der Regelsätze.

Die Absenkung der Regelsätze wird sowieso erforderlich.

Wir laufen in eine Wirtschaftskrise hinein, die nicht einfach nur eine Konjunkturdelle darstellt, sondern den Beginn des Abstieg des Wirtschaftsstandortes Deutschland von der ersten in die zweite Liga und ggfs. auch gleich in die dritte Liga des internationalen Wettbewerbes markiert.

Das heißt, dass die Zahl der Beschäftigten zurückgehen und die Zahl der Transferleistungsempfänger ansteigen wird, dass also bei sinkenden Einnahmen des Staates und der Sozialversicherungen eine größere Zahl von Menschen versorgt werden muss.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe des Grundbedarfes auf den Wert von 70% der Hartz-IV-Regelleistungen festgesetzt und zugleich darüber hinausgehende Sanktionen verboten.

Damit ist die Fiktion, bei den Regelsätzen handle es sich um das Existenzminium, nicht mehr haltbar – und (!) damit wurde auch die Erzählung, wer arbeiten wolle, fände auch Arbeit, zerstört, denn sonst müsste zur Steigerung der Arbeitsmotivation, die Sanktionierung auf null erlaubt bleiben.

Die Versuchung, nun den gordischen Knoten zu durchschlagen, indem sich Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium darauf einigen, jedem der kein anderes Einkommen hat, ein Grundeinkommen in Höhe von 70% des Regelsatzes (+Miete+Heizung) zu zahlen, ohne dass noch der Nachweis zu erbringen ist, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, ist vermutlich sehr hoch. Die zu erwartende Ausweitung der Schwarzarbeit könnte dabei durchaus billigend in Kauf genommen werden, weil damit ja wiederum der Niedriglohnsektor stabilisiert wird.

Vermutlich wäre es sogar am wirkungsvollsten, den Bezug eines solchen Grundeinkommens an einen Antrag des Transferleistungsempfängers zu binden, mit dem zugleich der Verzicht auf Qualifikationsleistungen und Vermittlungsbemühungen seitens der BA ausgesprochen wird. Die Betroffenen könnten nicht mehr argumentieren, man habe ihnen die Leistungen gekürzt, obwohl ja genau das geschehen ist, weil sie sich freiwillig dafür entschieden haben, und damit wäre auch den Argumenten des politischen Gegners der Wind aus den Segeln genommen.

Es stellt sich vor dem Hintergrund solcher „ketzerischen“ Überlegungen natürlich die Frage, ob der Staat sich in punkto Sozialpolitik wirklich nur noch – wie hier suggeriert – als ein Akteur versteht, dem die Ruhigstellung der Massen obliegt, oder ob er sich berufen fühlt, Verteilungsgerechtigkeit herzustellen oder zumindest anzustreben.

Der Stern hat im März 2019 die Vorhaben der GroKo aufgelistet. (Hier)

Ich nehme daraus – zu meiner und Ihrer Erinnerung – stichwortartig die Themen der Arbeits- und Sozialpolitik auf. Was war das, was ist das, was kommt da noch? Aufstandsverhinderung durch kleine Trostpflaster, oder Streben nach Verteilungsgerechtigkeit?

Grundrente: Wer nach 35 Jahren Beitragszahlung mit der Rente unter dem Hartz-IV-Satz bleibt und über kein weiteres Einkommen verfügt, dem soll die Rente soweit aufgestockt werden, dass sie um 10% über dem Regelsatz liegt.

Kindergeld: Anhebung um 10 Euro pro Monat und Kind, 2021 weitere 15 Euro.

Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung

Zukunft der Rente – eine Kommission erarbeitet einen Bericht.

Verbesserung von Kita-Angeboten eine Milliarde Euro Fördermittel.

Recht auf zeitlich befristete Teilzeit: für ein bis fünf Jahre, mit Rückkehrgarantie in Vollzeit.

Arbeitslosengeld I schon bei 12 Beitragsmonaten innerhalb von 30 Monaten, statt innerhalb 24 Monaten

Geförderte Jobs für Langzeitarbeitslose. Die Arbeitgeber bekommen Geld.

Gesetzliche Krankenversicherung: die Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen.

Gute Kitas. 5,5 Milliarden gibt der Bund den Ländern. Was die damit machen, entscheiden sie selbst: Kitagebühren abschaffen, oder lieber in bessere Betreuung investieren.

Baukindergeld: Pro Kind 10 Jahre lang 1.200 Euro. Gedeckelt auf 2,7 Milliarden.

Mütterrente: Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Macht ggfs. pro Kind 16,02 Euro brutto im Westen und 15,35 Euro im Osten aus.

Lauter kleine Tropfen auf große heiße Steine. Maßnahmen, die nur innerhalb des großen Topfes der Brutto-Einkommen der abhängig Beschäftigten umsortieren.

Das ist alles scheinheilige Bigotterie vom Feinsten, denn ein Streben nach Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital ist darin nicht zu erkennen. Sonst müssten Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und die Spitzensätze der Einkommensteuer angehoben, die Vermögenssteuer wieder erhoben, und im Gegenzug Lohnsteuer und Konsumsteuern gesenkt werden.

Da Derartiges nicht zu erkennen ist, wäre ein kleines, sanktionsfreies Grundeinkommen in Höhe von 70% der Regelsätze zur Stabilisierung von Staatsfinanzen und Niedriglohnsektor, verbunden mit einem leichten Umverteilungseffekt von unten nach oben, mühelos und unauffällig zwischen die übrigen sozialpolitischen Großtaten der GroKo einzureihen.

Ob das Verfassungsgericht das auf den Weg bringen wollte, wird sich nicht ergründen lassen.

Der Vorsitzende des Ersten Senats, der zu diesem Urteil gefunden hat, ist jedenfalls der Wirtschaftsjurist Stephan Harbarth, der mir erstmals dadurch aufgefallen ist, dass der den UN Migrationspakt befürwortete, und zwar mit der wahrlich erleuchteten Erkenntnis, der Pakt würde zu weniger Migration nach Deutschland führen, weil alle anderen Länder ihre Standards der Migrantenversorgung den deutschen Standards anpassen müssten.

Es kann also angenommen werden, dass das Sanktionsbegrenzungs-Urteil reinen Herzens und ohne schwerwiegende Hintergedanken ergangen ist.

Erschien zuerst auf  EGON-W-KREUTZER.DE

Egon W. Kreutzer ist Unternehmensberater und Autor

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Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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