Hamburg: Maskenpflicht an Alster und Elbe nicht rechtens

In Hamburg bekam ein Jogger Recht: Die allgemeine Maskenpflicht beim Joggen an Alster, Elbe und im Jenischpark ist unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht kippte die Verordnung der Stadt. Das Urteil gilt bisher nur für ihn selbst.
Titelbild
Joggen an der Außenalster am 4. April 2020 in Hamburg, Deutschland.Foto: Stuart Franklin/Getty Images
Von 16. März 2021

Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat mit einer Einstweiligen Anordnung am 12. März entschieden, dass die allgemeine Maskenpflicht beim Joggen an Alster, Elbe und im Jenischpark unverhältnismäßig und damit nicht rechtens ist. Das Urteil sollte man allerdings genau lesen.

Einer Mitteilung des Gerichts zufolge gilt die Entscheidung vorläufig – bis zu einer endgültigen Entscheidung des VG oder zu einem neuen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG), das jetzt von der rot-grün geführten Hamburger Stadt-Regierung angerufen worden ist. Die Entscheidung gilt freilich de jure nur für den Antragsteller, erklärte ein Gerichtssprecher der „Welt“.

Allerdings, so schreibt die Zeitung, dürfte das Urteil eine „Breitenwirkung“ haben: „Denn theoretisch kann nun jeder Jogger einen ähnlichen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an diesen drei Orten stellen.“ Folglich müsste die beim OVG „eingereichte Beschwerde schnell entschieden werden – oder die Stadt passt die allgemein geltende Verordnung an“.

Die Stadt legte umgehend gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.

Hamburger CDU: Maskenpflicht umgehend für alle abschaffen

Der Vorsitzende der Hamburger CDU, Christoph Ploß, kommentierte das Urteil des Verwaltungsgerichts so: „Die Maskenpflicht an der Alster, an der Elbe und im Jenischpark ist völlig unverhältnismäßig und hat dazu geführt, dass die Akzeptanz der sinnvollen Corona-Regeln geschwächt wurde.“

Ploß forderte: „Nach dem Gerichtsurteil sollte der rot-grüne Senat die pauschale Maskenpflicht an der Alster, an der Elbe und im Jenischpark umgehend auch für alle anderen Hamburger abschaffen“. Anderenfalls nähme „der Corona-Frust der Bevölkerung immer stärker zu – und die Akzeptanz für die vernünftigen Maßnahmen schwindet“.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg freut sich, „dass das Verwaltungsgericht Hamburg einem Eilantrag gegen die unsinnige Maskenpflicht beim Joggen stattgegeben hat“. Der Freidemokrat hofft jetzt, dass der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anlass nimmt, „seine Rolle als Oberbedenkenträger zu überprüfen und auch andere unsinnige Corona-Maßnahmen zu ändern“.

Dirk Nockemann, Vorsitzender der AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft, erklärte, dieses Urteil des Verwaltungsgerichts sei „ein richtiges und wichtiges Signal“. Der Senat und große Teile der Opposition hätten „längst Maß und Mitte in der Coronakrise verloren“. Auf die Gerichte sei aber „Verlass“. Sie bestätigten „die Kritik der AfD an den überzogenen Corona-Maßnahmen“.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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